20. März 201016 J. Hallo, ich hab da ein Problem mit meiner KFZ-Versicherung. Zum 30.11.2009 hatte ich die Versicherung gewechselt, hatte aber durch meine Schusseligkeit meinen alten Vertrag nicht gekündigt. Der Wagen war also doppelt versichert. Also wurden von der alten Versicherung die älteren Rechte angemeldet und der neue Versicherer ist nun aus der Sache draußen. Mein Problem ist nun folgendes,daß mir der Ansprechpartner der alten Versicherung am Telefon eine ziemlich arrogante Art an den Tag legte und diese auch auf meine Ermahnung nicht änderte. Deswegen will ich den Versicherer wechseln. Ich hab nun vor das Auto für drei Tage abzumelden und dann mit einer Deckungskarte einer anderen Versicherung wieder anzumelden. Ist das rechtlich möglich? Auf Nachfrage meinten zwei Versicherungsmenschen,es würde im Prinzip schon gehen,aber manche Vericherer würden da Ärger machen... Gruß Thomas Bearbeitet (20. März 201016 J. von ACCM Jelle)
20. März 201016 J. Nein, wenn Du das Auto abmeldest, dann bist Du raus aus dem Vertrag. Danach kannst Du es versichern, wie Du möchtest. Viele Grüße! Martin
20. März 201016 J. Ich kenne das anders,wenn man das Auto..auch wenn es nur 3 Tage sind abmeldet ruht lediglich der Vertrag...es bedeutet aber nicht das man dann ohne weiteres zu einem anderen Versicherer gehen kann... Das funktioniert nur..wenn du diesen Wagen verkaufst...und einen ANDEREN zulassen möchtest...DANN kannst du den Versicherer sofort wechseln...
20. März 201016 J. Hmm, aber der alte Versicherer erfährt doch gar nicht, ob ich das Auto verkaufe oder selbst wieder anmelde? Ich habe das schon mal so praktiziert. Ging problemlos. Ist allerdings auch schon ein paar Jahre her. Viele Grüße! Martin
20. März 201016 J. Hmm, aber der alte Versicherer erfährt doch gar nicht, ob ich das Auto verkaufe oder selbst wieder anmelde? doch. es soll der der vertrag übernommen werden, und da tauschen sich die versicherer aus... der matthias
20. März 201016 J. ich würde den arroganten Versicherer erstmal belohne und die Versicherung (falls Du nicht eh schon eine hast) auf Vollkasko erhöhen. Dann den Wagen gepflegt in 'ne leitplanke rauschen lassen...... und schon hast Du ein Sonderkündigungsrecht. gut, war jetzt nicht gar so ernst gemeint - wäre ja schade um den Xantia. Meine natürlich rein persönliche Meinung zum Thema - ich würde den Ärger über den Heini (erstmal) runterschlucken, die paar Monate bis November abwarten und dann ordnungsgemäss kündigen. Ja ich weiß - ich kenne solchen Frust und die Lust, sofort zu reagieren sehr gut; aber Du machst Dir damit am meisten selbst Stress - wenn's dumm läuft.
20. März 201016 J. ich würde den arroganten Versicherer erstmal belohne und die Versicherung (falls Du nicht eh schon eine hast) auf Vollkasko erhöhen.Dann den Wagen gepflegt in 'ne leitplanke rauschen lassen...... und schon hast Du ein Sonderkündigungsrecht. gut, war jetzt nicht gar so ernst gemeint - wäre ja schade um den Xantia. Wäre auch mal wieder Zeit für nen neuen Xantia. Wenn er die Kiste noch länger fährt, zieht er sich ja seinen Schnitt runter
21. März 201016 J. Ersteller Hee,ich hab den gestern fast fertig bekommen für den TÜV. Ich bin mit dem Xantia zufrieden,da kommt kein neuer ins Haus. Der hat neue Traggelenke,Spurstangenköpfe,Getriebesimmerringe,Rückfahrscheinwerferbirne bekommen. Fehlen nur noch eine Lenkmanschette und ein Nebelscheinwerfer.
21. März 201016 J. Hee,ich hab den gestern fast fertig bekommen für den TÜV. Ich bin mit dem Xantia zufrieden,da kommt kein neuer ins Haus. Der hat neue Traggelenke,Spurstangenköpfe,Getriebesimmerringe,Rückfahrscheinwerferbirne bekommen. Fehlen nur noch eine Lenkmanschette und ein Nebelscheinwerfer. Könntest deinen Xantia aber auch gegen einen Oppel tauschen,dann kannste auch problemlos wechseln War nur Spaß...ein Ford oder VW geht natürlich auch
21. März 201016 J. Jetzt mal die Fakten: wenn man einen Wagen vorrübergehend stilllegt, ruht dadurch die KFZ-Versicherung, der Vertrag hat schließlich eine Laufzeit von 12 Monaten, i.d.R. bis 31.12. In dieser Zeit ist der Vertrag beitragsfrei, es besteht auch eine eingeschränkte Ruheversicherung. Bei erneuter Anmeldung lebt der Vertrag automatisch wieder auf. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Abmeldung, der Vertrag endet zum vertraglichen Ablauf. Wenn jemand den Wagen trotzdem bei einer anderen Gesellschaft anmeldet in der Hoffnung, das merkt keiner bei der alten Versicherung, so scheitert dieser, da man bei der neuen die SF-Klasse und die Vorversicherung angeben muss, und dieses automatisch beim Vorversicherer nachgefragt wird. Und genau in dem Moment weiß es die alte Versicherung und die neue Versicherung bekommt ein Schreiben wegen älterer Rechte und der Kunde eins wegen Wiederzulassung. Den Vertrag beenden kann man nur durch Ummelden auf eine andere Person oder Sonderkündigungsrecht wegen Schadens. Bearbeitet (21. März 201016 J. von nsu-mike)
21. März 201016 J. Danke schön. Das hilft mir weiter. Und wenn du den Wagen auf jemand anderen anmeldest? Also nur als Halter meine ich? Gruß Daniel
21. März 201016 J. du solltest das allgemein gültige recht nutzen, bei kündigung bis 30.11. zum 01.01. nächstes jahr zu wechseln. das geht immer. bis dahin nimm ein stück holz und beiß drauf.
21. März 201016 J. Ersteller Und wenn du den Wagen auf jemand anderen anmeldest? Also nur als Halter meine ich? Gruß Daniel Ich nehm das Holz von Citrontrend...
21. März 201016 J. Ich nehm das Holz von Citrontrend... Ach was Jelle, Frauen können an einem Cit. auch nicht mehr kaputt machen, als das was sowieso anfällt Gruß (inkl. duckundweg)
22. März 201016 J. Wenn Du Deiner Versicherung einen Schaden meldest und diese die Regulierung - egal aus welchem Grund - ablehnt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Gilt übrigens auch, wenn ein Schaden reguliert wird.
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