21. Mai 201313 J. Hallo, mir ist das eigentlich egal was ihr macht. Es ging nur um das "Besserwissen". Also um Klarheit zu bringen. Es geht hier um "Begrenzungsleuchten" für M1 Fahrzeuge. Also nach StVZO §51 Absatz 1 oder 76/756/EWG (ECE R48 6.9). Allerdings beschreiben diese Regelungen nur die Einbaupositionen. Das hierfür viel relevantere wäre §22a StVZO wo es heißt, dass die Leuchten bauartgenehmigt sein müssen. Und die Leuchten an euren Autos wurden mit normalen Glühfaden-Birnen typgenehmigt. Das gilt für die anderen Birnen genauso, nur dass dann vlt. noch mehr Sachen fehlen. Beispiel Xenon: Automatische Höhenregulierung, Waschanlage und kein passendes Scheinwerfergehäuse. Wie ihr das seht, ist eure Sache, aber es ist Fakt, dass sie nicht erlaubt sind, da nicht typgenehmigt. Und wenn ihr mal einen in die Richtung geschulten Sheriff trefft und dummerweise vorher telefoniert oder sonst was getan habt, kann das Szenario nunmal los getreten werden. Nämlich das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Und das nur durch blöde und popelige LED-Birnchen. Jetzt könnt ihr mir gerne wieder sagen, dass ihr das nicht glauben wollt. Allerdings bitte dann vorher erstmal schlau machen Achja, Xanten klappt dieses Jahr leider wieder nicht. War beim ersten Treffen vor 7 Jahren, aber danach spielten immer dumme Terminüberschneidungen mit rein. Habt nen schönen Tag. Grüße Christian
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