20. September 201015 J. Hallo zusammen, ich fahre nun seit März 2008 einen C-Crosser bis auf ein paar kleine nervige Sachen bin ich eigendlich zufrieden mit dem Fahrzeug währe da nicht dieses Nervige Kupplungsproblem. Nach zehn Monaten und 35000 km war die erste Kupplung defekt, sie rutschte einfach bei Belastung durch. Da es ja in der Garantiezeit war war der Austauch kein Problem, so nun hat mein C-Crosser 95000 km runter ergo die zweite Kupplung hat gerade mal 60000 auf dem Buckel und schon wieder ist das gleiche Problem wieder da. Aber das beste Kommt jetzt, da die Garantiezeit abgelaufen ist soll ich die Kosten komplett selber tragen ca. 1.500 €. Ist es nicht so das ich auf die neue Kupplung auch wieder 2 Jahre Gewährleistungsfrist habe. Was nun?????????? Ab zum Anwalt oder die Kosten selber tragen. Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Gruß Frank
20. September 201015 J. Bei Gewährleistung ist nach sechs Monaten Beweislastumkehr zu Deinen Ungunsten...Du könntest mit dem Wagen ja nen schweren Anhänger ständig gezogen haben, oder ständig schwer beladen, oder ständig am Schleifpunkt gefahren... Wird schwierig, selbst mit Anwalt.
21. September 201015 J. Auf ein Teil,was während der Garantie getauscht wurde,hast du keine erneute Garantie. Die Garantie für die neue Kupplung erlischt mit dem Ende der Fahrzeuggarantie. Aber: Beim C-Crosser ist die Kupplung sehr empfindlich gegen Öl.Selbst geringste Mengen. Ein leichter Ölnebel am Kurbelwellendichtring reicht da schon völlig. Außerdem wissen viele nicht,dass man beim Allrad die Kupplung nicht oder nur sehr wenig schleifen lässt
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