vor 16 Stunden16 h Ich finde es (mittlerweile) sehr unästhetisch, wenn man aus einer Perspektive die Typbezeichnung mehrfach sieht. Typ auf dem Nummernschild käme bei mir nur noch bei cleanem Heck infrage.Das einmal XM draufsteht, das reicht.Früher hatte ich auch oft BX und XM im Kennzeichen, würde ich heute nicht mehr machen.Extremstes Beispiel ist Mercedes, wo sogar in der "Lichtsignatur" überall Sterne sind. Schlimm.
vor 15 Stunden15 h Och, wieso denn nicht? Die Mercedes-Stern-Lichter finde ich das Witzigste seit langem was "Lichtsignaturen" betrifft.Bei meinen Citroens hab ich nicht nur den Typ, sondern auch jeweils das Jahr der EZ im Kennzeichen:RH DS 74RH BX 1989 (bzw jetzt leider nicht mehr: wegen "H" wurde es zu NEA XB 19H. Grmpf! 😖RH C 609 (leider auch schon Geschichte)NEA XM 99und relativ frisch:NEA CX 522 (für C5X 2022)P.S.: Zwischendurch gab es auch NEA BX 93RH AX 1991RH AX 1995
vor 14 Stunden14 h Vor einer Stunde, ACCM Martin Klinger schrieb:Die Mercedes-Stern-Lichter finde ich das Witzigste seit langem was "Lichtsignaturen" betrifft.Naja 😄! Besser aber als die Illumation des Markenenblems, wie es erade hipp ist. (Ist das eigentlich Serie oder Aufpreis oder Zubehoer?) Mit den Kennźeichen ist Geschmackssache. Der Unimog hat UA 411 weil U411 nicht frei war. Seit dem Ducato haben wir FB US .
vor 36 Minuten36 Min. Klar, ist alles Geschmackssache.Aber allein in der Front der neuen C-Klasse:Großer Stern im Grill und 100 kleine Sterne, Stern auf der Plakette der Motorhaube, Sterne als Tagfahrlicht.Etwas too much für meinen Geschmack...
vor 6 Minuten6 Min. Na ja, bei der Lichtsignatur am Heck des C3 ab 2016 oder so muß ich zwangsläufig an eine Horrorfilmreihe denken. Wem "Jigsaw" ein Begriff ist der weiß wahrscheinlich was ich meine... 🤪
vor 2 Minuten2 Min. Vor 9 Minuten, ThorstenG schrieb:Klar, ist alles Geschmackssache.Aber allein in der Front der neuen C-Klasse:Großer Stern im Grill und 100 kleine Sterne, Stern auf der Plakette der Motorhaube, Sterne als Tagfahrlicht.Etwas too much für meinen Geschmack...Das Geile an der Sache ist, dass wenn nur eine LED kaputt geht, muss der ganze Kühlergrill ausgetauscht werden. Der Kühlergrill ist als Einheit mit den LED als lichttechnische Einrichtung bauartgenehmigt. Und an bauartgenehmigten Bauteilen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, wie LED tauschen. Es gibt keine LED, die eine Bauartgenehmigung hat. Das gilt übrigens auch für LED-Scheinwerfer. MIT LED meine ich die Einzel-LED in einem Leuchtmittel oder einer Leuchteinheit.Es gibt übrigens auch viele LED-Kennzeichenleuchten, die offensichtlich über ein E-Prüfzeichen verfügen. Aber mir ist außer serienmäßigen LED-Kennzeichenbeleuchtungen keine bekannt, die zulässig wäre. Bei den meisten scheitert es trotz E-Prüfzeichen an der Helligkeit der LED´s. Das Kennzeichen muss ausreichend ausgeleuchtet werden, aber es darf kein weißes nicht hinten abgestrahlt werden.
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren