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Hallo Forum - bin neu hier. Ich suche eine Antwort auf die interessante Frage, wo denn nun eigentlich in meinem neuen (gebrauchten) C3 die Nebelschlussleuchte sitzt sowie angestellt wird - der linke (Licht-)Wahlhebel hat eine Nebelleuchtenkennzeichnung, läßt sich aber nicht auf diese Kennzeichnung einstellen ... -??? (hier das entsprechende smiley bitte vorstellen -seufz!!!)icon8.gif. (Und: gab es für den C3 schonmal, z.B. früheres Baujahr, eine Betriebsanleitung, die was getaugt hat? = die einem sagt, wie man was anstellt etc. ?).

Danke schonmal für Antwort.

Ach so - das Smiley gibts ja hier - klasse!

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ACCM-Sohn Christoph Guse

Hallo siffeli,

bei meinem C3 Serie 2 muß man den Schalter für die Nebelleuchten nach vorne drehen und dann wieder zurückkommen lassen.

Einmal nach vorne = Nebelscheinwerfer an

Zweimal nach vorne = Nebelrückscheinwerfer an

Analog nach hinten schaltet man die Nebler wieder aus.

Wo die Nebelschlussleuchten sitzen hab ich mir nicht weiter angeguckt, es geht jedenfalls eine Kontroll-Lampe im Tacho an.

Gruß

Christoph

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Hallo.

Ist der Schalter vielleicht gesperrt, weil du es versucht hast ohne das das Fahrlicht eingeschaltet war? Sonst würde ich ja sagen: Einfach mal rumprobieren, kann doch nicht so schwer sein. ;)

Ciao, Daniel

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Hallo siffeli,

bei meinem C3 Serie 2 muß man den Schalter für die Nebelleuchten nach vorne drehen und dann wieder zurückkommen lassen.

Einmal nach vorne = Nebelscheinwerfer an

Zweimal nach vorne = Nebelrückscheinwerfer an

Analog nach hinten schaltet man die Nebler wieder aus.

damit ist eigentlich schon alles gesagt. Gemeint ist der Drehschalter, der hinter dem Drehschalter für die Fahrlichteinschaltung sitzt (also weiter innen).

vlt an der Stelle noch der Hinweis, dass die Nebelschlussleuchte nur an gehört bei Sicht unter 50m und damit verbunden eine maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h

man sieht leider viel zu viele, die die Nebelschlussleuchte nutzen ohne, dass es nötig wäre und damit Autofahrer blenden.

Auszug aus Wiki:

"Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Dies ist in Deutschland der Abstand der Leitpfosten am Rande von Landstraßen und Autobahnen auf gerader Streckenführung, wodurch diese geeignet sind die Sichtweite feststellen zu können. Die Sichtbehinderung darf nicht durch Regen oder Schneefall verursacht sein.

In § 3 der StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig."

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Hallo - vielen Dank schonmal! Ich glaub mich irritiert dieses Zurückschnappen des Nebelleuchten-Rings am Beleuchtungshebel so, fühlt sich einfach nicht nach Einschalten an ... Ich probiers morgen aus, wenn es mir gelingt, mein schönes Auto aus dem Schnee zu graben (seufz ... mangels Winterreifen letztens mein altes erst noch benutzt). Gebe dann nochmal Rückmeldung (ich hab mich zuerst nicht gleich wieder durchgefunden hier im Forum, aber ich glaub, jetzt klappt es schonicon14.gif).

Grüße,

siffeli

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  • 2 Wochen später...

Hallo - also, ich habs entdeckt - und sogar zwei (2) Nebelrückleuchten, whow ...icon12.gif

Vielen Dank nochmal für alle Instruktionen! (schnappende Einstellung - na!!).

Die nächsten Fragen sind übrigens bereits aufgetaucht, betreffen allerdings die Gasversorgung (s'ist ein nettes Bivalent!) - H-Gas scheint ja deutlich weiterzuführen, verglichen mit L-Gas - also, dafür ist L-Gas aber echt teuer ...

Grüße erstmal,

siffeli

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