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Geschwindigkeitsindex Reifeneintragung X2 Break


Thomas Held

Empfohlene Beiträge

Hallo,

in den Fahrzeugpapieren meines X2 Break sind als Hoechstgeschwindigkeit 189 km/h und als Reifengroesse ausschliesslich '185/65 R 15 88H' eingetragen. Bei unter 190 km/h Hoechstgeschwindigkeit sollten doch auch Reifen mit Geschwindigkeitsindex T erlaubt sein...?

Gruss,

Tom

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nimmt sich das preislich überhaupt? ich glaub nich.

such doch mal nach deinen in den papieren und dennen die du gerne möchtest, dann weißte doch obs sich lohnt die eintragen zu lassen.

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Welcher Geschwindigkeitsindex ist mindestens erforderlich?

Der Geschwindigkeitsindex, auch Speed-Index genannt,

gibt die Geschwindigkeit an, die mit dem Reifen höchstens gefahren werden darf. Der erforderliche Geschwindigkeitsindex muss der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH, Ziff. 6 im Fahrzeugschein) des Fahrzeugs zuzüglich

eines Sicherheitszuschlags entsprechen. Er errechnet sich demnach unabhängig von dem bei den Reifen im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex

nach der Faustformel bbH + 9 km/h oder exakt rechnerisch:

bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH).

Beispiel:

Ziff. 6: 178 km/h

Ziff. 20/21: 195/65 R15 91H

178 km/h + 9 km/h = 187 km/h

➥T-Reifen ist gerade noch ausreichend!

Quelle:http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf

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Hallo,

ob T oder H nimmt sich preislich schon etwas!

Der Sicherheitszuschlag (genau so etwas hatte ich geahnt), wie von Hydrochonder dargelegt, schliesst das dann wohl aus bzw. erklaert den scheinbaren Widerspruch zwischen Hoechstgeschwindigkeit und eingetragenem Index.

Danke,

Tom

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