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jetzt hab ich ihn, frage zur garantie


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hab ein monat warten muessen, bis er fertig wurde. ein xm 2.5 td, bj.96. mein erster franzos und der erste diesel.

gekauft bei der cit-niederlassung der lebkuchenhauptstadt, da wo sich ein grosser versicherungskonzern eine famos fahrende damen-radrennen-mannschaft leistet.

und ich glaube nich, dass ich wirklich zufrieden bin.aber is echt nur ein gefuehl.

was mir dabei einfaellt: es gibt ein jahr garantie, allein ich wuerd den wagen lieber zu einer phantastischen peugot-werkstatt im nachbarkaff bringen. geht sowas, theoretisch. ich persoenlich versteh die garantiebedingungen so, dass ich dieses eine jahr auf jeden fall zur niederlassung muss. trotz langer wartezeiten, unterbesetzter werkstatt, entsprechend genervter und frustrierter monteure...

naja und der verkauf tut so, als wuerd er jeden tag 20 autos verkaufen...

aber ich freu mich, und das fahren is wirklich spitze.

die frage zur garantie interessiert mich brennend. wenn einer von euch rat weiss...dank im voraus nils

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Naja es muß doch ein Heftchen mit den Garantiebedingungen dabei gegeben haben. Ist bei mir jedenfalls so. Während des Jahrs zum freundlichen Citroen-Händler zur Inspektion und für die Garantiefälle. Ist aber egal zu welchem, nur Cit-Vertragshändler muß er sein.

Der 2.5 ist wirklich ein feines Auto, aber ich weine meinem V6 doch hinterher, nur nicht beim Tanken.

g

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Hallo Nils,

mein (ex) Cit Händler hat mir letztens erklärt, daß die Inspektionen nicht bei Cit gemacht werden müssen. Es geht nur darum, daß die ausführende Werkstatt sachkundig sein muß und die Inspektion gemäß Herstellervorgaben ausführt. Ich denke also, daß ein Meisterbetrieb, in Deinem Fall wird die Peugeot Werkstatt das wohl sein, die Wartung machen darf, ohne das Du die Garantie verlierst.

Gruß

Mike

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Mike und Nils,

das hängt offenbar von den Umständen ab. Meine Garantie kommt von CarGarantie und da heißt es wörtlich unter anderem

§4:

Der Käufer hat

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten Beim Verkäufer/Garantiegeber oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.

.....

§7:

Verletzt der Käufer/Garantienehmer eine der ihn nach §4 oder §6 Ziff. 5 treffenden Pflichten, ist der Verkäufer/Garantiegeber von seiner Leistungspflicht aus der abgegebenen Garantie frei.

Mag sein, daß man in der Praxis auch woanders warten lassen kann, aber wenn der Garantiegeber sich stur stellt, hast Du ein Problem, wenn Dein Vertrag genauso aussieht.

Kleinkarierte Grüße

g

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salute,

erstmal schoenen dank fuer die antworten...

gernot: unsere garantie is von eurocassion. da is ein § der besagt, dass arbeiten mit einverstaendniss des verkaeufers bei einer meisterwerkstatt ausgefuehrt werden muessen (so wie es mike schon erklaert wurde).

nach meinem verstaendniss heisst das, ich brauche nur den verkaeufer zu fragen bzw. bescheid zu sagen und dann zu einer sachkundigen werkstatt zu gehen..

falls es interessiert, mail ich mal wie sich das weiterentwickelt

servus nils

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