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Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen ziehen?


BerndX2

Empfohlene Beiträge

Morgen schau ich mir 2 XM an.(Freu!!!)

Sollten mir die Beiden gefallen,muß ich damit ja irgendwie nach Hause kommen.

Beide sind fahrbereit aber abgemeldet. Nun dachte ich mir,pappste an Einen der Beiden ein Kurzzeitkennzeichen ran,hängst ein Trailer dahinter,den Anderen druff und los gehts.

Gibt's bezüglich dieser Vorgehensweise irgendwelche rechtlichen Bedenken?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Bernd

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Ich kann mir nicht vorstellen dass dies nicht rechtens sein würde, ein Kurzzeitkennzeichen hat doch mit Hänger ziehen nichts zu tun wenn der Hänger angemeldet und versichert ist.

Und es ist ja auch kein Transport im Auftrag .....

Aber das ist natürlich meine persönliche Meinung.

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http://www.autoversicherungsprofis.de/faq/wie_ueberfuehre_ich_ein_nicht_versichertes_fahrzeug_ohne_kfz_versicherung_kurzzeitkennzeichen.htm

Dasselbe gilt für Anhänger an sich. Rotes oder Kurzzeit-

Taferl nur für Überführung, nicht für Nutz-Transport.

L.eider

Bearbeitet von Lenfervert
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Klar,Hänger ist regulär angemeldet und versichert.

Ich dachte nur....weil es ja so schön heißt:Nur zu Probe und Überführungsfahrten...

Natürlich könnte ich ausprobieren ob der Wagen auch anständig ziehen kann...

Ist eigendlich die Anhängelast ein Problem?

Zugfahrzeug wäre dann ein Break.Immerhin hat mein Cit-Händler jahrelang mit 'nem Break alles von der Strasse gezerrt was liegen geblieben ist...

Gruß Bernd

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http://www.autoversicherungsprofis.de/faq/wie_ueberfuehre_ich_ein_nicht_versichertes_fahrzeug_ohne_kfz_versicherung_kurzzeitkennzeichen.htm

Dasselbe gilt für Anhänger an sich. Rotes oder Kurzzeit-

Taferl nur für Überführung, nicht für Nutz-Transport.

L.eider

Aaaaja...

da war ich nicht schnell genug....

Danke für die Antwort

Mist! Wat nu? (grübel)

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Hm,war gerade mal auf deren Internetpräsenz.

Immerhin verdopple ich damit mindestens den Wert des Schlacht-XM

Gibt es da nix von Raziofarm? (kleiner Scherz am Rande)

Gruß Bernd

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Mim Radl ziehen? So weit würde ich nicht gehen.

Lieber hinradeln, Klappe auf, Radl rein und heim.

Das ganze zweimal und die Urlaubskasse lacht!

L.

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Hallo Bernd,

die Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen ist u.a. für Überführungsfahrten gestattet. Selbstverständlich darfst du während der Überführung auch nen Kumpel besuchen oder zum Einkaufen fahren. Keiner (auch nicht die Versicherung) verlangt, dass du unbeladen, ohne Beifahrer und auf direktem Weg überführst.

Auch die Fahrt mit dem (beladenen) Trailer dient in deinem Fall hauptsächlich dazu, das Fahrzeug zu dir nach Hause zu bringen ... selbstverständlich auch mit Winterreifen im Kofferraum, dem Einkauf fürs Wochenende, sowie Weibchen auf einem der freien Plätze. Wichtig ist tatsächlich nur, dass du mit diesen Kennzeichen nicht spazieren fahren oder in den Urlaub darfst. Auch für Fahrten zur Arbeitstelle sind sie nicht gedacht.

Nochmal ganz deutlich: Der Grund für die Fahrt ist bei dir die Überführung und während dieser kannst und darfst du das Fahrzeug so nutzen, wie jeden regulär zugelassenen PKW ... also auch beladene Hänger vom Kaufort des Fahrzeugs bis zu dir nach Hause ziehen. Rechne schonmal damit, dass du aufgehalten wirst und den Jungs mit der Kelle deinen Zug erklären darfst, Probleme wirst du in diesem Fall aber keine bekommen, da alles rechtens ist.

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In jedem Fall Versicherung fragen, schadet nix.

Kommt dann natürlich auf den Ermessens-/

Kompetenzrahmen des netten Herrn an.

Meiner hat mir vor 11 Jahren auch was vorgeheult

von wegen Risiko mit 07. Hatte in der Zwischenzeit

zwei kleine (verschuldete!) Blechschäden, einmal

mit Streifeneinsatz. Aber mein Fahrtenbuch wollte

noch nie einer sehen. Hab's auch nie dabei...

In Stuttgart sieht das anders aus, da muß man's dabei haben!

L.

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