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Umbau HY zum Kaffeemobil

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,

ich möchte meinen HY (korrekt HZ) für den Catering-Einsatz umbauen - Schwerpunkt Crèpes- und Kaffee-Mobil. Hat einer von Euch Erfahrung damit? Ich möchte gerne eine Gastro-Kaffeemaschine mit Siebträger einbauen. Die gibt es auch mit 230 V aber immer nur mit Wasserfestanschluss. Weiss einer, ob das auch mit einem großen Wassertank funktioniert oder muß es ein Festanschluß mit entsprechendem Wasserdruck sein?

Für weitere Tipps und Anregungen jederzeit dankbar.

HZ-Grysse

Tobias

Wassertank und Druckpumpe.

http://www.lilie.com/shurflo/index.htm

Damit geht es.

Hallo Tobias,

am besten, Du schaust Dir mal den HY vom Cafe Meyer aus Esslingen an, der hat das sehr gut gelöst!

Gruß

Dieter

www.dietopfgucker.de

Ok, hab heut erfahren, dass der Jörg seinen HY verkauft hat und sich aus der Gastronomie zurückgezogen hat, wird also schwer, Ihn zu erreichen, bzw. zu befragen, sorry. Ich weiß aber, dass er einen festen Wasseranschluß brauchte für seine große Siebträgermaschine. Ob der Druck über einen großen Kanister mit Pumpe ausreicht, weiß ich leider nicht, aber das wird sicher auch zum Teil mit an der Maschine liegen, da gibt es ja auch unterschiedlichste Varianten.

Gruß

>>Dieter

Hallo,

wenn Du 220V hast, nimm einfach ein kleines Hauswasserwerk. Gibt's in jedem Baumarkt für 100,- €. Das hat den Vorteil, dass es wenn der notwendige Duck erreicht ist diesen selbst überwacht und bei Druckabfall wieder einschaltet. Nachteil ist, dass die Dinger relativ groß sind und dass es im Winter immer entwässert oder ausgebaut werden muss. Aber das Problem hast Du sicher auch mit der Kaffemaschine.

Gruß

Oliver

  • 3 Wochen später...

Hallo Tobias,

Würde mich Interessieren ob Du mit deinem Projekt schon weiter bist?

Welche Gastro-Kaffeemaschine willst du einbauen? Und machst Du die Crepes mit Gas oder Strom?

Grüße

Also, da war doch was bei uns in der Tageszeitung!

Jemand, der eine mobile Espresso-Bar auf ein Transportfahrrad montiert hat!

Dessen Espressomaschine lief mit Gas - wie das mit der Wasserversorgung war, weiss ich nicht mehr. Ich meine irgendwas mit Handpumpe.

  • 1 Monat später...
  • Ersteller

Hallo,

war eine Weile nicht im Forum. Die Restaurierung meines HZ macht gute Fortschritte und sollte in den nächsten 2-3 Wochen abgeschlossen sein. Dann folgt der Ausbau. Bei der Wahl der Kaffeemaschine bin ich noch nicht viel weiter. Es soll eine Siebträgermaschine sein, die aber aufgrund des Platzmangels nicht allzu groß, sprich breit sein darf. Am liebsten eine zweigruppige aber die sind oft mehr als 70 cm breit. Für mich zu groß. Da mein Budget begrenzt ist werde ich es wohl erst mal bei ebay versuchen. Das Crepes- und Kaffeemobil wird komplett mit Strom betrieben (hab ein gestörtes Verhältnis zu jeglicher Form von gasbetriebenen Geräten). Da bei den meisten Markt- und Festplätzen Festnetzanschlüsse vorhanden sind (220 V oder 380 V) sehe ich da kein Problem.

Bei den lebensmittelhygienischen Vorschriften tue ich mich noch etwas schwer. Weiss einer von Euch wo man die aktuellen Vorschriften / Auflagen nachlesen kann? Gibt es da regionale Unterschiede? Wer ist zuständig: Veterinäramt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt oder Gewerbeaufsicht?

Noch eine letzte Frage zur Lackierung, die in Kürze ansteht. Auf den Basislack AC 109 (von der Fa. Aschenberg in Kuppenheim) wird ein Klarlack aufgetragen. Wenns originalgetreu sein soll darf dieser Klarlack aber nur 80% Glanz haben. Wie erreicht man das? Gibt es irgendwelche Beimischungen oder sollte ich lieber direkt auf Seidenglanz setzen?

Wie immer, für jeden Tipp dankbar. Würde gerne ein paar Bilder vom HZ im unrenovierten Zustand beifügen, weiss aber nicht wie.

