7. Januar 201115 J. Weiß jemand spontan, wann die Kontrolle wegen der Durchrostungsgarantie lt. Scheckheft bei einem C4 Bj. 2006 durchgeführt werden muß?
7. Januar 201115 J. Ersteller das steht in der Bedienungsanleitung, bzw. im Wartungsheft. Schon klar. Aber den C4 holen wir erst morgen ab und das Wartungsheft liegt im Auto...
7. Januar 201115 J. Hallo Thomas Ich habe einen C4 von 2007,bei mir steht im Wartungsheft : Kontrolle 4 Jahre nach Erstzulassung zwischen 46. und 50. Monat Kontrolle 6 Jahre nach Erstzulassung zwischen 70. und 74. Monat Kontrolle 8 Jahre nach Erstzulassung zwischen 94. und 98. Monat Kontrolle 10 Jahre nach Erstzulassung zwischen 118. und 122. Monat Gruß René
7. Januar 201115 J. also gut , so weit hab ich nicht gedacht. Dann sollte, je nach Zulassungsdatum der erste Check schon eingetragen sein, oder unbedingt noch gemacht werden, was dann aber Sache des Verkäufers wäre. Mein ich mal so. Gruß Herbert
8. Januar 201115 J. Ersteller Hallo Thomas Ich habe einen C4 von 2007,bei mir steht im Wartungsheft : Danke!
8. Januar 201115 J. M.W. sind die UNtersuchungen nicht nachholbar, d.h. wenn nicht fristgerecht gemacht, ist die Durchrostungsgarantie evtl. futsch.
8. Januar 201115 J. Ersteller M.W. sind die UNtersuchungen nicht nachholbar, d.h. wenn nicht fristgerecht gemacht, ist die Durchrostungsgarantie evtl. futsch. Muß zwischen dem 46. und 50. Monat nach Erstzulassungsdatum gemacht werden. EZ 10/2006, gemacht 12/2010, also alles gut. Danke für Eure Beiträge.
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren