Jump to content

AU- UND HU-Bescheinigung mitführen?


Recommended Posts

Guest Michael_Werth
Posted (edited)

Hallo Leute,

hat sich irgendwas geändert in der StVO?

Einem Arbeitskollegen meiner Frau ist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nämlich folgendes passiert:

Er durfte zunächst € 10,- für die fehlende AU-Bescheinigung blechen. Das war mir bekannt. Aber dann durfte er noch € 5,- für die fehlende HU-Bescheinigung abdrücken.

Seit wann muß man denn auch die mit sich führen? Ich habe die nie dabei gehabt und wurde auch noch nie danach gefragt. AU ja, HU nie!

Edited by Michael_Werth
Posted

s. TÜV-Süd:

Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuchung_und_abgasuntersuchung/1_vorab_informieren

Darauf würde ich mich berufen und den Fünfer zurück fordern ... auch wenns nur Klimpergeld ist. Schon ganz alleine um diesen Beamten vor weiteren Fehlern zu schützen.

Guest Michael_Werth
Posted

Genau der Satz stand auch immer auf den HU Berichten von der DEKRA. Ist jetzt nicht mehr der Fall, habe ja erst gestern HU machen lassen.

Daher meine Nachfrage.

Posted

Hallo,

ich war ja im Februar mit dem C3 Pluriel bei der HU und danach wies mich mein Händler darauf hin, daß ich den Prüfbericht immer dabei haben muß. Damit soll wohl abgesichert werden, daß der Wagen nicht nur die Plakette trägt, sondern auch tatsächlich geprüft wurde.

Gernot

Posted

Ok, vielleicht vertraust du der StVZO mehr?

§ 47 a IV StVZO (AU)

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

§ 29 X StVZO (HU)

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

Es steht wirklich nirgends, auch nicht im aktuellen Bussgeldkatalog, dass man das Zeug immer dabei haben muss.

Posted

Moin,

die HU wird mit einem Stempel der prüfenden Stelle in der Zulassungskarte (Teil1) bestätigt, das ist der Nachweis für eine durchgeführte HU. Es ist den Prüfern nicht erlaubt eine HU ohne gültige AU durchzuführen!!

Also ist der HU und der AU Bericht gesondert beim Kfz Brief (Teil2) und nicht im Kfz. aufzubewahren, um bei Verlust s.o., nachzuweisen das das Fz. eine HU hat! Das gilt nicht für Fz. die SP benötigen, hier ist das Prüfbuch mitzuführen.

Das Mitführen der AU Bescheinigung stammt noch aus Zeiten der ASU.

Ab 01.01.2010, gibt es keine gesonderte AU und keine Plakette mehr!!! Die AU wird fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und muß vor der bzw. mit der HU durchgeführt werden.

Leider hat die "Rennleitung" erst mal immer Recht ;) und der Auslegungsspielraum, siehe Sepp, scheint ja groß zu sein.

Grüße Jochen

Posted

HU und Au bescheinigung sind auf verlangen zuzuzeigen, somit können die auch zuhause liegen, denn von unverzüglich steht in der STVZO kein wort geschrieben, der rest der hier steht ist ziemlicher quark.

Posted

ich hab ne mappe und dort ist alles drin, von abe´s bis zur au und hu bericht, das ganze im auto und nie stress.

kost doch nix die mitzuführen, erspart auf jeden ärger mit der polizei.

Posted

Hab in meiner Ente auch eine Mappe mit den ganzen Prüfberichten und ABEs - allerdings nur Kopien, die Originale liegen zu Hause.

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Create New...