18. November 201015 J. Hallo Forum, klärt mich doch mal bitte auf, wie das mit der Garantie beim Gebrauchtwagenkauf ist. Habe mir heute bei einem gewerblichen Händler einen Wagen angeschaut, der für 11900€ inseriert war. Nach zähen Verhandlungen sind wir incl. Inzahlungnahme meines Xantias bei 10000€ gelandet. Ich sah mich schon als neuer Besitzer des Schmuckstückes. Das das: Garantie ist nicht im Preis mit drin, sondern soll extra kosten! Da bin ich dann gleich mal wieder abgehauen... Ich dachte, als gewerblicher Händler kann der soweiso keinen Wagen ohne Garantie verkaufen !?! Allerdings erinnere ich mich, dass es 2005 beim Kauf meines letzten Xantias genauso gelaufen ist. Damals habe ich das so hingenommen, jetzt will ich's aber doch genau wissen. Gruß vom Landei
18. November 201015 J. Wenn dir ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug verkauft ist er zur gesetzlichen Gewährleistung, also der Sachmängelhaftung verpflichtet. Die Frist beträgt 12 Monate, wobei nach 6 Monaten die Umkehr der Beweislast zu seinen Gunsten stattfindet. Danach musst du also nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorprogrammiert war. Eine Garantie ist natürlich im Zweifel komfortabler, kostet aber bei Gebrauchtwagen in der Regel extra.
18. November 201015 J. Ersteller Aha! Dann kann ich ihm also sagen, er kann sich seine Garantie an den Hut stecken weil mir die Sachmängelhaftung (die dann ja im Preis mit drin sein sollte) ausreicht. Wo ist denn der Unterschied zw Garantie und Sachmängelhaftung?
18. November 201015 J. ... nicht die selbstbeteiligung der gebr. wagen garantie vergessen! hier weitere infos: http://www.autobild.de/artikel/gebrauchtwagen-garantie_48956.html
18. November 201015 J. http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Gebrauchtwagenkauf/gebraucht_3.htm Schau mal hier. Die Information, dass ein Garantiegeber die Wartung im eigenen Werkstattnetz verlangen kann, ist jedoch aufgrund neuerer Rechtssprechnung überholt.
18. November 201015 J. Ersteller ...hier weitere infos:http://www.autobild.de/artikel/gebrauchtwagen-garantie_48956.html Damit ist meine Frage umfassend und vollständig beantwortet. Das Landei sagt mal wieder: DANKE
18. November 201015 J. Hallo Landei, klär uns doch mal über dein vorhaben auf, welches Schiff willst du dir kaufen? Wieso soll der Xantia weg? Hat immerhin Gas... Viele Grüße Motello
18. November 201015 J. Ersteller Der Xantia (200tkm) hat viele kleine Zimperlein, die sich aber zu einem unüberschaubaren Reparaturbedarf addieren. Hier nur ein kurzer Auszug: -Funkfernbedienung Schlüssel defekt -Fensterheber vorne rechts defekt -Innenraumbeleuchtung z.T. defekt (es sind nicht die Leuchtmittel) -Blinkerhebel mit starkem Wackelkontakt (wenn's drauf ankommt, geht er gar nicht) -Hydraulik hinten (trotz Kugeln & LHM neu) funktioniert manchmal erst 3min nach dem Anlassen (Tagesformabhängig), im letzten Winter gar nicht -Fahrersitz stark verschlissen -Airbagleuchte warnt sporadisch -diverse Parkrempler, Beulen, Kratzer etc.. Dafür funktioniert die Gasanlage einwandfrei und der Wagen hat kein Rost und verbraucht kein Öl! Ich mag den Wagen sehr, er wird mir fehlen - das ist jetzt schon sicher! Also bei Interesse bitte melden Jetzt suche ich einen C5 II Break oder Ford Mondeo MK4 Kombi in besagter Preisklasse (also TOP-Zustand!). Bearbeitet (18. November 201015 J. von 1aLandei)
18. November 201015 J. ... Wo ist denn der Unterschied zw Garantie und Sachmängelhaftung? Na, vor allem ist die Garantie eine freiwillige und oft als Versicherung kostenpflichtige Leistung des Verkäufers.Dagegen ist die Gewährleistung/Sachmängelhaftung gesetzlich festgelegt und kann beim Verkauf vom Händler an einen Privatmann gar nicht ausgeschlossen werden. Wirklich effektiv nützlich ist sie allerdings nur in den ersten 6 Monaten, weil dann automatisch - wenn der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann - davon ausgegangen wird, daß jeder auftretende Schaden schon vorher angelegt oder gar bekannt war und damit ein Gewährleistungsfall ist.
