Zum Inhalt springen

Blinkmuffel....Krümelkackfrage :-)


chrissodha

Empfohlene Beiträge

vorweg, um nicht die falsche Diskussion auszulösen: ich bin ein Fan des Reissverschlusses, sowohl an Klamotten als auch im Strassenverkehr. Und ich trage meinen Teil dazu bei, daß er funktioniert - immer.....

Nur kommt mir immer mal wieder die Frage in den Sinn - wechselt jemand am Ende seiner Spur auf die andere, ohne zu blinken, und es kracht - wer wäre Eurer Meinung nach verantwortlich ?

Juristisch isses ja so, daß eigentlich grundsätzlich der Wechsler verantwortlich ist - aber was bewirkt dann der § 7 StVo?

Und - vom juristischen mal abgesehen - ich halte es für ein Gebot der Fairness, denjenigen einfädeln zu lassen, dessen Spur endet.

Aber muss ich auch immer für die Leute mitkucken, wo ihre Spur endet ? Wenn sie es nicht mal für nötig halten, mittels Blinker anzuzeigen, das sie rüber wollen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich find die Frage net schlecht,weil in D die meisten das Reissverschlussverfahren überhaupt nicht auf die Reihe kriegen.

blinken sollte man schon( ist ja auch so vorgeschrieben) und einfädeln lassen musst Du auch weil ebenso vorgeschrieben.(die Praxis sieht leider anders aus)

Ich glaub sogar,das der ,der nicht einfädeln lässt ne Teilschuld bekommt.

wie schön war das dieses Jahr im Urlaub auf Corsica,da hat das einfädeln ohne irgendein Problem geklappt.( und meisst ohne blinkenicon12.gif)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß was du meinst,

ich bin aber derjenige der in den Kreis reinfährt, weil ich denke zu wissen das du vergessen hast zu blinken.

O.K. bei dir lass ich das, du kennst ja die ABE meiner Reifen...

Volker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

der Reißverschluss ist mit der Pflicht verbunden, dass sich die Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass sich abwechselnd je ein Fahrzeug aus den beiden Spuren in die Kolonne einreiht. Dies gilt für den Fall, dass zwei gleichberechtigte Fahrstreifen zu einem zusammen geführt werden, beispielsweise vor Baustellen o.ä. Dichtes Auffahren zum Zweck des Unterbindens des Einreihens stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.

Nicht anzuwenden ist dieses Prinzip bei Einfädelspuren, die durch Vorfahrtzeichen und/oder Fahrbahnmarkierungen eindeutig geregelt sind, beispielsweise an Autobahn-Anschlussstellen. Hier hat der Vorfahrtsberechtigte grundsätzlich keine Pflicht, das Einfädeln zu ermöglichen. Er kann, ohne seine Geschwindigkeit zu ändern, auf seiner Spur weiterfahren. Nötigenfalls muss der Einfädelnde sogar anhalten und warten, bis eine geeignete Lücke frei wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

Nicht anzuwenden ist dieses Prinzip bei Einfädelspuren, die durch Vorfahrtzeichen und/oder Fahrbahnmarkierungen eindeutig geregelt sind, beispielsweise an Autobahn-Anschlussstellen. Hier hat der Vorfahrtsberechtigte grundsätzlich keine Pflicht, das Einfädeln zu ermöglichen. Er kann, ohne seine Geschwindigkeit zu ändern, auf seiner Spur weiterfahren. Nötigenfalls muss der Einfädelnde sogar anhalten und warten, bis eine geeignete Lücke frei wird.

dann mach ich da seit 30 Jahren was falsch.

Ob ich mich da noch umgewöhnen kann ??icon12.gif

Gruß Herbert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Juristisch isses ja so, daß eigentlich grundsätzlich der Wechsler verantwortlich ist - aber was bewirkt dann der § 7 StVo?

... juristisch korrekt...

... in der Praxis hängt es eher von den Versicherungen der Unfallpartner ab...

... haben beide die gleiche Versicherung gibt es eher eine Teilschuld für beide...icon12.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde Reißverschluß klasse. Auf meiner täglichen Strecke war gerade einige Zeit ein Fahrstreifen gesperrt und ich hatte jeden Morgen das Vergnügen, an 50 - 100 Autos vorbeifahren zu können, um mich dann direkt am Ende der linken Fahrspur ordnungsgemäß (und blinkend) in die rechte Spur einzuordnen.

