21. Juni 200917 J. Hallo, meine Lebensgefährtin hat sich einen Citroen C2 VTR in weiss bestellt, und hat als Anzahlung ihr Altfahrzeug (Abwrackprämie) einrechnen lassen. So das Altfahrzeug wird am 30.06.2009 erst 9Jahre alt. Nun habe ich gelesen, das ein Fahrzeug das Abgewrackt werden kann d.h. das der Staat bezuschußt, vor dem 14.01.2000 Erst zugelassen worden sein sollte. Heißt das nun, das sie die Prämie nicht bekommt, und der Citroen Händler da einen Fehler gemahct hat, als er den Vertrag für den Neuen gemacht hat? Dieser ist seit 2 Monaten schon unterzeichnet. Kennt sich da einer von euch aus. Mfg kirschi
21. Juni 200917 J. Hallo unter dem link kannst alles nachlessen. http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf "Zittat: Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein. Zittat" Also frühestens am 01.07.09 verschrotten und es gibt die 2.500,-€ Gruß
21. Juni 200917 J. die Abwrackprämie startete etwa am 14.1. 2009, alle mindestens 9 Jahre alten Autos wurden also vor dem 14.1. 2000 zugelassen. dieses Datum verschiebt sich seitdem jeden Tag. Und nach dem 30.6 ist euer Auto auch über 9 Jahre alt. Gruß Matthias
21. Juni 200917 J. Der Wagen muss von de Erstzulassung älter als 9 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr auf Deine Lebensgefährtin zugelassen sein. Soll heissen: Wenn der alte Wagen am 30.06.2000 zugelassen wurde, dann ist er ab dem 30.06.2000 prämiengeeignet, wenn er auch mindtestens ein Jahr auf deine Lebensgefährtin läuft.
21. Juni 200917 J. Übrigens, ich nehme an der 30.6. ist nicht der Herstellungstag sondern der Tag der Erstzulassung des Autos.
21. Juni 200917 J. Ersteller Vielen lieben Dank für eure Antworten, habe mich nun wieder etwas gelockert, weil der C2 steht schon da und es wäre echt Sch... wenn ich nun die Prämie nicht bekomme wegen dem Datum, Der FIAT ist seit 3,5 Jahren in unserem Besitz,das Datum hat mich nur etwas verunsichert, da ich dachte das der 14.01.2000 ein Fixer zeitpunkt wäre. Danke danke nun kann icjh beruhigt schlafen. Gruß Kirschi
22. Juni 200917 J. Übrigens, ich nehme an der 30.6. ist nicht der Herstellungstag sondern der Tag der Erstzulassung des Autos.
22. Juni 200917 J. Hallo kirschi, gestatte mir ein paar ketzerische Bemerkungen. Aus welchem Grund muß man ein erst neun Jahre altes Auto verschrotten? Es ist doch in aller Regel mehr als 2500 € wert. Abgesehen davon werden bekanntlich bei der Produktion des Neuwagens wesentlich mehr Ressourcen verbraucht, als beim Unterhalt des "Alt"-Fahrzeuges, selbst wenn dieses etwas mehr Treibstoff verbraucht als das neue. Auch wage ich zu bezweifeln, daß diese Abwrackprämie langfristig Arbeitsplätze sichern kann. Werden denn durch das Abwracken und zwangsweise Verschrotten nicht gerade die Fahrzeuge vom Markt genommen, die die etwas weniger solventen Kunden suchen? Und zugleich werden auch die kleinen freien Gebracuhtwagenhändler und Reparaturbetriebe vom Markt verschwinden. In den kommenden Jahren gibt es für diese Branche keinerlei Arbeit mehr; jeder, der heuer ein neues Auto kauft, braucht in den kommenden Jahren keines mehr. Also: Meines Erachtens kompletter Schwachsinn. Gebt dem Verkäufer die 2500 € und behaltet den Gebrauchtwagen. Wenn Ihr ihn nicht selbst braucht, dann verkauft ihn wenigstens; der Käufer kann die Prämie dann ja nicht in Anspruch nehmen, weil er das Fahrzeug noch kein ganzes Jahr hat. So, das war jetzt genug vom Beitrag abgeschweift. Rainer
22. Juni 200917 J. Gedankenspiel: Ist z.B. ein runtergerittener Fiat Punto mit in 1 Monat ablaufendem TÜV, etlichem Reparaturbedarf, zahlreichen Beulen, abgefahrenen Reifen und 250.000km. Zudem wurde damit immer ein kaufreudiger Bernhardiner transportiert. 2500€ wert? Ich glaube kaum...
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