Zum Inhalt springen

Frage zu Rädern/Felgen C 8


Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich stehe vor folgender Frage, die mir mein freundlicher nicht so aus dem Stehgreif beantworten konnte und nun erstmal forschen muß:

Ich habe gerade meinen C 8 2.2 HDI (128 PS) gegen einen C 8 2.2 HDI (170 PS) getauscht, die Serienbereifung ist in beiden Fällen 215/60 16, bisher habe ich Winterreifen im Format 205/65 15 und es stellt sich die Frage, ob die auch beim Neuen passen. In den Papieren steht neben der Serien- keine Alternativbereifung.

Gruß

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andreas,

erstmal Glückwunsch zum neuen C8 und, ähem, viel Glück! ;-)

Die Winterreifen führen ja zu einer Tachovoreilung von 3 % gegenüber der Serienbereifung. Das ist also nicht problematisch. Citroen Deutschland sollte doch im Bereich Homologation Auskunft geben können. Ich glaube aber man kann diesen Bereich nicht mehr so direkt als Kunde erreichen. Vielleicht weiß jemand hier mehr?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jörg,

besten Dank, bisher macht der Neue richtig Spaß und ich hab noch nichts zum Meckern gefunden.

Die Tachoabweichung ist insofern kein Problem, als daß beim alten die beiden Größen alternativ in den Papieren stehen, aber das waren noch die alten Papiere.

Gruß

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Citroen C8 (EA_, EB_) 2.2 HDi

Typ

E*****

KW

125

Baujahr

06.06-

ABE/EG

E2*98/14*0254*

215/55R16

215/60R16

225/50R16

225/55R16

Die 15" werden nicht ausgewiesen. Ich fürchte, Du wirst die Reifen

nicht ohne Weiteres fahren dürfen, eine Anfrage bei der CDAG würde

ich trotzdem starten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Zusammen,

Du wirst ja einen neuen Fahrzeugbrief/Schein haben.

Dort wird die kleinste Reifengröße nicht mehr angegeben.

Ich fahre einen C8 von 11.2008 und habe 15" Winterreifen.

Auf Nachfrage beim freundlichen C8 Händler bekam ich o.g. Antwort.

Gruß StefanLC8

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Erfahrung mit dem genannten Verein (ich werde seit 10 Jahren jedes Jahr mindestens 2 x kontrolliert): es hat sich bisher noch nie jemand für meine Felgen, Reifen oder Kompletträder interessiert. Weder bei Alufelgen, noch bei Stahlfelgen. Ich glaube auch nicht, dass sich auch nur irgendeiner die Mühe macht, bei "doofen" 15-Zöllern nach der Zulassung dieser Räder zu forschen.

Wenn du 20-Zöller verbaust, ist das wohl was anderes. Aber so...

Und wenn du zum TÜV musst, stellst du das Auto deinem Freundlichen auf den Hof. Wenn der TÜV dann die Räder bemängelt, lachst du den Freundlichen ganz freundlich aus und sagst ihm, dass er sich dann gefälligst um dieses Problem kümmern soll.

Bei meinem letzten Auto waren serienmäßig Alus drauf. Bei 150 offiziell in Deutschland verkauften Autos dieser Art konnte der TÜV-Prüfer das aber unmöglich wissen. Eingetragen waren sie nicht. Auf den Felgen stand ein Daihatsu-"D" drauf (keine KBA-Nummer). Der Prüfer hat sich außer der Reifengröße die Räder noch nicht mal genauer angesehen. Theoretisch hätte ich diese Felgen auch auf einem anderen Daihatsu montieren können, der die gleiche Reifengröße hat. Hätte den TÜV auch nicht interessiert, weil er davon ausgegangen wäre, dass die da serienmäßig drauf wären.

Gaser2,0i

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Erfahrung mit dem genannten Verein (ich werde seit 10 Jahren jedes Jahr mindestens 2 x kontrolliert): es hat sich bisher noch nie jemand für meine Felgen, Reifen oder Kompletträder interessiert.

Im Schadensfall (Unfall) wird sich aber die Versicherung für die Verwendung nicht

zugelassener Reifen-/Radkombinationen interessieren und entspannt die Zahlung

verweigern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Davon ging ich bis zu meinem Unfall auch aus. Es waren noch die Serienräder dran. Also alles im grünen Bereich. Im Gutachten allerdings, das der Kfz-Sachverständige von der A******z anfertigte, standen Räder drin, die gar nicht drauf waren - und natürlich auch nicht eingetragen, warum auch? Diese Räder gab es vom Hersteller als Zubehör - allerdings gibt es kein Gutachten für meine Motorisierung.

