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ADAC Frage


ThorstenG

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Hi!

Folgende Situation:

Ich bin im ADAC mit Standardmitgliedschaft. Meine DLAG ist PLUS-Mitglied.

Wenn wir jetzt zusammen mit meinem Xantia ins Ausland fahren, der auch auf meinen Namen angemeldet ist, und die Karre verreckt, kann dann meine DLAG ihre Leistungen (z.B. Autorücktransport wenn nötig) als Fahrerin meines Autos verlangen? Dass ich z.B. keine Leistungen wie Krankenrücktransport habe ist mir schon klar.

Edit: Wir haben getrennte Meldeadressen, also jeder noch seine eigene Wohnung/Haus. Ist vielleicht auch von Bedeutung?

Edited by ThorstenG
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Die ADAC Mitgliedschaft beinhaltet meines Wissens nach eine Versicherung des Fahrers, nicht des Fahrzeugs.

Deine (D)LAG kann also auch beim Fahren deines Autos die Leistungen abrufen, die zu Ihrer Mitgliedschaftsform gehören.

Bei anderen Schutzbriefen (Roland zum Beispiel) ist das anders, da sind nur die auf den Versicherungsnehmer zugelassen Fahrzeuge im Schutzbrief eingeschlossen.

Edited by gungstol
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Auszug aus den Bestimmugen für Plus-Mitglieder:

§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?

1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraft- fahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre minder- jährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.

2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Gilt auch fürs Ausland.

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2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Gilt auch fürs Ausland.

Sehr schwammige Aussage. Alleinverantwortlich dürfte dann wohl heissen, dass ich nicht der Beifahrer sein kann, oder was?

Ach egal, ich mach ein Upgrade auf PLUS...

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ziehdröhn98
Sehr schwammige Aussage. Alleinverantwortlich dürfte dann wohl heissen, dass ich nicht der Beifahrer sein kann, oder was?

Ach egal, ich mach ein Upgrade auf PLUS...

Tja, meinen Bruder hats genau damit erwischt. Auf der Rückfahrt aus dem Urlaub ist an seinem Kangoo der Torsionsstab gebrochen, er musste abgeschleppt werden. Seine Feundin ist im ADAC, er nicht. Das Auto ist auch erst kostenlos abgeschleppt worden, weil sie zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Später kam dann jedoch die Rechnung und der ADAC erklärte es hätte ja auch theoretisch mein Bruder fahren können, der ja keinen Schutz hatte.

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towerowitch

Oje,

welch Schattengespenster....

Der ADAC ist da alles in allem sehr kulant - eigenes Auto mit Frau an Bord, Baby 6 Monate alt - 200km abgeschleppt zur Vertragswerkstatt, dann noch Personenbeförderung 20km nach Hause. Auto der LAG - Schloß geknackt/defekt, geöffnet und zu Werkstatt transportiert, eigene Panne mit Baby an Bord - trotz massig Pannen an dem Tag bevorzugt nach 30min da, notdürftig repariert und Stofftier fürs Baby...

Ich bin nur Plus-Mitglied, Aussage auf Nachfrage zum Partner-Plus-Tarif: den brauchen sie eigentlich nicht....

Gruß

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Xantiaheinz

Das ACCM wesentlich billiger bei (mindestens) gleichen Leistungen im AvD Mitglied werden können, ist bekannt oder?

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Es ist entscheidend wer gefahren ist !!!

Wenn du im Ausland bist und sagst, dass du gefahren bist als das Auto kaputt ging ist alles kein Problem!

Problematisch ist das bei einem Unfall ... weil der ADAC dann bei der Polizei nachprüft wer da als Fahrer angegeben ist.

Grundsätzlich ist es für mich als Plus Mitglied egal mit welchem Auto ich fahre, denn ich als Fahrer bin abgesichert und nicht das Auto !

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