22. Juni 201016 J. Hi allerseits, am meinem 2.5 sind flache Halogen-Tagfahrlichter mit 6W, vom Stromverbrauch her kein großer Unterschied zu gutem LED-TFLs mehr, die auch mehrere kräftige LEDs haben. Hersteller ist die bekannte Firma mit dem ovalem blauen Emblem auf gelbem Grund. Platz habe ich nur direkt unter den Nebelscheinwerfern gefunden und ein wenig die Stoßstange ausgeschnitten. Das sieht dann so aus: Viele Grüße Bernd ------------------------ Y$ 2.5
22. Juni 201016 J. Ersteller Hallo Bernd, aber sind dan die Abstände eingehalten? Hatte den Platz auch erst ausgeguckt, allerdings riet der Händler auf Grunde weniger Luftzufuhr ab (2.5er Problem wie wir alle wissen) Hat aber auch was, schick LG
22. Juni 201016 J. Moin zusammen, die Idee mit dem Tagfahrlicht hatte ich auch schon und habe den TÜV-Prüfer meines Vertrauens dazu befragt. Sinngemäß wiedergegben sagte er: Tagfahrlicht muss eine besondere Zulassung haben (RL glaube ich) Abstand nicht mehr als 40 cm von Aussenkante und mindestens 250 mm oberhalb der Strasse gemessen am Mittelpunkt der Lichtscheibe - Anbringung unterhalb der Nebelscheinwerfer beim XM daher unzulässig. Tagfahrlicht darf nur mit Zündung zusammen geschaltet werden, Zuschaltung von Stand- und Abblendlicht ist nicht zulässig - das Tagfahrlicht muss dann ausgehen. Einige der als Tagfahrlicht angebotenen Leuchten sind nur als Standlicht zugelassen und dürfen nur anstelle des vorhandenen Standlichts montiert und angeschlossen werden - vor Kauf unbedingt genau prüfen. Mittlerweile gibt es Kombisysteme, die die Helligkeit je nach geschaltetem Licht ändern. Montage anstelle der nicht vorhandenen Nebelscheinwerfer nur zulässig, wenn vorhandenes Glas ausgeschnitten wird, da Montage hinter Glas nicht zulässig. Beim Y4 ist die Höhe grenzwertig, da etwas zu niedrig montiert. Darüber würde er hinwegsehen. Da ein ausgeschnittener Nebelscheinwerfer sch.... aussieht, habe ich es gelassen. Dann kam noch die übliche Belehrung mit Verlust der Zulassung bei falscher Montage und Schaltung und den Folgen bei HU und Erwischtwerden. Wie haltet ihr das mit der Zulassung? Wisst ihr mehr darüber? Gruss Robert
23. Juni 201016 J. Hallo Bernd,aber sind dan die Abstände eingehalten? Hatte den Platz auch erst ausgeguckt, allerdings riet der Händler auf Grunde weniger Luftzufuhr ab (2.5er Problem wie wir alle wissen) Hat aber auch was, schick LG Danke ! Habs nicht nachgemessen der TÜV letztes Mal auch nicht auf die Luftzufuhr habe ich schon geachtet, die TFLs stehen nicht vor der Kühleröffnung, sondern daneben, mit eigenen neuen Löchern Bernd ------------------- Y$ 2.5
23. Juni 201016 J. Ersteller Hallo Robert, also in meiner Anleitung (Firma Hella) stand, dass auch meien TFL als Standlicht geschaltet werden dürfen. Es wurde sogar extra ein Relais mitgeliefert. Allerdings muss man die originalen Standlichtbirnen "Ausser Betrieb" setzen, da nach vorne hin nur 2 Positionsleuchten erlaubt sind. Meine Montage ist unter den Nebelscheinwerfern. Zum Thema Tüv, keine Ahnung bei uns auf dem LAnde ist es eh alles noch einw enig lockerer. Allerdings kann man die ja auch abschraubenw enn man zum Tüv fährt. Und mit der Polizei hatte ich bisher keien Schwierigkeiten. Wurde gestern abend damit angehalten. Es wurde nur überprüft, ob meien originalen Standlichtbirnen ausser Betribe sind, denn dann darf das TFL leuchten.. Naja, wenn Abstände nicht eingehalten werden, zumindest 100%ig wird die Polzei nicht meckern denke ich. Die messen nicht nach und haben die Abstände bestimmt nicht im Kopf..?! Liebe Grüße Malte
24. Juni 201016 J. Moin zusammen, das mit den Abmessungen wird offensichtlich nicht so genau betrachtet; auch bei der HU nicht. Bei meinem A2 habe ich die Hella-LED-TFL einbauen lassen. Sie sind definitiv zu eng beieinander! Der Prüfingenieur hat es bei der letzten HU nicht bemängelt. Grüße aus dem Norden Gänsefeder
24. Juni 201016 J. Allerdings muss man die originalen Standlichtbirnen "Ausser Betrieb" setzen, da nach vorne hin nur 2 Positionsleuchten erlaubt sind. Das ist ein Gerücht. Nach vorne sind zwei Positionsleuchten erlaubt und zwei weitere, wenn diese im Hauptscheinwerfer integriert sind. Solange die serienmäßigen Standlichter also im Scheinwerfer sind, dürfen diese auch weiterleuchten. Gruß, Martin
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