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Autogasanlagen und H-Kennzeichen

Hervorgehobene Antworten

Der Deuvet hat folgenden Text zum Thema Autogas im Oldtimer veröffentlicht:

Autogasanlagen und H-Kennzeichen

In den vergangenen Jahren ist es zunehmend attraktiv geworden, Alltagsautos mit einer Gasanlage auszurüsten.

Im Gasbetrieb lassen sich die Ausgaben für Treibstoff um etwa die Hälfte senken - da hat man selbst bei mittleren Laufleistungen die Kosten der Umrüstung bald wieder eingefahren.

Eine neuere Entwicklung ist die Idee, auch Oldtimer mit Gasanlagen auszustatten. Das ist völlig verständlich: Natürlich rollt der Besitzer eines Opel Diplomat, eines Robur Ello-Transporters oder eines Buick Riviera viel entspannter zur Tankstelle, wenn er eine nur halb so hohe Rechnung erwartet. Kombiniert mit dem H-Kennzeichen erreicht er dann die perfekte Spar-Lösung.

An dieser Stelle möchte allerdings der Gesetzgeber ein Wörtchen mitreden.

Seit dem 1. April 2006 gibt es überarbeitete Vorschriften für Gasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen. Diese Neufassung vereinfacht die Genehmigung, den Einbau und die Prüfung von Gasanlagen und Gasnachrüstsystemen. Wesentliche Anregungen dazu gab der Arbeitskreis "Gas" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Zu diesem Arbeitskreis gehörten Vertreter des BMVBS, der Fahrzeughersteller und -importeure, der Fahrzeugüberwacher und des Kfz-Gewerbes. Man kann davon ausgehen, dass die Neufassung Hand und Fuß hat.

Wer sein Fahrzeug auf Gas umrüstet, ändert damit die Art der Gemischaufbereitung. Das aber verstößt gegen die Kernidee der historischen Zulassung, die verlangt, ein Oldtimer müsse "weitestgehend dem Originalzustand entsprechen". Man beachte folgende Textpassage des Kommentars vom TÜV Süd und der Prüforganisationen allgemein:

Bei Oldtimern führt der Einbau von Gasnachrüstanlagen grundsätzlich zum Erlöschen der "Oldtimer-Anerkennung". Die Nachrüstung einer Gasanlage führt zu einer Veränderung des Originalzustands, so dass die Begriffsbestimmung eines Fahrzeugs als "weitestgehend dem Originalzustand entsprechend" gemäß Â§2 Nr. 22 FZV nicht mehr eingehalten wird (siehe auch §23 StVZO Richtlinie für die Begutachtung von "Oldtimerfahrzeugen").

Auf den Punkt gebracht: H-Kennzeichen und Umrüstung auf Gas schließen sich aus.

Dies sollte man unbedingt beachten, bevor man in eine Gasanlage investiert. Dabei sollte man nicht darauf zählen, dass ein vorhandenes H-Kennzeichen unantastbar ist. Generell muss jedes Mal bei einer HU geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Beibehaltung des H-Kennzeichens gegeben sind. Das Untersuchungsprotokoll enthält den Prüfpunkt "Oldtimer-Einstufung nicht mehr zutreffend". Wenn der Prüfer eine neu installierte Gasanlage vorfindet, wird er an dieser Stelle das Häkchen setzen. Damit erhält das Fahrzeug die Beurteilung "erhebliche Mängel" - egal wie gut es anderweitig abschneidet. Eine Plakette bleibt dem Fahrzeug verwehrt.

Der Halter eines Oldtimers muss sich also entscheiden, wo er sparen möchte: bei der Steuer oder beim Treibstoff - so sieht es das Verkehrsministerium. Zum Glück lässt sich dies anhand des Hubraums und der Jahreslaufleistung einfach berechnen. In die Rechnung sollte allerdings auch einfließen, dass eine Umklassifizierung eines H-zugelassenen zum normalen Fahrzeug eine Vollabnahme benötigt, mit sämtlichen zugehörigen Kosten.

Wie steht es nun um historisch zugelassene Fahrzeuge, die bereits umgerüstet sind? Nach Informationen des DEUVET gibt es nur wenige seit längerem umgerüstete Oldtimer. Wenn das Fahrzeug bereits innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung umgerüstet wurde, wird das H-Kennzeichen nicht aberkannt. Dabei sind Art und Alter der Anlage nicht von Bedeutung, da sich technisch bei den Gasanlagen in den letzten 20 bis 30 Jahren wenig geändert hat.

Allerdings gilt dies nur für vorhandene H-Kennzeichen. Wer ein Fahrzeug mit früh eingebauter Anlage zum ersten Mal historisch zulassen möchte (beispielsweise einen Holland-Import), wird kein Glück haben - eine Neuzulassung zum Oldtimerstatus mit einer Gasanlage ist ausgeschlossen.

Quelle: Deuvet

Staat und Macht und Geld.....

Carsten

Staat und Macht und Geld.....

