1. Dezember 201015 J. Hallo zusammen!!! Zur Erklärung: Ich habe einen Satz Winterreifen 205/60/15 aber davon sind 2 Reifen unbrauchbar geworden. Ausser das seit Montag die Winterreifen 205/60/15 kaum noch zu bekommen sind lasses sich die Reifenhändler die wenigen Winterreifen die in dieser größe noch zu haben wären mit Gold bezahlen. Bezahlbar sind noch Winterreifen in der Größe 195/65/15. In der Betriebsanleitung meines XM's steht das ich auch 195/65/15 fahren darf. Meine Frage: Darf ich bei meinem XM die Winterreifen vorne 195/65/15 T und hinten 205/60/15 T fahren? Danke Euch im voraus!!! Gruß Hermann
2. Dezember 201015 J. Oder - schau mal in Deinen Kfz.-Schein. Dort stehen meist mehrere Grössen drin.
2. Dezember 201015 J. Geht gar nicht, auf einem HP-Cit gehören die größeren Räder nach vorn (Zulässig, bestimmt nicht, außerdem - was macht das ABS in so einem Fall ???) Bearbeitet (2. Dezember 201015 J. von TorstenX1)
2. Dezember 201015 J. Nein darfst du nicht dann währe nämlich genau diese Kombination im Schein eingetragen.
2. Dezember 201015 J. Alle Jahre wieder kommt ganz plötzlich und unerwartet der Winter, und halb D rutscht drei Tage mit ollen Reifen durch die Gegend. Und dann rennen Sie los, zu ATU, Pitstop, und wie sie alle heissen. Abgesehen davon, dass ich den Läden sogar glaube das es einen Lieferengpass wie letztes Jahr gibt, ist es völlig verständlich das sie die Reifen zur Zeit nicht zum politisch korrekten Gutmenschenpreis raushauen. Was übrigens noch teurer wird im Winter: Heizöl, Handschuhe, Skihütten, Truthähne. Nur so als Tipp. Ciao, Daniel
2. Dezember 201015 J. Korrektur (lesen hilft!) Natürlich darf MANN nur eine (zulässige) Reifengröße am Auto haben!
2. Dezember 201015 J. Alle Jahre wieder kommt ganz plötzlich und unerwartet der Winter, und halb D rutscht drei Tage mit ollen Reifen durch die Gegend. Und dann rennen Sie los, zu ATU, Pitstop, und wie sie alle heissen. Habe mir gerade Sommerreifen bestellt .
2. Dezember 201015 J. Hi, lt. StVZO § 36,2a darf man das schon. In meinem alten Fzg. Schein sind für den 2,1erTD Break 195 und 205 eingetragen.......? micha
2. Dezember 201015 J. Hi,lt. StVZO § 36,2a darf man das schon. In meinem alten Fzg. Schein sind für den 2,1erTD Break 195 und 205 eingetragen.......? micha Hier der §§: (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. §§ Ende Wo steht da was? In deinem alten KFZ Schein steht: v+h 195iger oder v+h 205er (v+h heisst hier vorn und hinten)
2. Dezember 201015 J. Im V6 sind nur 205er eingetragen, steht auch im Manual.... Thomas, der auch mit 195ern unterwegs ist und dies sehr vorteilhaft findet, also im Winter....
2. Dezember 201015 J. Es müßte explizit im Schein stehen, wenn vorn 195er und hinten 205er zugelassen sind. Ansonsten gilt generell, vorn und hinten die gleiche Größe. Wir fahren schließlich keine italienischen Heckschleudern. @Oberhesse : Im Gesetz ist nur die Bauart geregelt, nicht Größenunterschiede zwischen den Achsen, sonst hätten Porsche, Ferrari und sonstige Heckgetriebene Sportwagen hier ein großes Problem. Bearbeitet (2. Dezember 201015 J. von BX_LeMans)
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