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Hallo,

mein XM war ja mitte letzes Jahr in einen "kleinen Schaden verwickelt" (blechschaden vorne)

Stoßstange Frontmaske Licheinheit links Kotflügel Links ..... der schaden Betrug 2184 (ohne mwst davon 1347,8 material ohne lackierarbeiten)

Letzen Sonntag rammte ich ein Reh. Meine versicherung nante mir einen Freundlichen der eine Kostenkalkulation machen sollte.

Betroffen wieder linker kotflügel like Licheinheit und Stoßstange. Allerdings wurden die Werkstatt schnell hellhörig als ich meinte ich würde den Wagen nicht da lassen zum reparieren sondern erstmal das kalkulationsergebnis abwarten wollen.

Der Herr erstellte seine Kalkulation mit hilfe von 3 Fotos die er vom Fahzeug gemacht hat um kommt auf 1300€ (wieder ohne MWST) ....

Dies entspricht allerdings nichtmal den materialwertes des letzten Gutachtens.

Als ich fragte ob die 1300€ mit oder ohne mwst sind wurde gleich recht flapsig geantwortet die erhalte ich ja eh nicht wenn ich mit gutachten abrechne.

Ich habe natürlich darum gebeten mir die kalkulation vorzeigen zu lassen und kann mit den alten gutachten vergleichen.

Allerdings wollte ich mal Fragen wie Seriuos ist es einen Kalkulation anhand von Fotos zu machen und kann ich ohne weiteres von meiner Versicherung verlangen ein richtiges Gutachten machen zu lassen ???

mfg

Johannes

Guest Michael_Werth
Posted

Moin Johannes,

das hängt davon ab, wie Dein Versicherungsvertrag aussieht. Ich habe z. B. bei der HUK auch die Option gewählt, das ich bei Kaskoschäden die Werkstatt, bzw. den Gutachter aufsuchen muß, den mir die Versicherung vorgibt. So zahle ich aber auch ca. 20% weniger an Beiträgen, als mit dem normalen Tarif.

Hast Du diese Option nicht, ist der Zug leider schon abgefahren, bzw. nun müßtest Du den neuen Gutachter erstmal in Vorkasse bezahlen und dann versuchen das Geld von der Versicherung wieder zu bekommen, was recht schwierig sein könnte.

Anders sieht es bei einem Unfall aus, den Du nicht verschuldet hast. Hier darfst und solltest Du Dir einen eigenen Gutachter suchen, der für Dich das Gutachten erstellt. Eine Versicherung hat in so einen Fall übrignes nicht grundsätzlich das Recht einen eigenen Futachter vorbei zu schicken, um das für Dich erstellte Gutachten zu überprüfen. Wird gerne mal gemacht, um die Kosten zu drücken.

Posted

Hallo,

meine Versicherung hatte zweifel ob die festgestellten 1300€ nicht doch den Wert des Autos übersteigen, deshalb war eben ein gutachter hier.

Dieser hat den schaden auch nochmal bewertet und kommt auf etwas über 1800 ohne mwst.

Natürlich kein wirtschaftlicher totalschaden.

Wie ich schon vermutet hatte waren die 1300 des freundlichen sehr marger angesetzt.

Ich werde über gutachten abrechnen allerdings drängt sich mir die Frage auf welche Zahl jetzt entscheident ist?

Die Kostenkalkulation der Werkstatt die den Schadenangeblich für 1300 repariert.

Oder das Gutachten eines Gutachters?

mfg

Johannes

Posted
deshalb war eben ein gutachter hier.

Dieser Gutachter scheint ja wohl von Deiner Versicherung

geschickt worden zu sein. Wenn Du jetzt als dritten Anlauf

einen freien Gutachter beauftragst wird mit Sicherheit ein

noch höherer Schadenswert kalkuliert werden. Mit dem

höheren Wert kannst Du wahrscheinlich mühelos die

Kosten des Gutachtens (ca. 200.- EUR) bezahlen.

Normalerweise sollte Dir freigestellt sein, welchen Schadens-

wert Du ausgleichen läßt. Vorraussetzung ist natürlich eine

Reparatur. Eine Werkstattrechnung muß nicht vorgelegt

werden, egal ob da 1000.- ohne MWSt. oder 5.000.- mit

MWSt. draufsteht. In jedem Fall hat man Anspruch auf

eine Reparatur, die im Bereich von 100-130% des Wieder-

beschaffungswerts (Marktwerts) des Fahrzeugs vor dem

Unfall entspricht.

Im Zweifelsfall Anwalt einschalten, das macht die Sache

immer Fall streßfreier!

Wenn Deine Versicherung auf Ihrem selbsterstellten GA

bestehen sollte würde ich mich weigern, die Gebühren

dafür zu tragen! Keine Versicherung kann Dich zwingen,

ihr "eigenes" Gutachten" zu akzeptieren!

L.

Posted

Das ist schonmal gut muss mich also nicht mit den 1300€ kalkulation der von meiner Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt abschpeisen lassen.

mfg

Johannes

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