Zum Inhalt springen

Gebrauchtwagengarantie !?


1aLandei

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

klärt mich doch mal bitte auf, wie das mit der Garantie beim Gebrauchtwagenkauf ist.

Habe mir heute bei einem gewerblichen Händler einen Wagen angeschaut, der für 11900€ inseriert war.

Nach zähen Verhandlungen sind wir incl. Inzahlungnahme meines Xantias bei 10000€ gelandet. Ich sah mich schon als neuer Besitzer des Schmuckstückes.

Das das: Garantie ist nicht im Preis mit drin, sondern soll extra kosten!

Da bin ich dann gleich mal wieder abgehauen...

Ich dachte, als gewerblicher Händler kann der soweiso keinen Wagen ohne Garantie verkaufen !?!

Allerdings erinnere ich mich, dass es 2005 beim Kauf meines letzten Xantias genauso gelaufen ist. Damals habe ich das so hingenommen, jetzt will ich's aber doch genau wissen.

Gruß vom Landei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn dir ein gewerblicher Händler ein Fahrzeug verkauft ist er zur gesetzlichen Gewährleistung, also der Sachmängelhaftung verpflichtet. Die Frist beträgt 12 Monate, wobei nach 6 Monaten die Umkehr der Beweislast zu seinen Gunsten stattfindet. Danach musst du also nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorprogrammiert war.

Eine Garantie ist natürlich im Zweifel komfortabler, kostet aber bei Gebrauchtwagen in der Regel extra.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aha! Dann kann ich ihm also sagen, er kann sich seine Garantie an den Hut stecken weil mir die Sachmängelhaftung (die dann ja im Preis mit drin sein sollte) ausreicht.

Wo ist denn der Unterschied zw Garantie und Sachmängelhaftung?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Landei,

klär uns doch mal über dein vorhaben auf, welches Schiff willst du dir kaufen? Wieso soll der Xantia weg? Hat immerhin Gas...

Viele Grüße

Motello

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Xantia (200tkm) hat viele kleine Zimperlein, die sich aber zu einem unüberschaubaren Reparaturbedarf addieren. Hier nur ein kurzer Auszug:

-Funkfernbedienung Schlüssel defekt

-Fensterheber vorne rechts defekt

-Innenraumbeleuchtung z.T. defekt (es sind nicht die Leuchtmittel)

-Blinkerhebel mit starkem Wackelkontakt (wenn's drauf ankommt, geht er gar nicht)

-Hydraulik hinten (trotz Kugeln & LHM neu) funktioniert manchmal erst 3min nach dem Anlassen (Tagesformabhängig), im letzten Winter gar nicht

-Fahrersitz stark verschlissen

-Airbagleuchte warnt sporadisch

-diverse Parkrempler, Beulen, Kratzer etc..

Dafür funktioniert die Gasanlage einwandfrei und der Wagen hat kein Rost und verbraucht kein Öl! Ich mag den Wagen sehr, er wird mir fehlen - das ist jetzt schon sicher! Also bei Interesse bitte melden ;)

Jetzt suche ich einen C5 II Break oder Ford Mondeo MK4 Kombi in besagter Preisklasse (also TOP-Zustand!).

Bearbeitet von 1aLandei
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Wo ist denn der Unterschied zw Garantie und Sachmängelhaftung?
Na, vor allem ist die Garantie eine freiwillige und oft als Versicherung kostenpflichtige Leistung des Verkäufers.

Dagegen ist die Gewährleistung/Sachmängelhaftung gesetzlich festgelegt und kann beim Verkauf vom Händler an einen Privatmann gar nicht ausgeschlossen werden. Wirklich effektiv nützlich ist sie allerdings nur in den ersten 6 Monaten, weil dann automatisch - wenn der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann - davon ausgegangen wird, daß jeder auftretende Schaden schon vorher angelegt oder gar bekannt war und damit ein Gewährleistungsfall ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verwandtes Thema: gibt es eigentlich Citroen SARA noch? Dafür würde ich mich interessieren:

Mit Beginn des Jahres 2007 hat Citroen eine neue Art der Mobilitätsgarantie eingeführt: Citroen SARA. Diese ermöglicht die automatische Verlängerung der Mobilitätsgarantie bei ordnungsgemäßer Wartung des Fahrzeuges gemäß den geltenden Marken-Richtlinien.

Bei Erwerb eines Citroen-Neuwagens erhält jeder Kunde eine zweijährige Neuwagen-Garantie, welche die Mobilitätsgarantie mit einschließt. Ab sofort besteht die Möglichkeit, auch nach Ablauf dieser beiden Jahre Anspruch auf die Mobilitätsgarantie inklusive all ihrer Leistungen zu haben; und zwar ab jenem Zeitpunkt, zu dem eine laut Wartungsplan vorgeschriebene Service-Etappe in einer Citroen-Vertragswerkstätte ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Auch Kunden älterer Citroen-Modelle können den Anspruch auf Mobilitätsgarantie durch die Absolvierung eines Fahrzeug-Service bei einem Citroen-Werkstattbetrieb erneuern und somit jederzeit wieder in die Mobilitätsgarantie einsteigen.

Die Mobilitätsgarantie verlängert sich dann automatisch von Service zu Service. Sie umfasst folgende Leistungen, welche den Umständen entsprechend zum Einsatz kommen:

  • Pannenhilfe / Abschleppen

  • Mietwagen

  • Heim-/Weiterreise

  • Abholung des reparierten Fahrzeuges und

  • Hotelunterbringung

Die Service-Mobilitätsleistung SARA gilt für Citroen-Modelle jeden Alters und ist für den Kunden kostenlos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Johannes,

jetzt wo Du das sagt, fällt mir auf, bei der vorletzten Durchsicht bekam ich einen Zettel zur Verlängerung der Mobilitätsgarantie mit. Jetzt, anderes Autohaus, nicht. Ob das trotzdem automatisch ist?

Wer kann aufklären?

Grüsse

Uwe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Autohäuser schließen diese Versicherung auf eigene Kosten (hab mal was von 30 Euro/Jahr gelesen)ab und geben sie an den Kunden weiter.

Geizhälsige Freundliche aber nicht.

So einfach ist das!

Günter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weis nicht, ob mein BMW Händler ein Einzelfall ist oder war.

Ich habe mich im August von meinem C4 getrennt und mir einen Z4 gekauft.

Im Preis der nicht verhandelbar war, war die Gebrauchtwagengarantie dabei.

Ein anderer Gebrauchtwagenhändler (kein Markenhändler) hatte mir 2Wochen vorher für so eine Garantie 300Euro in Rechnung stellen wollen.

Es gibt also solche und solche Händler.

Gruß

Kirschi

Momentanes Winterauto

SAXO 1,1

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Preis der nicht verhandelbar war, war die Gebrauchtwagengarantie dabei.

Zum Ausgleich gibt der Hersteller BMW seinen deutschen Kunden noch nicht einmal auf seine Neuwagen eine Funktionsgarantie.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau, nienich.

Quatsch, jeder Wagen braucht ab und an irgendwas, der eine mehr der ander weniger.

Nur das es von ausländischen Marken immer publik gemacht wird und von deutschen marken nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...