Carsten

Naja, aber auf der anderen Seite ist das H-Kennzeichen ja nicht dazu gedacht, möglichst billig mit einer alten Karre rumzugondeln, sondern die Steuer der üblicherweise geringen Jahresfahrleistung eines Oldtimers anzupassen. Der nachträgliche Einbau einer Gasanlage widerspricht dem ja eklatant.

Klar. Der Erhalt von Kulturgut, den man da in Eigeninitiative leistet, der darf nicht billig sein. Und dezentral Kompetenz aufbauen ist auch nicht gut.

Hurra, wir verblöden, für uns bezahlt der Staat...

Carsten

Wenn ich mir Deine Signatur anschaue, dann habe ich keinerlei Bedenken, dass Du Dir das Autofahren auch ohne Gasanlage leisten kannst... ;)

Wenn ich mir Deine Signatur anschaue, dann habe ich keinerlei Bedenken, dass Du Dir das Autofahren auch ohne Gasanlage leisten kannst... ;)

nur kein neid ... er muss halt mehr sparen als du ... denn die autos sind teuer im unterhalt ... ;(

Eine Möglichkeit wäre eine Zeitgenössische Gasanlage vor der H Prüfung einzubauen.

Hat ein Kollege von mir in seinem Buckel Volvo so gemacht.

Gruß Edgar

Hallo,

das ist mit der Deutschen Bürokratie halt so. Jetzt hat erst in Stuttgart ein Toyota Fahrer mit seinem Ökoauto vor Gericht verloren, da er keinen Umwelt Bäpper hatte und in der Umwelzone geparkt hat. Dass es sich dabei um einen Hybridwagen handelt ist nicht relevant. Er bekommt einen Punkt und die Strafe weil er diese Plakette nicht hat.

Dass eine Gasanlage nicht H-Zulassungs fähig ist ist halt so. Auch wenn der Oldie dann Umweltfreundlicher wäre. Wobei ein Kat ja ausdrücklich erlaubt ist. Muss da nicht auch einiges modifiziert werden am Antriebsstrang?

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass der Oldiefahrer bei einem Verbrauch von ~ 13l ja viel weniger Steuern zahlt, wenn er mit steuerfreiem Gas fahren könnte. Die Mineralölsteuer liegt ja bei über 50%. Da kann man dann schon erwarten, dass viel volle KFZ Steuer abgeführt wird wenn einer Umweltfreundlich mit Gas fahren will.

Gruß

Oliver

Das Problem ist in der Tat das, das so viele olle Karren in der Tat ne Menge Aufriss verursachen. Alleine das Lagern, und ab und zu bewegen ist viel Aktion. Und an jedem Biest ist immer irgendwas suboptimal. Und mir tun 50 Euro Sprit durchaus weh.

Ich würde deutlich mehr SM fahren, wenn das günstiger als mit rund 15 Litern ginge....

Carsten

Geht, einfach nur 20km fahren. Da solltest Du mit maximal 5 Liter auskommen :D

Genau DAS tue ich auch. Ab und zu mal eine der Karren bewegen, mehr geht nicht.

Eine Schande :-) !

Carsten

Man hat doch die Wahl:

altes Auto im Originalzustand steuervergünstigt erhalten oder

mit Gasanlage Treibstoffkosten sparen

Wer keinen Wertverlust eines zeitgenössischen Autos verkraften muss, hat sicher den einen oder anderen Euro für 'ne Tankfüllung übrig.

Was mich aber an der Sache ärgert ist, daß man gerade aus Holland Gasautos bekommt, die schon vor 40 Jahren auf Gas gefahren sind.

Da aber die historische Gasanlage nicht zulassungsfähig ist und die moderne nicht H-tauglich, darf man aus dem Holland-Import das ganze schöne Zeug rausbauen und zum Schrotti geben

DAS tät mich auch ärgern. Saumäßig. Eine historische Gasanlage, die H-Kennzeichenfähig wäre...

Btw.: Wie sieht es mit der Zulassungsfähigkeit einer Holzvergaseranlage in jüngeren Fahrzeugen aus? Das IST doch eine Gasanlage, wo lediglich statt des Druckbehälters ein Gaserzeuger steht. Oder?

Hurra, wir verblöden, für uns bezahlt der Staat...

Carsten

Schön wärs, ist aber eher umgekehrt - der Staat verblödet und wir zahlen.

@Sensenmann:

Doch das geht! Kollege von mir hat sich einen Buckel Volvo auf Gasbetrieb in Holland gekauft und hier mit H- Kennzeichen zugelassen.

Die Gasanlage darf nur nicht mehr als 10 Jahre jünger sein als das Auto.

Gruß Edgar

Das H-Kennzeichen habe ich ja nicht wegen des günstigen Unterhalts, sondern damit

ich weiterhin in der Stadt und nicht nur aussenrum fahren kann.

Bei meinen Jahreskilometern mit dem HY würde sich der Umbau auf Gas schnell amortisieren.

Aber so ist das halt in unserem schönen Land.

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