13. Juli 200323 J. Hallo, Ich bin neu hier im Forum und unter den Citroën-Fahrern. Vor ein paar Tagen kaufte ich mir von einem Citroën-Händler einen AX Diesel First (Bj. 1993, 89.000 km, 1 Vorbesitzerin, vom Verkäufer gewartet). Ich war sehr zufrieden mit dem Auto und wurde schon zum absoluten Citroën-Fan, bis ich leider feststellen musste, dass er nach 250-300 km Wassernachfüllungen verlangt (Warnleuchte). Ausserdem habe ich grünlich schimmernde Teilchen an der Dichtung des (recht neu aussehenden) Kühlerdeckels entdeckt. Nachdem ich die Beiträge im Forum gelesen habe, deutet dies wohl auf WP-Schaden, Zylinderkopfschaden und/oder defekte Zylinderkopfdichtung hin. Ich wäre für jede Antworte auf folgende Fragen sehr dankbar : 1. Kann man als Laie sehen (und wenn ja wie ?), welches Problem den Wasserverlust verursacht ? 2. Was kann das wohl kosten (bin technisch leider unbegabt à Werkstattspreise…) 3. Hat der Händler das Problem wohl gekannt (oder es hätte sehen müssen (Haftung) ? Verzweifelte Grüsse, axfirstdiesel
13. Juli 200323 J. Hallo axfirstdiesel Da gibts eigentlich nur einen Rat Nichts wie hin zum Händler und zurück geben.Sonst kommt es bei Reperatur zu teuer falls der Zylinderkopf fällig ist. Dann brauch man keinen Diesel fahren da ist dann ein Benziner mit Sicherheit die bessere Wahl. schwebende Grüße
13. Juli 200323 J. Ersteller Das Problem ist, dass der KFZ-Brief von der Zulassungstelle ungültig gemacht wurde (habe schon die Ausfuhrkennzeichen). Einfach zurückgeben ist da leider schwierig )-: Deswegen die Frage nach dem Reparaturpreis...
13. Juli 200323 J. Heißt der Wagen wurde dir zum Export ohne Gewährleistung überlassen... Wenn er außer der "Händler-" auch eine Qualifikation als KFZ-Mechaniker(Meister, Facharbeiter) hat, musste ihm ein solch gravierender Mangel bekannt gewesen sein..also arglistig verschwiegener Mangel.. es sei den Wagen ausdrücklich als "ungeprüft", "Teileträger", "gekauft wie besehen" ect. Ich würde erstmal versuchen ob ob sich irgendeine Einigung mit dem Händler erzielen lässt. Vielleicht hat er das wirklich übersehen, und bangt nun um seinen Guten ruf, der die paar Kröten nicht wert ist...? Wenn nicht bleibt nur noch der Weg zum Anwalt mit zweifelhaften Erfolg. Wohin wolltest du denn "exportieren". Bei EU-Land gilt die entsprechende Gewähleistungsregel genauso, sonst falls nichts anderes (zB. UN-Kaufrecht) vereinbart müsste das Recht am Ort des Vertragsabschlußes anzuwenden sein.
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