21. Mai 201016 J. Autoservice-Praxis informiert über eine Entscheidung des OLG Düsseldorfs bzgl. einer Vertragskündigung einer Citroen-Werkstatt auf Grund des schlechten Ergebnisses bei einem Werkstatttest der autobild. Die CDG durfte den Vertrag deswegen fristlos kündigen. Der Widerspruch des Werkstattinhabers wurde zurückgewiesen. Der komplette Text siehe: Vertragskündigung nach schlechtem Werkstatttest
21. Mai 201016 J. Ich finde dieses Urteil durchaus nachvollziehbar . Zwar sind die eingebauten Mängel der Werkstatttests meist außerhalb des üblichen was bei einem Fahrzeug auftritt (z.B. ausgehängte Brems oder Benzinleitungen) , allerdings wird dieses im Wartungsplan ausdrücklich erwähnt und ist somit zu kontrollieren , auch wenn es üblicherweise bei keinem "normalen" Fahrzeug jeh auftritt. Aber genau da greift ja (oder sollte greifen) die Werkstattkette aus Direktannahme -> der eigentlichen Inspektion und der anschließenden Qualitätsprüfung . Bei dieser Kette sind drei Leute beteiligt : 1. Der Serviceberater der im beisein des Kunden einen Vorabchek macht (o.k. fällt erfahrungsgemäß meist aus weil die Kunden die Zeit nicht haben ) , der Chek sollte aber dann auch ohne den Kunden später stattfinden . 2. Der KFZ-Mechatroniker der angehalten ist die Wartungsliste korrekt abzuarbeiten 3. Der Qualitätsprüfer (Werkstattmeister oder Servicetechniker) der nach der Arbeit den Wagen nochmal Stichprobenartig durcheckt . Wenn wirklich allen dreien offensichtlich eingebaute Mängel nicht auffallen , dann findet die Prozedur entweder nicht statt oder die Mitarbeiter sind allesamt unfäh...............! Vor allem wenn man von den eingebauten Fehlern nicht einen einzigen findet , DAS ist wirklich nicht annähernd zu begreifen , das man einen übersieht (von mir aus auch zwei) kann man immer verstehen (wir sind alle nur Menschen) , aber alle ? Das geht garnicht ! Bearbeitet (21. Mai 201016 J. von ACCM CST)
22. Mai 201016 J. Hallo, natürlich kann amn auch einmal etwas übersehen. Aber wenn die ausgehängte Leitung und ein defektes Licht übersehen wurden liegt der Verdacht nahe, daß gar nichts gecheckt wurde und nur das Öl schnell gewechselt wurde. Das ist im Zeitalter von 30.000 km Intervall, Marderbiss und gesteigerter Fahrdynamik nicht hinnehmbar. Die "Sichtprüfung" ist ganz wichtig und wird ohnehin zu selten gemacht. Da zu glauben, der Kunde merke das schon noch rechtzeitig und melde sich, ist schon ein starkes Stück. Gernot
25. Mai 201016 J. .....könne nicht allein auf den durchführenden Monteur geschoben werden, der zum Testzeitpunkt im Rahmen eines Integrationsprojekts ein dreiwöchiges Betriebspraktikum ..... Superidee den Mann ohne weiteres blind auf die Autos loszulassen, ich vermute, selbst ein gestandener Mechaniker braucht bei einer für ihn neuen Marke etwas Kontrolle. Eine Existenzbedrohung des Betriebs konnte das OLG durch die Kündigung nicht erkennen: Die Reparatur von Citroën-Modellen samt Beschaffung der notwendigen technischen Informationen und von Ersatzteilen sei auch ohne Servicevertrag durchführbar, betonte das Gericht. Da hat das Gericht aber schön recht, wer selbst mit den technischen Informationen solchen Mist baut, der schafft das locker auch ohne.
25. Mai 201016 J. .....könne nicht allein auf den durchführenden Monteur geschoben werden, der zum Testzeitpunkt im Rahmen eines Integrationsprojekts ein dreiwöchiges Betriebspraktikum ..... Hä??? Das soll doch wohl heißen, daß Jemand der es auf normalem Wege nicht zu einer Erwerbstätigkeit als Automechaniker gebracht hat, ein mit Steuergeldern alimentiertes Praktikum erhält (bzw. durchführen MUSS? weil sonst Sperrzeit), weil er einen "Migrationshintergrund" hat.
26. Mai 201016 J. Das war ein Zitat aus dem oben angeführten Artikel bzw. Urteil. Integrationsmaßnahme bedeutet nicht automatisch, daß der Teilnehmer einen "Migrationshintergrund" haben muß, er kann auch aus teutschen, "bildungsfernen Schichten" stammen.
26. Mai 201016 J. Integration kann auch die eingliederung eines behinderten Menschen bedeuten. Komisch, dass einige immer gleich an Ausländer denken, nicht aber an Exknackies oder wie schon erwähnt Behinderte. Aber das gehört ja nicht zum Thema. Die Kunden wären ihm nach und nach eh weggeblieben. Schlechte Erfahrungen sprechen sich halt rum.
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