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André Citroën Club

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Reparatur-Folgeschäden

Hervorgehobene Antworten

ich bin neu hier und technisch nicht bewandert. seit etwa 35 jahren fahre ich ausschließlich verschiedene citroens, klar also, dass ich dieser marke sehr verbunden bin. ich hoffe trotzdem, dass ich den sachverhalt verständlich genug schildern kann, sodass die gesammelte kompetenz des forums mir helfen kann.

leider hat mein langjähriger citroen-mechaniker dicht gemacht, sodass ich plötzlich ohne vertragswerkstatt dastand. jetzt war das pickerl (österreichisch für TÜV) fällig. da ich wusste, dass bei meinem 2000er xantia X2 HDi 109 PS/147t km alles weitgehend in ordnung ist, entschied ich mich für eine meisterwerkstätte in meiner unmittelbaren nähe. diese hatte außer den beiden tragegelenken nichts zu bemängeln. ich fragte nach, ob sie diese reparatur durchführen könnten und dies wurde bestätigt. im zuge der reparatur wurden beide ABS-sensorringe zerstört, sodass ich jetzt zwar neue tragegelenke aber kein ABS und kein pickerl habe. die werkstatt ist zwar bereit, die arbeitszeit für die folgereparatur zu übernehmen, will aber nicht für die materialkosten aufkommen. da es diese sensorringe nicht einzeln gibt, müsste zumindest die äußere antriebswelle (wenn nicht die ganze!) getauscht werden. die ganze kostet etwa 500 € - aus einer bagatellreparatur ist also ein schaden entstanden, der sich im 1000er bereich bewegt. wie würdet ihr vorgehen? ich hab mal die reparaturkosten bezahlt, mir aber bestätigen lassen, dass im zuge der reparatur die beschriebenen schäden aufgetreten sind. ich bitte um ratschläge, wie ich weiter vorgehen soll. herzlichen dank.

ulrich prokop

Bearbeitet ( von uprokop)

Ich würde sagen, das ist ganz einfaches Verursacher-Prinzip.

Versuch denen nochmal gut zureden und mach deutlich, dass du Rechtsbeistand suchen wirst, wenn sie nicht einsichtig sind.

Grüße

Theo

Wers verbockt, hats zu richten, ohne wenn und aber. Das ist in Ö garantiert nicht anders als in D.

Die gehen auf Dummfang, ob Du blöd genug bist, selber was für Deren Unfähigkeit zu zahlen.

Hm. Er hatte ja vorher alte, gebrauchte Wellen, und würde jetzt neue kriegen. Ganz en Detail steht ihm doch "nur" der Gebrauchtwert + der Wechsel zu. Die Differenz zum Neuteil müsste er selber tragen.

WENN nun aber die Werkstatt keine GLEICHWERTIGEN gebrauchten besorgen kann: Deren Pech, dann müssen sie NEU verwenden, weil sie den Schaden beheben müssen.

Carsten

wie lässt sich "gleichwertig" bei gebrauchtteilen belegen?

Das ist ein Problem. Aber nicht seines, sondern das seiner Werkstatt.

Beispiel

a) Motor: Selbst bei auf den Meter identischer Laufleistung sind sie nie gleichwertig.

Weil man nicht den Zustand aller Innereien sinnvoll erfassen und bewerten kann.

B) Eine Tür- da kann man schon sagen, identisch ja/nein.

Tja, Problem der Werkstatt. Wie ein Gericht das sieht, keine Ahnung.

Carsten

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