Zum Inhalt springen

Ärger mit KFZ-Versicherung.Wie kündigen?


ACCM Jelle

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab da ein Problem mit meiner KFZ-Versicherung. Zum 30.11.2009 hatte ich die Versicherung gewechselt, hatte aber durch meine Schusseligkeit meinen alten Vertrag nicht gekündigt. Der Wagen war also doppelt versichert. Also wurden von der alten Versicherung die älteren Rechte angemeldet und der neue Versicherer ist nun aus der Sache draußen. Mein Problem ist nun folgendes,daß mir der Ansprechpartner der alten Versicherung am Telefon eine ziemlich arrogante Art an den Tag legte und diese auch auf meine Ermahnung nicht änderte. Deswegen will ich den Versicherer wechseln.

Ich hab nun vor das Auto für drei Tage abzumelden und dann mit einer Deckungskarte einer anderen Versicherung wieder anzumelden.

Ist das rechtlich möglich? Auf Nachfrage meinten zwei Versicherungsmenschen,es würde im Prinzip schon gehen,aber manche Vericherer würden da Ärger machen...

Gruß Thomas

Bearbeitet von ACCM Jelle
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, wenn Du das Auto abmeldest, dann bist Du raus aus dem Vertrag.

Danach kannst Du es versichern, wie Du möchtest.

Viele Grüße!

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne das anders,wenn man das Auto..auch wenn es nur 3 Tage sind abmeldet

ruht lediglich der Vertrag...es bedeutet aber nicht das man dann ohne weiteres

zu einem anderen Versicherer gehen kann...

Das funktioniert nur..wenn du diesen Wagen verkaufst...und einen ANDEREN

zulassen möchtest...DANN kannst du den Versicherer sofort wechseln...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, aber der alte Versicherer erfährt doch gar nicht, ob ich das Auto verkaufe oder selbst wieder anmelde?

Ich habe das schon mal so praktiziert. Ging problemlos. Ist allerdings auch schon ein paar Jahre her.

Viele Grüße!

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, aber der alte Versicherer erfährt doch gar nicht, ob ich das Auto verkaufe oder selbst wieder anmelde?

doch. es soll der der vertrag übernommen werden, und da tauschen sich die versicherer aus...

der matthias

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich würde den arroganten Versicherer erstmal belohne und die Versicherung (falls Du nicht eh schon eine hast) auf Vollkasko erhöhen.

Dann den Wagen gepflegt in 'ne leitplanke rauschen lassen...... und schon hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

gut, war jetzt nicht gar so ernst gemeint - wäre ja schade um den Xantia.

Meine natürlich rein persönliche Meinung zum Thema - ich würde den Ärger über den Heini (erstmal) runterschlucken, die paar Monate bis November abwarten und dann ordnungsgemäss kündigen. Ja ich weiß - ich kenne solchen Frust und die Lust, sofort zu reagieren sehr gut; aber Du machst Dir damit am meisten selbst Stress - wenn's dumm läuft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich würde den arroganten Versicherer erstmal belohne und die Versicherung (falls Du nicht eh schon eine hast) auf Vollkasko erhöhen.

Dann den Wagen gepflegt in 'ne leitplanke rauschen lassen...... und schon hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

gut, war jetzt nicht gar so ernst gemeint - wäre ja schade um den Xantia.

Wäre auch mal wieder Zeit für nen neuen Xantia. Wenn er die Kiste noch länger fährt, zieht er sich ja seinen Schnitt runter ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hee,ich hab den gestern fast fertig bekommen für den TÜV. Ich bin mit dem Xantia zufrieden,da kommt kein neuer ins Haus. Der hat neue Traggelenke,Spurstangenköpfe,Getriebesimmerringe,Rückfahrscheinwerferbirne bekommen. Fehlen nur noch eine Lenkmanschette und ein Nebelscheinwerfer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hee,ich hab den gestern fast fertig bekommen für den TÜV. Ich bin mit dem Xantia zufrieden,da kommt kein neuer ins Haus. Der hat neue Traggelenke,Spurstangenköpfe,Getriebesimmerringe,Rückfahrscheinwerferbirne bekommen. Fehlen nur noch eine Lenkmanschette und ein Nebelscheinwerfer.

Könntest deinen Xantia aber auch gegen einen Oppel tauschen,dann kannste auch

problemlos wechseln ;)

War nur Spaß...ein Ford oder VW geht natürlich auch icon10.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt mal die Fakten:

wenn man einen Wagen vorrübergehend stilllegt, ruht dadurch die KFZ-Versicherung, der Vertrag hat schließlich eine Laufzeit von 12 Monaten, i.d.R. bis 31.12. In dieser Zeit ist der Vertrag beitragsfrei, es besteht auch eine eingeschränkte Ruheversicherung.

Bei erneuter Anmeldung lebt der Vertrag automatisch wieder auf. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Abmeldung, der Vertrag endet zum vertraglichen Ablauf.

Wenn jemand den Wagen trotzdem bei einer anderen Gesellschaft anmeldet in der Hoffnung, das merkt keiner bei der alten Versicherung, so scheitert dieser, da man bei der neuen die SF-Klasse und die Vorversicherung angeben muss, und dieses automatisch beim Vorversicherer nachgefragt wird.

Und genau in dem Moment weiß es die alte Versicherung und die neue Versicherung bekommt ein Schreiben wegen älterer Rechte und der Kunde eins wegen Wiederzulassung.

Den Vertrag beenden kann man nur durch Ummelden auf eine andere Person oder Sonderkündigungsrecht wegen Schadens.

Bearbeitet von nsu-mike
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke schön. Das hilft mir weiter.

Und wenn du den Wagen auf jemand anderen anmeldest?

Also nur als Halter meine ich?

Gruß Daniel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du solltest das allgemein gültige recht nutzen, bei kündigung bis 30.11. zum 01.01.

nächstes jahr zu wechseln. das geht immer.

bis dahin nimm ein stück holz und beiß drauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn du den Wagen auf jemand anderen anmeldest?

Also nur als Halter meine ich?

Gruß Daniel

Ich nehm das Holz von Citrontrend...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich nehm das Holz von Citrontrend...

Ach was Jelle,

Frauen können an einem Cit. auch nicht mehr kaputt machen, als das was sowieso anfällticon10.gif

Gruß (inkl. duckundweg)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du Deiner Versicherung einen Schaden meldest und diese die Regulierung - egal aus welchem Grund - ablehnt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Gilt übrigens auch, wenn ein Schaden reguliert wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...