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Schadensersatz oder nicht?


XM_Bus

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Also mir ist heute etwas saublödes passiert. Ich bin im Regen bei Dunkelheit auf einen NORMA Parkplatz gefahren. Dieser Parkplatz ist trotz geöffnetem Laden unbeleuchtet, liegt mitten im Ort und an der Einfahrt ist ein Stück, ein Streifen Wiese. Darauf liegt ein ca 50cm hoher Stein. Diesen habe ich übersehen, ich habe gedacht das dort keine Wiese o.ä. ist, das der Asphalt durchgehen ist. Aber leider.... na ja ich habe mir die rechte Vordertür aufgerissen, alles sieht nicht gut aus.

Nun war meine Frau mal stvtr. Filialleiterin in einer Norma Filiale (ganz andere Gegend), und dort ist auf dem allerdings beleuchteten Parkplatz etwas Ähnliches passiert. Der Kunde hat Schadensersatz erhalten.

Was meint Ihr wie stehen die Chancen?

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Na ja ohne dir zu nahe treten zu wollen, ein bischen sollte man die augen schon auf haben bein autofahren, ich glaube mit der kohler die du da rausleiern willst wird das wohl nichts

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is nem freund auch mal passiert: ne bordsteinkantenhohe kante übersehen bei der einfahrt zum burgerking und voll drübergenagelt. praktischerweise am abend des tages, an dem das reserverad platz für den subwoofer machen musste…

geben tat es nix außer hohnlächterei - augen auf oder langsamer gefahren und es wäre (ihm!!) nicht passiert

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@ cx: ist mir schon klar, und mir ist das in all den jahren noch nie passiert, weder mit dem auto noch mit dem bus, und glaube mir ich fahre so einige kilometer im jahr (pkw über 30.000 km, bus ca 100.000 km)

und dennoch kann so etwas passieren, noch dazu wenn die situation so ist wie auf dem parkplatz. es sieht so aus als wäre es durchgängig asphalt, aber da ist ein ca 1 meter breiter streifen wiese, ca 3m lang. und damit da keiner drauf fährt, halb drauf parkt, haben die diesen felsen dahin gelegt. direkt an der einfahrt und absolut dunkel.

In dem Fall den meine Frau mir geschildert hat wurde etwas von Verkehrssicherungspflicht gesagt. Na mal schauen, ich frage morgen einfach mal nach.

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...ich frage morgen einfach mal nach.

In der Norma-Verkaufsstelle? :D

Mal im Ernst. Schau Dich doch mal zunächst um in Jura-Foren u.dgl. mehr.

Urteile dazu lassen sich auch gugeln, könntsch ma vorstellen.

Ein Anfang vllt.?: http://www.jurathek.de/index.php

Ich habe nicht gefragt, ob ich diesen Link benutzen darf!

Weia...

Gruß, Andreas

Bearbeitet von Mumble4
aber es bleibt ja unter uns...hihi!!!
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ich hab auch Scheiss gebaut ?

Wer übernimmt meine Verantwortung freiwillig ?

Oder....

wer weiß mir'n guten Anwalt ?

Armes Deutschland

Was ist denn mit Dir nicht in Ordnung??

Ich habe nochmal gelesen (Du auch?) und finde nichts davon als Grundlage.

Kann mich ja irren, aber las da einfach nur Rechtsunsicherheit raus.

Na und die zu beheben wird ja noch legitim sein, wer sprach wo von Anwalt?

Ich kenne die lokalen Gegebenheiten vor Ort nicht, Du offenbar schon?!

Das arme Deutschland kann nun wirklich nichts für seine Motzkis :D

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Es gibt da schon Urteile die gegen Gemeinden ergangen sind, die Findlinge "ungünstig" plaziert hatten und an denen sich Autos Beulen geholt hatten. das ist nicht zulässig. Diese Dinger müßen auch im Dunkeln klar sichtbar sein. Sei es durch eine Warnbarke oder sonst wie.

Die Stadt Leverkusen hat sogar einen komplett entfernen müssen. Der lag in einer Kurve und sollte eigentlich dazu dienen, das die Autos anhalten. Leider hat sich dann ein Bus der ÖPNV die Seite aufgeschrappt.

Wie das in deinem speziellen Fall jetzt liegt, kann dir allerdings keiner ohne Ortskenntnisse von hier aus sagen. Wenn das Stück Rasen auf dem der Findling lag nicht mit einer Bordsteinkante abgegrenzt war und dieser Stein nicht grade die Außmaße eines Hinkelsteines hat, dann könntest du es durchaus mal versuchen. Aber wie gesagt ohne Ortskenntnisse.

