12. Oktober 200916 J. Hallo, in den Fahrzeugpapieren meines X2 Break sind als Hoechstgeschwindigkeit 189 km/h und als Reifengroesse ausschliesslich '185/65 R 15 88H' eingetragen. Bei unter 190 km/h Hoechstgeschwindigkeit sollten doch auch Reifen mit Geschwindigkeitsindex T erlaubt sein...? Gruss, Tom
12. Oktober 200916 J. nimmt sich das preislich überhaupt? ich glaub nich. such doch mal nach deinen in den papieren und dennen die du gerne möchtest, dann weißte doch obs sich lohnt die eintragen zu lassen.
12. Oktober 200916 J. Welcher Geschwindigkeitsindex ist mindestens erforderlich? Der Geschwindigkeitsindex, auch Speed-Index genannt, gibt die Geschwindigkeit an, die mit dem Reifen höchstens gefahren werden darf. Der erforderliche Geschwindigkeitsindex muss der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH, Ziff. 6 im Fahrzeugschein) des Fahrzeugs zuzüglich eines Sicherheitszuschlags entsprechen. Er errechnet sich demnach unabhängig von dem bei den Reifen im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex nach der Faustformel bbH + 9 km/h oder exakt rechnerisch: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH). Beispiel: Ziff. 6: 178 km/h Ziff. 20/21: 195/65 R15 91H 178 km/h + 9 km/h = 187 km/h ➥T-Reifen ist gerade noch ausreichend! Quelle:http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf
12. Oktober 200916 J. Bei Winterbereifung reicht ein "190-Aufkleber" im Sichtbereich (Armaturenbrett). Gruß Jørg
12. Oktober 200916 J. Ersteller Hallo, ob T oder H nimmt sich preislich schon etwas! Der Sicherheitszuschlag (genau so etwas hatte ich geahnt), wie von Hydrochonder dargelegt, schliesst das dann wohl aus bzw. erklaert den scheinbaren Widerspruch zwischen Hoechstgeschwindigkeit und eingetragenem Index. Danke, Tom
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