Es handelte sich um eine Schadenshöhe von ca. 18 500 €. Die A*****z hat anstandslos bezahlt. Hätte sie sich wegen der Räder geweigert, wäre es mir natürlich ein leichtes gewesen, das richtig zu stellen.

Wirklich verstehen, warum noch nicht mal eine Frage kam, tu ich bis heute nicht. Es zeigt mir aber, dass auch die Versicherung nicht alles prüft und prüfen kann. Es müsste sich ja sonst jemand bei der Versicherung hinsetzen und prüfen, ob diese Räder auf dem jeweiligen Auto auch zugelassen sind. Und dann müsste sie noch prüfen, ob der Heckspoiler und die Frontlippe zugelassen sind. Und die schwarze Folie auf den Scheiben. Und die selbst nachgerüsteten weißen Seitenblinker und Nebelscheinwerfer ...

Das artet ja aus! Wer soll denn diesen Aufwand bezahlen (bei jedem Unfall)

Vielleicht ist es aber auch so, dass die Versicherung davon ausging, dass der Unfall auch mit Serienrädern passiert wäre (ist er ja auch - weiß die Versicherung nur nicht) und deshalb anstandslos gezahlt hat (weil sie einen Prozess vllt. eh verloren hätte). Beide Radgrößen waren relativ normal: Serie (und Unfallräder) 175/55 R 15 - im Gutachten 195/45 R 15.

Hätten da 235/25 R 18 oder was in der Art gestanden, wären sie vielleicht hellhörig geworden.

Ich lehne mich seitdem ganz entspannt zurück und sage mir: wenn man eine normal aussehende RR-Kombination drauf hat, ist alles halb so wild. Interessiert keine ... (eben das große rosa Tier mit der Steckdose vorn dran :) )

Mal eine ernstgemeinte Frage: kennt ihr jemanden, der einen Unfall gebaut hat und die Versicherung hat nicht gezahlt, weil die RR-Kombination nicht eingetragen war? Ich nicht. Ich will nicht sagen, dass es sowas nicht gibt, aber ich kenne niemanden. Und wenn ihr jemanden kennt, war diese RR-Kombination relativ normal oder waren das recht extreme Räder?

Worauf ich hinaus will? Sicher ist es nicht rechtens, wenn man eine nicht zugelassene RR-Kombination fährt. Aber es ist auch nicht rechtens, wenn man 51 km/h im Ort fährt. Und? Interessiert das jemanden? Nein. Kein Polizisten, keine Versicherung. Und den TÜV eh nicht. Die Welt ist vllt. nicht ganz so kleinlich, wie man vllt. befürchtet.

Erst wenn aus den 51 km/h dann 54 oder 60 oder gar 80 km/h werden, dann schaut die Polizei wieder hin und die Versicherung schimpft (und handelt entsprechend). Ähnlich wie bei meinen oben angesprochenen 18-Zöllern.

Gaser2,0i

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stefan,

was hast Du denn für einen C 8? Ich bekam unabhängig voneinander von meinem Reifen- und von meinem Citroen-Händler die Auskunft, daß 15 Zoll-Räder nicht passen. Angeblich hat der C 8 HDI 170 eine größere Bremsanlage.

Gruß

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so, es ist amtlich: der HDI 170 ist der einzige C 8, bei dem ausschließlich 16 Zoll-Räder zugelassen sind, ich habe eben von meinem Händler eine Aufstellung aller bei den C8 Diesel-Versionen erlaubten Räderkombinationen bekommen.

Wer also 15 Zoll-Winterräder braucht...

Gruß

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andreas,

tut mir leid für die späte Antwort.

Ich fahre den 2.0l Benziner mit 140PS hab jetzt in einem Jahr 11000km gefahren.

Durchschnittsverbrauch 10,2l (geht von 8,6 bis 12,3l) bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 36km/h Wir wollten erst vom Werk aus eine LPG-Anlage einbauen lassen, aber bei unseren Kurzstrecken hätten wir bald 6 Jahre fahren müssen bis sich das rechnet.

Aber egal, wir sind sehr zufrieden, bis jetzt keine Mängel außer einem losen Stecker.

Bei unserer km-Leistung ist der Verbrauch nicht ganz so wichtig. In den 11tkm sind

sogar mehrere Urlaubsfahrten inbegriffen.

Gruß Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andreas,

ich hab das eben erst gescheckt Du wohl auch aus Langenfeld bist.

Bei welchem freundlichen hast Du denn den C8 erstanden?

Gruß StefanLC8

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...