Dann ist noch die Frage ob es sich noch um den Parkplatzbereich oder schon um öffentlichen Grund handelt. Wenn die Grünfläche zum Norma gehört ist der Filialleiter dein erster Ansprechpartner. Und der wird dir dann erklären, das er für deine Schusseligkeit nix kann. Dann bleibt dir nur noch anwaltliche Beratung.

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@Chris: Obacht mit solchen Äußerungen, es sei denn Du stehst auf rote Punkte am linken Rand :D

Also wenn da ein Bordstein wäre, hätt er ja gemerkt, daß er die Einfahrt verfehlt hat.

Ich würd in der Filiale einfach erstmal freundlich anfragen. Danach kann man evtl. beim ADAC fragen, die kennen sich aus, wies mit der Sicherungspflicht aussieht.

Ich kenns auch so, daß solche Hindernisse, wenn kein Bordstein ist, mit Reflektor bestückt sein müssen. Blöd kanns nur sein, wenns Privatgelände ist.

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@Chris: Obacht mit solchen Äußerungen, es sei denn Du stehst auf rote Punkte am linken Rand :D

Also wenn da ein Bordstein wäre, hätt er ja gemerkt, daß er die Einfahrt verfehlt hat.

Ich würd in der Filiale einfach erstmal freundlich anfragen. Danach kann man evtl. beim ADAC fragen, die kennen sich aus, wies mit der Sicherungspflicht aussieht.

Ich kenns auch so, daß solche Hindernisse, wenn kein Bordstein ist, mit Reflektor bestückt sein müssen. Blöd kanns nur sein, wenns Privatgelände ist.

Öffentlich zugänglich => StVO gilt... ;)

Gruß

Jan

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Nicht unbedingt. Steht gerne da, aber Privatgelände ist Privatgelände.

Nur weil ich keinen Zaun um den Garten hab, darf da auch Keiner parken.

Gehören würd sichs auf jeden Fall, daß der Stein auf einem unbeleuchteten Parkplatz markiert wird, nur ob die das interessiert?

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Hallo,

ging mir auch schon so. Fast nagelneues Auto, abends auf den (Aldi)Parkplatz.

Sind dort nur abundzu, also nur wenn eh in der Gegend. Rechtsrum auf einen Platz eingeparkt, daneben ein "Grünstreifen". Den Brocken (D 80 cm) der da wie hingeworfen lag, hab ich beim einparken zwar wahrgenommen, aber nach dem Einkauf, in der Dunkelheit und da rechts vom Auto total vergessen.

Bemerkt erst wieder, beim völlig normalen ausparken, was logischerweise in die entgegengestzte Richtung stattfand. Es ging halt nicht mehr weiter und war von ganz ekligen Geräuschen begleitet. Ich konnte dann vorwärts wieder vom Stein runterkrackseln, aber die Stoßstange war trotzdem hin.

Gottseidank bin ich damals nicht zurück in den Markt. Das wäre auf jeden Fall eine Kombianzeige geworden.

Die Stelle war auch total unterbelichtet, so wie die Personen, denen so was einfällt.

Gruß Herbert

Bearbeitet von ACCM HP924
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Nicht unbedingt. Steht gerne da, aber Privatgelände ist Privatgelände.

Nur weil ich keinen Zaun um den Garten hab, darf da auch Keiner parken.

Gehören würd sichs auf jeden Fall, daß der Stein auf einem unbeleuchteten Parkplatz markiert wird, nur ob die das interessiert?

Ein Parkplatz jedoch ist ausdrücklich dafür da, öffentlich zugänglich und von Autos befahren zu sein. Zumindest, solange er nicht z.B. per Schranke für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist.

Gruß

Jan

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Was ist denn mit Dir nicht in Ordnung??

ich weiß es nicht - sag Du es mir :-)

klar ist es legitim, sich schlau zu machen. Ich lehne nur dieses reflexartige 'wer könnte schuld sein und haften......ausser mir selbst' ab.

Sollte eine Meinungsäusserung nicht legitim sein ziehe ich sie hiermit zurück; gerne doch - so wichtig isses nicht.

@ XM_Bus - nichts für ungut, ist keineswegs persönlich gemeint.....

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Gehören würd sichs auf jeden Fall, daß der Stein auf einem unbeleuchteten Parkplatz markiert wird, nur ob die das interessiert?

auch, wenn der Stein im Rasen liegt ?

überspitzt gefragt: muss der Norma nun hell beleuchten und ein grosses Schild anbringen 'grün = Rasen, bitte nicht befahren' ?

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Ja XM BUS das ist wieder eine Frage, wo ich das Kotzen bekomme.

Es ist doch eigentlich ganz einfach entweder ich habe einen Fehler gemacht

und den Stein beschädigt.

Zweite Möglichkeit hunderttausend Fahrzeuge haben den Stein umfahren

und ich habe den getroffen.

