6. Juni 201016 J. Da sicher der ein oder andere von Euch vor kurzem Grunderwerbssteuer gezahlt hat oder vielleicht auch bald zahlen wird, solltet Ihr evtl. darüber nachdenken, fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid zu erheben, in der Hoffnung, daß der BFH beim aktuellen Revisionsverfahren (AZ: 2 II R 4/09) die Grunderwerbssteuer in der derzeitigen Höhe für nicht rechtens hält. http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=132361&spid=1290&spk=1286&sfk=20 http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/einspruch-gegen-hohe-grunderwerbsteuer-einlegen.html Bearbeitet (6. Juni 201016 J. von oldshat)
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren