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carte grise für einen 2CV


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Hallo,

eine Frage an die Experten: Was geschieht in Frankreich eigentlich mit der carte grise, wenn das Auto stillgelegt wird? Wird sie in der Präfektur abgelegt, ungültig gemacht, vernichtet oder .... ?

Hintergrund der Frage: Ich habe einen 2CV von 1961 in Arbeit, der lt. aufgepinseltem Kennzeichen 42-FL 68 zuletzt in Haut-Rhin (Colmar) zugelassen war. Ich möchte das Auto hier ohne größeren Aufwand zulassen, was bei der bekannten Großzügigkeit der Münchner Zulassungsstelle dann immer noch ein Abenteuer sein wird.

Die Präfektur beantwortet meine diesbezüglichen Schreiben nicht.

Kann man sich eventuell mit dem Formular "Déclaration der Perte / Vol de Certificat d'Immatriculation" eine neue carte grise ausstellen lassen, wenn man einen Wohnsitz in Frankreich hat oder dort jemanden kennt, der das für einen erledigt?

Gruß, DanCit

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