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Was machen bei Totalschaden


DSpecial

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Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Meine Eltern fahren einen LagunaII Kombi 2,2dCi Bj. '05 mit 66tkm mit Vollausstattung. Jetzt ist ihnen jemand relativ blöd in die Seite gefahren. Will heißen, Beifahrertür vo.+hi. sowie Kotflügel und Stoßstange beschädigt. Sidebags geschlossen. Allerdings wird die Reparatur wohl >13.000€ sein. Ermittelter Wiederbeschaffungswert liegt bei 12.800€

Wenn ich jetzt richtig informiert bin wird ja noch der Restwert des Fahrzeuges abgezogen. Wie hoch der ist kann ich leider nicht sagen. (Der Werkstattmeister sagte laut meinem Vater etwas von 6.500€, was ich allerdings für sehr hoch halte) Da wir einen solchen Fall noch nie hatten würde ich gerne mal ein paar Meinungen hören wie ihr weiter verfahren würdet. Ich will verhinden, dass irgendwelche überstürzten Maßnahmen ergriffen werden und die das Ding doch noch reparieren lassen.

Daniel

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Der Werkstattmeister macht den Anschein, als hätte er Kaufinteresse. Wenn, wie es die Beschreibung hergibt, nur die Türen, Kotflügel und Stoßstange betroffen sind, ist der Wagen relativ schnell wieder flott zu kriegen. Von daher wäre mein Vorsschlag, die Verkaufssumme und die die Abrechnung nach Gutachten mit zu nehmen. Mehr Geld kann man nicht verdienen...

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Der Werkstattmeister macht den Anschein, als hätte er Kaufinteresse. Wenn, wie es die Beschreibung hergibt, nur die Türen, Kotflügel und Stoßstange betroffen sind, ist der Wagen relativ schnell wieder flott zu kriegen. Von daher wäre mein Vorsschlag, die Verkaufssumme und die die Abrechnung nach Gutachten mit zu nehmen. Mehr Geld kann man nicht verdienen...

Das Problem ist wohl, dass es leider nicht so schnell geht...Die Beifahrertür war drei! Wochen vorher durch einen Parkrempler (unverschuldet) getauscht worden. Kosten hier: 2500€ inkl. Lack. Der Ein- und Ausbau ist durch die viele Elektronik relativ aufwendig und hat wohl mehr als 6h gedauert. Leider ist wohl, aber ohne Gewähr, auch der Schweller leicht! eingedrückt.

Es müsste jemanden geben der die ganze Chose übernimmt. So wie ich meine Eltern kenne, haben die keine Lust den Wagen selbst zu inserieren und zu hoffen das den im nächten halben Jahr jemand kauft. Inserieren die Gutachter nicht auf sog. Restwertbörsen?

Bearbeitet von DSpecial
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Vorsicht!

Bei fiktiver Abrechnung gibt es nur Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert abzgl. Steuer!

- bei Reparatur dürfen die Rep.-Kosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen

- falls ein Gutachten vorliegt, geht eigentlich nix schief, da im Falle eines nachgewiesenen "Neuerwerbes" und Veräußerung des Unfallautos zum Restwert die Summe des WBW geazhlt wird...

- im Gutachten müsste theoretisch der Bieter des Restwertes genannt sein, ansonsten den Gutachter dazu fragen, der muss Dir ja sagen können, wer den Restwert geboten hat...

- Vorsicht bei Spekulationen, von wegen, schneller kann man das Geld nicht verdienen mit fiktiver Abrechnung, da sind schon einige auf die Nase gefallen!!!!

- falls Deine Eltern einen Ersatzkauf in Erwägung ziehen, bietet sich folgendes Verfahren an:

- Mietwagenfirma suchen, die

> einen Leihwagen stellt

> die Abwicklung vornimmt

> den Betrag laut Gutachten und alles drum und dran vorschießt

- das erfolgt dann mit Abtretungserklärung und so weiter... bisher gute Erfahrungen damit gesammelt... alle Kunden die wir so bedient hatten, waren mehr als zufrieden, weil vollkommen stressfrei...

Der Matthias

Der Matthias

Edith: ruf doch einfach mal durch... nummer im Profil...

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Danke Matthias für die Infos und das Angebot mit dem Anruf. Ich weiß, dass meine Eltern gerade bei dem Vertragshändler sind um das Problem zu besprechen, daher muss ich erst mal abwarten. Je nachdem was sich da tut komme ich auf dein Angebot gerne zurück.

Wenn die gegnerische Versicherung das mit der 130% Regel so akzeptiert dürfte die Reparatur theoretisch über 16t€ kosten...

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Wenn die gegnerische Versicherung das mit der 130% Regel so akzeptiert dürfte die Reparatur theoretisch über 16t€ kosten...

- da gibt es Gerichtsurteile dazu

und außerdem:

wenn im gutachten eine Rep.-Summe steht, dann ist das doch klar... rep.-lt. gutachten... da freuen sich in der regel alle...

falls deine eltern keinen mietwagen brauchen, können sie sich dann sogar noch das ausfalltagegeld auszahlen lassen...

- dann haben sie ihr auto wieder [wo sie wissen was sie dran haben]

- die werkstatt verdient mal so richtig geld

- deine eltern machen ausfallgeld und porto und telefonauslagen geltend...

na bitte...

wie gesagt... ruf an, wenn du magst... aber bitte zu christlichen zeiten...!

grüße

der matthias

edith: hier habe ich auch schon meinen senf dazu gegeben: das passt auch bei dir: http://forum.andre-citroen-club.de/showpost.php?p=4591517&postcount=7

Bearbeitet von matzge
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Wiederbeschaffungswert ist auch so ein Spiel für sich, im Zweifel muß Dir die jeweilige Versicherung nachweisen, wo es zu dem genannten Preis ein Auto gibt, daß dem beschädigten entspricht.

Sollt mir z.B. jemand in den Xantia knallen ist wohl ein Rechtsstreit vorprogrammiert, denn ich bezweifele, daß sich ein vergleichbares Auto auftreiben ließe.

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Wiederbeschaffungswert ist auch so ein Spiel für sich, im Zweifel muß Dir die jeweilige Versicherung nachweisen, wo es zu dem genannten Preis ein Auto gibt, daß dem beschädigten entspricht.

Daher habe ich, als mir jemand meinen ZX Break 1.8 Automat zusammengeschoben hat, fein neben dem Gutachter gestanden und ihm gesagt, was er zu tun hat...

Gut wenn man ein paar Gutachter kennt :-)

Grüße

Der Matthias

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