5. Januar 201115 J. Zum Absichern einer Gefahrenstelle ist jeder Beteiligte verpflichtet - sollte man in der Fahrschule gelernt haben. Weiß ja nicht, was Du vor 40 Jahren in der Fahrschule lernen mußtest, aber heute gibt es da eine kleine Einschränkung:Das erste Glied der so genannten Rettungskette in der Ersten Hilfe ist das Absichern der Unfallstelle und der Eigenschutz. Die Unfallstelle muss abgesichert werden, damit keine Folgeunfälle passieren können; der Helfer muss auf seine eigene Sicherheit achten und darf sich nicht auch noch selbst in Gefahr bringen. Auf Deutsch: Eigenschutz geht vor Fremdschutz
5. Januar 201115 J. @ Martin .... Du hast Recht! Aber ich meine, dass Heinz auch nicht sagen wollte, dass man sich mit Benzin überschütten, anzünden, und lächelnd auf der Strasse stehen soll, um die Unfallstelle abzusichern. Es reicht, wenn man unter Beachtung des Eigenschutzes den Verhältnissen entsprechend reagiert. Wenn man dies NICHT macht, handelt es sich um (zurecht strafbare!!!) unterlassene Hilfeleistung.
6. Januar 201115 J. Rischtisch, genau so. Es ist auch schon sehr hilfreich, wenn man das gute alte Warndreieck aufstellt (vorher die Warnweste überstreifen). Dazu muß man nicht unbedingt auf der Mittelspur entlang laufen.
9. Januar 201115 J. Bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen ist immer die Polizei zu rufen! Der LKW Fahrer hätte darauf bestehen müssen das die Polizei zur Unfallaufnahme kommt!
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