Im Laden können die auch nichts sagen sind doch alles Angestellte, also die Rechtschutzversicherung beauftragen oder nicht.

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ich weiß es nicht - sag Du es mir :-)

klar ist es legitim, sich schlau zu machen. Ich lehne nur dieses reflexartige 'wer könnte schuld sein und haften......ausser mir selbst' ab.

Sollte eine Meinungsäusserung nicht legitim sein ziehe ich sie hiermit zurück; gerne doch - so wichtig isses nicht.

@ XM_Bus - nichts für ungut, ist keineswegs persönlich gemeint.....

Chris, ich las Deine Meinungsäusserungen bislang ganz gerne, also hielt und halte ich diese, wie die allermeisten hier, für absolut legitim.

Dazu ist das Forum da und es wäre fast eklig langweilig, wären wir alle einer Meinung.

Aber Dir ist ja wohl bewusst, dass Du [Zitat: grün=Rasen] gern provokant unterwegs bist. Ist mir ja auch nicht unbekannt.

Was Du nicht magst hast Du beschrieben.

Ich mags nunmal nicht, wenn man vor dem Denken draufkloppt und diesen Eindruck hatte ich hier, ganz subjektiv.

Also sei nicht gleich beleidigt und spiel weiter mit uns.

Auch Du wirst gemocht ;)

Gruss, Andreas

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Ja XM BUS das ist wieder eine Frage, wo ich das Kotzen bekomme.

Es ist doch eigentlich ganz einfach entweder ich habe einen Fehler gemacht

und den Stein beschädigt.

Zweite Möglichkeit hunderttausend Fahrzeuge haben den Stein umfahren

und ich habe den getroffen.

Im Laden können die auch nichts sagen sind doch alles Angestellte, also die Rechtschutzversicherung beauftragen oder nicht.

Ich habe nirgendwo geschrieben, das ich nicht einsehe das ich einen Fehler gemacht habe.

Vielleicht ist es hier falsch rüber gekommen, aber ich möchte niemanden für meine Fehler verantwortlich machen!

Hier ist der Fall aber so, das der Stein auf einem schmalen Streifen Wiese liegt und keine Bordkante drumherum ist. Dieser Parkplatz ist dunkel, richtig dunkel.

Na klar bin ICH dagegen gefahren, dennoch ist hier der Fall nicht eindeutig.

Und allen die hier so schlau daher reden könnte es selber in einer unbekannten Gegend so gehen. (ich bin fast täglich in Gegenden die ich nicht kenne, und das fast immer mit Autos die 12m und mehr lang sind)

Keiner, auch kein Berufsfahrer wie ich, ist da immun.

Fehler kann jeder machen!

Ich habe hier lediglich darum gefragt, weil eben dieser Stein nicht eindeutig gekennzeichnet ist.

So und nun die klaren Auskünfte:

Anwalt sagt: Fahrbahnbegrenzungen die höher als eine Bodkannte sind müssen mindestens rot/weiß gekennzeichnet sein. Es ist ihrer Meinung nach eine Unsitte in D geworden, das Privatpersonen Steine auf Wiesen oder andere Flächen legen, um zu verhindern das andere da drauf fahren. Fahrbahnbegrungsmasnahmen sollte man den dafür zuständigen Menschen überlassen.

Ob hier was zu machen wäre kann sie aber auch nicht genau sagen.

Norma sagt: wir prüfen das!

Hausverwalter sagt: na ja senden sie mir ihre Forderung, ich leite sie an die Versicherung weiter.

Ich möchte mich mit niemandem wegen so einem Fall streiten, aber ich denke einfach das ich eine Bordkannte gesehen hätte. Also weil an dieser wäre ich entlang gefahren.

Und da ich mich nicht streiten will, frage ich eben, hier wie auch bei der NORMA!

ich werde hier mal die Antwort schreiben.

Aber bitte versucht nicht mehr mir klar zu machen das ich einen Fehler gemacht habe, denn ich habe mich darüber schon genug geärgert (also das ich diesen Fehler gemacht habe). Schließlich ist mein geliebter XM jetzt verbeult!

Und es auch nicht so wie hier geschrieben wird, das ich sofort gerufen habe: ja ich will jetzt Ersatz! Tschuldigung aber ich habe nur mal gefragt, denn es konnte ja sein das jemand damit Erfahrung hat.

Und NEIN ich bin nicht beleidigt......

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auch, wenn der Stein im Rasen liegt ?

überspitzt gefragt: muss der Norma nun hell beleuchten und ein grosses Schild anbringen 'grün = Rasen, bitte nicht befahren' ?

Und dazu sage ich nur mal: ich kenne Dich nicht! Ich weiß nicht was noch tust ausser gern zu provozieren.

Es würde genügen eine Bordkante zu setzen.

Bearbeitet von XM_Bus
letzten Satz zugefügt
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