Zum Inhalt springen

Chaosfahrer zum Tode verurteilt


Gernot

Empfohlene Beiträge

Besoffen gefahren und vier Menschen umgebracht. Da geht mir irgendwie das Mitleid ab.

Bei uns wird nem Todesfahrer ja noch Trost gespendet, wenn er besoffen war, kann ja nix dafür, "der Arme", Alkohol befreit ja von jeglicher Schuld. Wen interessieren da schon die Angehörigen der Opfer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, der bringt zumindest keienn mehr um. Schau Dich mal in Deutschland um, die bekommen ihren Führerschein wieder und rasen fröhlich besoffen weiter. Kann ja keiner ahnen, daß der das wieder macht. Kinderschänder werden ja auch wieder rausgelassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, der bringt zumindest keienn mehr um.

Dann sollte man alle Menschen umbringen, dann herscht endlich Frieden auf diesem Planeten..... so war doch Dein Kommentar gemeint, oder?

Man kann den Tod auch als Befreiung sehen; wer weiß, was die Angehörigen, derjenigen, die er überfahren hat, sonst mit dem gemacht hätten - vor allem in China. Aber, da er ja jetzt kalt ist, hat er nun seine Ruhe .... hätten sie den am Leben gelassen, dann hatte das Weiterleben in gequält, das wär ne Strafe, aber nicht kalt machen....

Manche haben Gedankengänge....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar schreckt mich das ab, nach China zu gehen (auch andere Menschenrechtsverstösse dort).

Ob das aber Besoffene vom Autofahren abhält, das bezweifle ich.

In den USA bewirkt die Todesstrafe immerhin, dass man dort ähnlich sicher ist wie im Irak.

Gruß

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns wird nem Todesfahrer ja noch Trost gespendet, wenn er besoffen war, kann ja nix dafür, "der Arme", Alkohol befreit ja von jeglicher Schuld.

Dies ist völliger Quatsch. Was hat überhaupt Trost spenden mit "Schuldunfähigkeit" zu tun?

Sich zu betrinken wird in Deutschland als eine Straftat behandelt, selbst wenn es bei Unfällen oder vorsätzlichen Handlungen sogar zu Toten führt.

Also auch volltrunkene Straftäter müssen IMMER büßen. Entweder wegen vorsätzlichen Betrinkens(vorsätzliche actio libera in causa), oder fahrlässigen Betrinkens(fahrlässige actio libera in causa), oder mindestens dafür, dass sie sich überhaupt betrunken haben.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis können drohen.

§20 StGB

§323a StGB

Gruß

Bearbeitet von Sirius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast [gelöscht 912]
Dies ist völliger Quatsch. Was hat überhaupt Trost spenden mit "Schuldunfähigkeit" zu tun?

Sich zu betrinken wird in Deutschland als eine Straftat behandelt, selbst wenn es bei Unfällen oder vorsätzlichen Handlungen sogar zu Toten führt.

Also auch volltrunkene Straftäter müssen IMMER büßen. Entweder wegen vorsätzlichen Betrinkens(vorsätzliche actio libera in causa), oder fahrlässigen Betrinkens(fahrlässige actio libera in causa), oder mindestens dafür, dass sie sich überhaupt betrunken haben.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis können drohen.

§20 StGB

§323a StGB

Das kenn ich aus den Urteilssprüchen anders, da heißt es: "Verminderte Schuldfähigkeit".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kenn ich aus den Urteilssprüchen anders, da heißt es: "Verminderte Schuldfähigkeit".

Ja die gibt es. Diese bezieht sich nur auf die eigentliche Tat. Verminderte Schuldfähigkeit heisst also nicht Freispruch, sondern beschreibt sachlich, ob tatsächlich die "eigentliche" Tat bestrafbar ist.

Wenn nicht, weil der "Täter" volltrunken war und vielleicht einen Filmriss hatte, ist er sachlich gesehen vermindert Schuldfähig, weil er sich nicht mehr daran erinnern konnte.

Das ist aber auch schon Alles.

Da greift dann §323a, da er dann wegen des Rausches verurteilt wird und nicht wegen der eigentlichen Tat und zwar mit der gleichen Strafhöhe.

Zusatz:

es werden der Rechtsordnung halber also zwei völlig eigenständige Fakten betrachtet. Wenn das erste Faktum nicht greift (Schuldunfähigkeit), greift dann als zweites Faktum die Verurteilung zB. wegen Vollrausch.

Als Laie oder Bildjournalist missversteht und übersieht man das gerne schon einmal.

Es hängt aber massgeblich immer vom Einzelfall ab, da Schuldunfähigkeit subjektiv ja sehr dehnbar ist. Sie gilt bei drei Promille, kann aber, je nach Zustand der Person aber auch schon bei 2 Promille (verminderte Schuldfähigkeit) gelten.

Bearbeitet von Sirius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...>In den USA bewirkt die Todesstrafe immerhin, dass man dort ähnlich sicher ist wie im Irak.<-

...schön auf den Punkt gebracht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, der bringt zumindest keienn mehr um. Schau Dich mal in Deutschland um, die bekommen ihren Führerschein wieder und rasen fröhlich besoffen weiter. Kann ja keiner ahnen, daß der das wieder macht. Kinderschänder werden ja auch wieder rausgelassen.

OK. Abgeschleppte Falschparker erhalten ja auch ihr Auto zurück. Nicht das ich die anderen Straftaten ins lächerliche ziehen wollte oder ähnliches aber unser Rechtssystem setzt nunmal auf Resozialisierung. Vereinfacht ausgedrückt hofft der Staat das die Straftäter aus ihren Fehlern lernen und geben nochmal eine 2. Chance.

Aber ich weis was Du meinst, manchereiner hat da ne extreme Lernschwäche.

Ein Restrisiko wird nie auszuschliessen sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

NICHTS! Die werden von unserem Kuschel-Staat resozialisiert, weil sie eine schlimme Kindheit hatten.

Gruß DocLotus

oder man schickt sie erst noch in Resozialisierungsurlaub ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...