27. Mai 201016 J. Vielleicht ein freudiges Ereignis für uns Autobesitzer: Gültig bereits ab 1.Juni: http://www.orf.at/100527-51686/index.html http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/619&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Die Europäische Kommission hat heute überarbeitete Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern angenommen. Die neuen Regeln werden den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken, denn der Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile werden erleichtert. Auf der Grundlage der überarbeiteten Regeln kann die Kommission wirksam gegen Kfz‑Hersteller vorgehen, die verlangen, dass Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden, und damit ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Die neuen Regeln werden auch zu einer Verringerung der Vertriebskosten für Neufahrzeuge beitragen, da allzu restriktive Bestimmungen nicht beibehalten werden. lg grojoh
27. Mai 201016 J. laut Tagesschau ab 1 Juli könnte mir vorstellen, daß das etliche Markenwerkstätten mittelfristig ordentlich Kopfschmerzen bereiten wird, und die citroënigen sind bestimmt mit vorne dabei
27. Mai 201016 J. könnte mir vorstellen, daß das etliche Markenwerkstätten mittelfristig ordentlich Kopfschmerzen bereiten wird, und die citroënigen sind bestimmt mit vorne dabei Logisch. Dass heißt nämlich auch, freigeben von solchen Geschichten wie Lexia/Proxia, etc. Wurde ja bisher gehütet, wie ein Augapfel. Gruß Herbert
27. Mai 201016 J. Ersteller laut Tagesschau ab 1 Juli Dann hat sich die Tagesschau wohl vertan ... oder die EU-Presseaussendung stimmt nicht: Die neuen Regeln treten in Bezug auf die Märkte für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen am 1. Juni 2010 in Kraft
28. Mai 201016 J. Na, dann weiss ich wo ich meinen Lexia wieder auf Vordermann bekomme zu Diesem Thema steht in meiner Innungszeitung folgendes: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/verbaendeundpolitik/politik/articles/266181/index.html
28. Mai 201016 J. Vielleicht ein freudiges Ereignis für uns Autobesitzer:lg grojoh Aber nur sehr vielleicht. Auf jeden Fall eine ABM-Maßnahme für Anwälte. Spätestens, wenn der erste Kunde von einer Vertragswerkstatt Garantieleistungen einfordert wird es einen wunderschönen Streit geben, ob denn die Inspektionen in einer freien Werkstatt "sachgerecht" ausgeführt wurden und ob die verbauten Zulieferteile auch wirklich den Spezifikationen entsprachen. EU-Verbraucherschutz - wer schützt mich vor meinen Beschützern?
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