10. Juli 201016 J. Obwohl dies bei unserer "Hausmarke" so gut wie nie vorkommt, hier also besagtes Gerichtsurteil. Veröffentlicht vom Wiesbadener Kurier, Ausgabe Samstag, den 10.07.2010. Der Käufer eines "Montagsautos" darf vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt auch dann, wenn die einzelnen Mängel nicht so gravierend sind, dass sie schon jeweils allein die Rückgabe des Fahrzeugs rechtfertigen. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Käuferin eines Autos Recht. Die Klägerin hatte in knapp 20 Monaten neun mal die Werkstatt wegen verschiedener kleiner Defekte aufsuchen müssen. Daher wollte sie den Wagen nach einem erneuten Defekt zurückgeben. Anders als das Landgericht Berlin, das die Klage abgewiesen hatte, billigte das Kammergericht der Klägerin ein Rückgaberecht zu. Die Richter betonten, die Vielzahl kleinerer Mängel kann durchaus zu einem schweren Mangel im Sinne des Gesetzes werden und dem Käufer daher ein Rückgaberecht zustehen. ° Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: 12 U 35/08. Gruß vom EX
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