19. November 201015 J. Verwandtes Thema: gibt es eigentlich Citroen SARA noch? Dafür würde ich mich interessieren: Mit Beginn des Jahres 2007 hat Citroen eine neue Art der Mobilitätsgarantie eingeführt: Citroen SARA. Diese ermöglicht die automatische Verlängerung der Mobilitätsgarantie bei ordnungsgemäßer Wartung des Fahrzeuges gemäß den geltenden Marken-Richtlinien. Bei Erwerb eines Citroen-Neuwagens erhält jeder Kunde eine zweijährige Neuwagen-Garantie, welche die Mobilitätsgarantie mit einschließt. Ab sofort besteht die Möglichkeit, auch nach Ablauf dieser beiden Jahre Anspruch auf die Mobilitätsgarantie inklusive all ihrer Leistungen zu haben; und zwar ab jenem Zeitpunkt, zu dem eine laut Wartungsplan vorgeschriebene Service-Etappe in einer Citroen-Vertragswerkstätte ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Auch Kunden älterer Citroen-Modelle können den Anspruch auf Mobilitätsgarantie durch die Absolvierung eines Fahrzeug-Service bei einem Citroen-Werkstattbetrieb erneuern und somit jederzeit wieder in die Mobilitätsgarantie einsteigen. Die Mobilitätsgarantie verlängert sich dann automatisch von Service zu Service. Sie umfasst folgende Leistungen, welche den Umständen entsprechend zum Einsatz kommen: Pannenhilfe / Abschleppen Mietwagen Heim-/Weiterreise Abholung des reparierten Fahrzeuges und Hotelunterbringung Die Service-Mobilitätsleistung SARA gilt für Citroen-Modelle jeden Alters und ist für den Kunden kostenlos.
19. November 201015 J. Johannes, jetzt wo Du das sagt, fällt mir auf, bei der vorletzten Durchsicht bekam ich einen Zettel zur Verlängerung der Mobilitätsgarantie mit. Jetzt, anderes Autohaus, nicht. Ob das trotzdem automatisch ist? Wer kann aufklären? Grüsse Uwe
19. November 201015 J. Die Autohäuser schließen diese Versicherung auf eigene Kosten (hab mal was von 30 Euro/Jahr gelesen)ab und geben sie an den Kunden weiter. Geizhälsige Freundliche aber nicht. So einfach ist das! Günter
19. November 201015 J. ... Geizhälsige Freundliche ...Günter Da stellt sich mir sofort die Frage, ob es auch großzügige Unfreundliche gibt. ;)
19. November 201015 J. Ich weis nicht, ob mein BMW Händler ein Einzelfall ist oder war. Ich habe mich im August von meinem C4 getrennt und mir einen Z4 gekauft. Im Preis der nicht verhandelbar war, war die Gebrauchtwagengarantie dabei. Ein anderer Gebrauchtwagenhändler (kein Markenhändler) hatte mir 2Wochen vorher für so eine Garantie 300Euro in Rechnung stellen wollen. Es gibt also solche und solche Händler. Gruß Kirschi Momentanes Winterauto SAXO 1,1
19. November 201015 J. Im Preis der nicht verhandelbar war, war die Gebrauchtwagengarantie dabei. Zum Ausgleich gibt der Hersteller BMW seinen deutschen Kunden noch nicht einmal auf seine Neuwagen eine Funktionsgarantie.
24. November 201015 J. Genau, nienich. Quatsch, jeder Wagen braucht ab und an irgendwas, der eine mehr der ander weniger. Nur das es von ausländischen Marken immer publik gemacht wird und von deutschen marken nicht.
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