Einige Leute, die immer noch nichts gemerkt haben, regen sich dann zwar auf - aber wen juckts?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

dann mach ich da seit 30 Jahren was falsch.

Ob ich mich da noch umgewöhnen kann ??icon12.gif

Moin,

§ 18 Abs. 3 StVO: Der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahn (von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen) hat die Vorfahrt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

dann mach ich da seit 30 Jahren was falsch.

Ob ich mich da noch umgewöhnen kann ??icon12.gif

Gruß Herbert

Hallo Herbert,

als geographischer Fast-Schwabe müsstest du doch wissen, wie das mit dem "einfädle" geht, oder?

Gruß

Tower

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

irgend ein Verkehrsspezialist hat mal erklärt, dass alle, die auf der endenden Spur sind, bis nach vorne ans Ende fahren sollen (müßen) um dann erst einzuscheren.

Was passiert nun an dieser Stelle ?

Da die links ja stehen bleiben müßen, auf eine Lücke wartend staut sich diese Spur.

Zusätzlich müßen nun auch die rechts stärker abbremsen bis ganz stehenbleiben um die linken einfädeln zu lassen.

Es gibt Stau.

Wird bereits vor dieser Stelle gewechselt, also noch beim fahren, muß niemand die Geschwindigkeit bis zum Stillstand abbremsen. So funktioniert der Reissverschluß.

Alles andere ist K.... .

Gruß Herbert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn die rechte Spur vorn ne Lücke lassen und einscheren lassen würde,bräuchte links keiner stehenbleiben,rechts wird die Geschwindigkeit nur minimal reduziert.

SO muss einfädeln funktionieren. geht nicht,weil die Leute die sich an die geltenden Verkehrsregeln halten,vorn nicht reingelassen werden,weil dort die Oberlehrer fahren,die dann nicht reinlassen.

die anderen scheren eher ein weil sie Angst haben nicht mehr rein zu kommen und schon ist Stau.

das beste Beispiel hat doch Xantia Heinz gebracht.da kannst Du auf ner völlig freien linken Spur 20 Autos überholen,die rechts alle eingefädelt haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.da kannst Du auf ner völlig freien linken Spur 20 Autos überholen,die rechts alle eingefädelt haben.

die dann anhalten müßen, damit der Überholer einfädeln kann,.....

Quatsch hoch zehn.

Würden alle rechtzeitig einfädeln, gäb´s keinen Stau. Natürlich nur, so lang der Verkehr weiter vorne auch noch läuft. Wenn eh schon alle stehen, weil es weiter vorn klemmt, ist es fast egal.

Gruß Herbert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die dann anhalten müßen, damit der Überholer einfädeln kann,.....

Quatsch hoch zehn.

Würden alle rechtzeitig einfädeln, gäb´s keinen Stau. Natürlich nur, so lang der Verkehr weiter vorne auch noch läuft. Wenn eh schon alle stehen, weil es weiter vorn klemmt, ist es fast egal.

Gruß Herbert

FALSCH! eingefädlt wird vorn und nirgendwo anders!

Das funktioniert nur deswegen fast nie, weil es immer wieder wieder Granaten gibt die damit ein Problem haben, jemanden vor sich zu lassen.

Witzigerweise sind das dann genau die, die später mit 95 auf der Mittelspur fahren oder eine Strickmütze auf der Hutablage haben.

Ich sehe das täglich....und lehne mich einfach nur zurück, genieße es zu sehen wie andere sich aufregen.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

FALSCH! eingefädlt wird vorn und nirgendwo anders!

Das funktioniert nur deswegen fast nie, weil es immer wieder wieder Granaten gibt die damit ein Problem haben, jemanden vor sich zu lassen.

Halbrichtig,

ich lass gerne jemanden vor mich - aber doch nicht die die direkt nach 30m auf meine Spur wollen, zu denen die nach 50m, 80m, 100m, 200m und 300m kommen, obwohl der Streifen 500m lang ist und es am Ende schon staut. Das Hauptproblem sind doch die Jungs die ihren Touareg ums verrecken irgendwo reinquetschen wollen, obwohl sie nicht dran sind und nicht dran heißt, dass sie den Verkehrsfluss behindern und andere gefährden - bräuchte ich nach Rechtslage ein anderes Auto, bekäme ich hier in Rhein-Main jede Woche einen neu-gebrauchten Wagen über die Gegnerversicherung - ach so blinken ist eh nicht...

Gruß

Tower

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...