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Auffahrunfall/Versicherungsfrage


Lizlo_

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Mir ist letzlich jemand auf meinen Xantia aufgefahren, von aussen ist so gut wie nichts zu sehen, aber das Gutachten sagt 3800 Euro Reparaturkosten, Restwert des Autos 2800,-, also wirtschaftlicher Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung schreibt mir nun, sie hätten ein Restwertangebot von 99,- Euro von einer Firma vorliegen, die den Wagen kostenlos abholen würde.

Nun habe ich aber keinesfalls vor, den Wagen abzugeben (grade erst Schweller geschweisst und Klima repariert, bis auf den fast unsichtbaren Heckschaden sehr guter zustand).

Wie ist das Schreiben der Versicherung zu interpretieren, kann ich das Angebot des Resteverwerters ablehnen? Wollen sie mir dann nur 2700,- zahlen? Oder bin ich irgedwie zur Annahme verpflichtet?

Viele Grüße,

Lizlo

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Gast Michael_Werth

Hallo,

Angebot ignorieren, da diese rechtlich nicht einwandfrei sind.

SOFORT einen eigenen Anwalt einschalten, der dann alles andere erledigt. Kostet Dich auch ohne Rechtschutzversicherung keinen Cent, da Du den Unfall nicht verursacht hast.

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Hallo lizlo,

vor einer Woche ist mir dasselbe passiert mit meinem XM. Jemand hat 90 € geboten, das ist weniger als der Tankinhalt. Dieses Restwertgebot wird standardmäßig von den Gutachtern eingeholt. Sobald dieser einen Totalschaden feststellt, muss er irgendwie den Restwert am Markt ermitteln. Dazu stellt er den Wagen für 24 h in eine Restwertbörse ein, die von Verwertern und KFZ-Betrieben eingesehen werden kann. Das höchste Gebot schreibt er dann als offiziellen Restwert in sein Gutachten.

Das Geschachere läuft jetzt so ab:

Der Bieter ist 3 Wochen an sein Angebot gebunden, Du aber nicht gezwungen ihm die Kiste auch zu verkaufen. Die Versicherung wird Dir jetzt den Wiederbeschaffungswert von 2.800 € abzüglich der 99 € zahlen müssen, was Du dann mit dem Auto machst ist Dein Problem. Theoretisch könnte die Versicherung daruf bestehen, dass Du Ihr den Wagen übergibst, sie ihn also von Dir abkauft. Aber eine Versicherung ist kein Autohändler, deshalb kommt der Fall praktisch nicht vor.

Vergiß nicht, dass Du für die Zeit, die der Wagen jetzt bis zur Freigabe zur Reparatur plus der vom Gutachter geschätzten Reparaturdauer nicht zur Verfügung steht, auch noch Nutzungsausfall erhältst. Damit landest Du dann so bei ca. 3.300 Ocken insgesamt.

Damit hier jetzt die Berufsverbände der Juristen mich nicht abmahnen: Ich bin kein Anwalt , ich übernehme keine rechtlichen Verpflichtungen, es handelt sich hier lediglich um die Weitergabe meiner privaten Erfahrung.

Viel Spaß beim Reparieren

Uwe

Bearbeitet von UPetersen
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Gast Michael_Werth
Theoretisch könnte die Versicherung daruf bestehen, dass Du Ihr den Wagen übergibst, sie ihn also von Dir abkauft. Aber eine Versicherung ist kein Autohändler, deshalb kommt der Fall praktisch nicht vor.

Nein, wenn er den Wagen reparieren möchte und halt entsprechend aus eigener Tasche draufzahlt, hat die Versicherung keinerlei Anspruch auf den Wagen.

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Hallo,

ok, vielen Dank für die Infos!

Ich werde am Montag mit meinem Anwalt sprechen; minimal können sie mich also auf 2701,-drücken, aber ich werde den Nutzungsausfall auch einfordern.

Viele Grüße,

Lizlo_

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Nein, wenn er den Wagen reparieren möchte und halt entsprechend aus eigener Tasche draufzahlt, hat die Versicherung keinerlei Anspruch auf den Wagen.

Genau so sehe ich das auch. Eine Versicherung oder ein Dritter kann Dich nicht zwingen Dein Eigentum zu verkaufen. Allerdings kann und wird sie den gebotenen oder ermittelten Restwert vom Zeitwert abziehen.

Viel Erfolg mit Deinem Auto!

SG

Stefan

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Wie oben Schon korrekt beschreiben zahlt die Versicherung immer nur den Wiederbeschaffungswert (in dem Fall ohne Selbstbeteiligung) minus Restwertangebot. Die differenz kannst du vom Restwertaufkäufer erhalten wenn du verkaufst oder nicht wenn du ihn behälst.

2800 Wiederbeschaffungswert, 99 Restwert und am Auto wenig zu sehen ist ein Glücksfall zu deinen Gunsten. Welche Farbe hat er? Gruß Matthias

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Gast Michael_Werth

Da geht dann aber auch noch die Märchensteuer ab, wenn man selber repariert.

