25. November 200916 J. Ich dachte ich hätte mich verlesen. Ist aber so: http://www.wiwo.de/finanzen/radarkontrollen-richter-akzeptieren-fotos-nicht-mehr-als-beweis-414635/
25. November 200916 J. Naja, nur weil zwei sächsische Amtsgerichte so Urteilen, kann man wohl noch nicht von allgemeingültigem Recht sprechen, hoffe ich zumindest!
25. November 200916 J. Na toll, das wird lsutig - jeder ist dann nie gefahren und leidet an Gedächtnislücken - dann ändert die die Gesetzesgrundlage von ner Ordnungswidrigkeit in einen Straftatbestand (Gefährdung des Straßenverkehrs!) und schubs muss ich belegen wo ich war.... Gruß Tower (Big Brother krieg uns alle...)
26. November 200916 J. Vergiß es, da haben die Herren Richter wohl kurz vorher selbst ein Ticket gefangen und wollen nun "Rache" nehmen. Selbstverständlich würde ich von einem deutschen Richter nie behaupten, daß er eine Meise hat - wäre mir zu teuer. Im Gegensatz zum Urteil des VG handelt es sich bei den Starenkasten-Fotos eben nicht um "Verdachtsunabhängige" Aufnahme. Mit der Begründung könnte man selbst die Aufstellung einer Radarfalle angreifen, da im Einzelfall vor der Messung ein begründeter Verdacht vorliegen müsste um die Messung durchzuführen. Ich bin ziemlich sicher, daß diese Urteile in der nächsten Instanz kassiert werden.
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