Schöne Grysse

Tobias

Hallo Tobias,

kurze Info zu Vorschriften. Es gibt eine Hygiene-Vorschrift DIN 1055(EU-weit gültig), die aussagt, wie ein Verkaufswagen ausgestattet sein muß. Die ist überall gültig, nur die Auslegung der verschiedenen Ordnungsämter ist leider unterschiedlich. Aber generell gilt, wenn Du mit Lebensmitteln zu tun hast, brauchst Du zwei getrennte Waschbecken(eines davon zum Hände waschen), Kühlmöglichkeit für die Lebensmittel und eine abwischbare und desinfizierbare Arbeitsfläche. Das gleiche gilt auch für den Boden. Der Bereich, in dem Du Lebensmittel verkaufst, muß getrennt vom Fahrgastraum sein. Wenn Du mit einer Verkaufsklappe arbeitest, mußt Du in dem Bereich, wo Du die Kunden bedienst, einen sogenannten "Spuckschutz" anbringen, damit Dir keine auf Deine Sachen husten oder spucken kann. Das Ganze wird im Prinzip vor Ort von jedem Ordnungsamt (Lebensmittelkontrolleure), bei dessen Gemeinde Du gerade tätig bist, kontrolliert und genehmigt. Das heißt, bei jeder öffentlichen Veranstaltung, ob Weinfest, Bürgerfest oder was auch immer, mußt Du Dir beim zuständigen Ordnungsamt eine Verkaufs-Genehmigung einholen, die Kosten dazu sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Früher gab es mal eine Reisegewerbekarte, die leider seit letztem Jahr nicht mehr ausgestellt wird! (ist abgeschafft worden) Nur bei privaten Veranstaltungen interessiert das gottseidank niemand! Wobei es aber auch Veranstaltungen gibt, wo der Veranstalter sämtliche Genehmigungen übernimmt und dann auf die Platzmiete umschlägt. Es kommt auch darauf an, wo Dein Einsatzort ist, Privatgelände in Absprache mit dem Eigentümer oder öffentlicher Grund. Ich hoffe, Dich jetzt nicht zu sehr verwirrt zu haben, bei weiteren Fragen diesbezüglich steh ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

>>Dieter

www.dietopfgucker.de

  • Ersteller

Hallo Dieter,

vielen Dank für die detaillierten Infos. Da stellen sich mir sofort 2 neue Fragen:

- Muß die Trennwand zum Fahrgastraum durchgehend sein oder kann auch eine Tür

eingebaut werden?

- Wie hoch muß der Spuckschutz (vom Boden aus gemessen) sein? Im Gegensatz zu

Deinem HY habe ich bei mir nur das obere, angeschraubte Seitenblech herausgenommen

um dort eine Verkaufsklappe in gleichem Ausmaß einzubauen. Die seitliche Wellblechwand

(Fahrerseite) bleibt gänzlich erhalten und ist somit ohnehin schon etwas höher.

Schöne Grysse

Tobias

Gern geschehen! Es kann natürlich auch eine Tür als Abtrennung genutzt werden, Hauptsache abetrennt, dann gibt es keine Probleme. Beim Spuckschutz gibt es auch keine konkreten Angaben, am besten, Du liest Dir dieses Info-pfd durch, auch wenn sie schon etwas älter ist! http://www.rakatak.de/htdocs/bilder/hygiene.pdf Andere Möglichkeit ist, Du schaust in Deiner BGN (Berufsgenossenschaft Nahrung und Genuss) unter HACCP-Vorschriften oder unter DIN-Normen 10500, da findest Du alles, was Du benötigst.

Liebe Grüße und viel Spaß

>>Dieter

  • Ersteller

Hallo Dieter,

hab jetzt mal 1,5 Std. im Internet recherchiert. Die Lebensmittelhygieneverordnung habe ich gefunden und ausgedruckt aber keinerlei Hinweise auf Downloads der DIN Norm 10500. Hast Du zufällig diese Richtlinien vorliegen?

Schöne Grysse

Tobias

schick ich Dir heut nacht, wenn ich heimkomm, per mail.

Gruß

>>Dieter

  • 2 Monate später...

Hallo,

Reisegewerbekarten mit begrenzter oder unbegrenzter Laufzeit (€ 200,00) werden immer noch ausgestellt - unsere stammt vom April 2010!

Reinhard

Hallo,

kommst Du am Wochenende zu Roegels ins Elsaß (Hoffest). Falls Du noch Infos brauchst, bitte direkte mail an mich, info@das-crepes-mobil.de

Gruß

Reinhard

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