Das sollte man also auch nicht vergessen.

Weist man Rechnungen nach über die Teile, die man für die Reparatur gekauft hat, bekommt man diese Märchensteuer nachträglich erstattet.

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Hallo,

der Wagen ist weinrot, eine der klassischen Xantia-Farben.

Ich habe nicht vor, das zu reparieren, man sieht nur ein bischen an der Stossstange und auch das nur, wenn mans weis. Die Heckklappe hat einen Riss, aber nur zu sehen, wenn sie offen ist und nur 2 cm lang. Aber die Klappe ist aus Kunststoff, kann man nicht flicken, also ersetzen. Und das ist ein irrsinniger Arbeitsaufwand, alles aus und wieder einbauen, lackieren etc...ausserdem eine neue Stosstange.

Ich sehe das als unerwartetes Geschenk an; jetzt kann ich mir beim Urlaub in Californien ein Cabrio leisten (leider gibts da keine Citroens!) und meine Frau ein paar mal öfter zum Essen ausführen.

Was passiert eigentlich, wenn mir nochmal wer drauf fahren sollte, gibt es dann nix mehr, weil der Restwert des Autos ja offiziell 0 ist?

Viele Grüße,

Lizlo

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Nein, natürlich nicht, immer schön ehrlich bleiben! Der nächste, der mir reinfährt, hat also Glück :-) (das ist jetzt aber nicht als Aufforderung zu verstehen!)

Lizlo

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Ich hatte Ähnliche Wildschadensfälle, weil die Reparaturkosten weit über dem Wiederbeschaffungwert lagen zog man mir die Märchensteuer nicht ab. So wird das auch bei dir sein. Gruß Matthias

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ACCM Bock auf XM

Das mit der Mehrwertsteuer gilt nur bei Reparatur in Eigenleistung.

Nutzungsausfall bekommst Du aber nur, wenn das Fahrzeug unfahrbar ist Und Du auch kein anderes Ersatzfahrzeug hast.

Wenn Du kein anderes Fahrzeug hast gibts Nutzungsausfall nur für die paar Tage, die Dein Auto bei der Werkstatt/dem Gutachter war, um den Schaden festzustellen.

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall meine HWS checken lassen. Ein HWS-SChaden macht sich oft erst später bemerkbar. Dann ist Schmerzensgeld oft erst schwer durchzusetzen. Solltest Du ein Schleudertrauma erlitten haben giobts entsprechende Gegenmaßnahmen, wie Wärme-/Magnetresonanztherapie, Fango und manuelle Therapie. Schmerzensgeld beträgt ca. 500 Euro aufwärts.

Du solltest übrigens prüfen, ob Du nicht eventuell besser fährst, wenn Du Dir ein ersatzfahrzeug anschaffst. Jetz tdie Abwrackprämie noch nutzen und Nutzungsausfall bekommen für die zeit, bis der neue vor der Tür steht ;)

Solltest Du einen sehr guten Verkehrsrechtsanwalt suchen www.ra-frese.de

(Bekomme keine Provision oder ähnliches, sondern bin nur mit seiner Arbeit voll zufrieden!)

Wünsch Dir auf ejden Fall eine problemslose Regulierung.

MfG aus Stuttgart

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ACCM Bock auf XM
Theoretisch könnte die Versicherung daruf bestehen, dass Du Ihr den Wagen übergibst, sie ihn also von Dir abkauft. Aber eine Versicherung ist kein Autohändler, deshalb kommt der Fall praktisch nicht vor.

Vergiß nicht, dass Du für die Zeit, die der Wagen jetzt bis zur Freigabe zur Reparatur plus der vom Gutachter geschätzten Reparaturdauer nicht zur Verfügung steht, auch noch Nutzungsausfall erhältst. Damit landest Du dann so bei ca. 3.300 Ocken insgesamt.

Das ist falsch (nicht bös gemeint ;) )

1) man muss sein Auto nie an die Versicherung oder sonst jemand abtretten.

2) Nutzungsausfall gibt nur, wenn wirklich keine Nutzung möglich war.

Bin auch kein Jurist, aber habe meinen ehemaligen anwalt einges gelehrt :D

Hatte vor 11 Monaten einen Unfall und in dieser Zeit verdammt viel übers Verkehrsrecht und schadensregulierung gelernt.

MfG

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Reparaturkosten von "Restwert + 30%" müssen, soweit ich weiss (und auch schon selbst erlebt habe) von der Versicherung bezahlt werden..aber auch nachgewisen werden.

Eine gute Werkstatt wird ziemlich genau diesen Preis schaffen, wenn nicht wirklich nur ein Haufen zerknautschtes Blech übrig geblieben ist.

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Den Riß in der Heckklappe würde ich mit einigen Glasfasermatten überlaminieren, sonst ist die Chance groß, das es weiter reißt. Vorher am jedem Ende des Risses ein Loch bohren.

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