Zum Inhalt springen

H-Kennzeichen und Umweltzone


klette

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hab grad auf der Seite des Franzosen was entdeckt:

"Weiterer Vorteil: Durch die Katalysator-Nachrüstung befreien sich die Fahrzeughalter von der Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen. Hintergrund: Oldtimer sind aktuell zwar von der Plakettenpflicht befreit, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und über ein „H“-Kennzeichen verfügen. Allerdings dürfen sie ohne Kat bis Ende 2009 pro Jahr nur 700 Kilometer durch Umweltzonen bewegt werden. Ab 2010 sinkt das Limit auf 500 Kilometer. Ihre Fahrer müssen die zurückgelegten Strecken in einem Fahrtenbuch festhalten. "

Wußtet ihr das schon? Ich wohne zwar in keiner Umweltzone,aber bin davon umringt. Wie soll das überhaupt funktionieren. Muß ich jedesmal, wenn ich in eine Umweltzone fahre, den Kilometerstand notieren?

Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!

Gruß Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nö, bei einer roten 07er-Nummer musst Du generell ALLE Fahrten aufschreiben. Also nicht nur die, die durch eine Umweltzone führen.

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber h-kennzeichen ist nicht gleich 07er nummer. mit der 07er darf man doch eh nur zu treffen und sowas fahren (oder?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich das richtig verstehe,muß man jeden Kilometer notieren, den man sich mit einem Fahrzeug mit H-Zulassung in einer Umweltzone bewegt. Es geht hier gar nicht um 07er Nummern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Uups, peinlich. Da habe ich schlampig gelesen. Sorry!

Das mit dem H-Kennzeichen wusste ich auch nicht. Gibt es da eine Verordnung oder ein Gesetz?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lutz-Harald Richter

Wo soll denn diese Beschränkung stehen?

Derartige km-Begrenzung und Fahrtenbuchvorschriften gibt es meines Wissens nur bei einzeln erteilten Ausnahmegenehmigungen und werden von der jeweiligen Behörde in der Ausnahmegenehmigung als Auflagen festgelegt. Die generelle Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H- oder 07- Kennzeichen enthält meines Wissens solche Auflagen nicht. Falls jemand eine anderslautende Rechtsquelle (Gesetz oder Verordnung, kein Hörensagen und keine Werbeaussage eines Kat-Nachrüsters) kennt, würde ich das auch gerne wissen.

Lutz-Harald Richter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Information ist uralt. Zu Anfang der Umweltzonendiskussion war eine solche Regelung im Gespräch, wurde aber anschliessend durch die Intervention der DEUVET wieder gekippt.

Autos mit H-Kennzeichen sind mit GRÜNER Plakette gleichgestellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Information ist uralt. Zu Anfang der Umweltzonendiskussion war eine solche Regelung im Gespräch, wurde aber anschliessend durch die Intervention der DEUVET wieder gekippt.

Autos mit H-Kennzeichen sind mit GRÜNER Plakette gleichgestellt.

Das wäre ja beruhigend

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...