10. Januar 201115 J. Hallo Citroen-Freunde, wer von Euch kann mir verbindlich sagen wie lange die Garantie auf die Hydractiv-Federung beim C6 gilt? Bis jetzt war ich der Meinung, daß sie sich über 5 Jahre bzw. 200000 km erstreckt. Ich müsste das bitte bald wissen! Vielen Dank! Rainer
10. Januar 201115 J. Hallo Ich habe nicht's Anderes gehört als 2oo ooo km oder 5 Jahre, bei vorgeschriebenen Werkstattbesuche, abgestempelt im Inspektionsbuch. (wichtig, als Beweis) liebe Grüsse Bearbeitet (10. Januar 201115 J. von Büestry)
10. Januar 201115 J. Wir hatten das Thema hier schon mal. Ich hab das so in Erinnerung, daß Citroën nur die Wartungsfreiheit für 5 Jahre garantiert. Das wäre natürlich was völlig anderes als die finanzielle Übernahme irgendwelcher fälliger Reparaturen. Aber hier sind die Besitzer von C5/C6 gefragt. Nur sie werden darüber eine schriftliche Zusicherung haben.
10. Januar 201115 J. Ersteller So, jetzt weiss ich's: die Garantie gilt genau 2 Jahre, bei abgeschlossener Garantieverlängerung 3 Jahre. Die Ersatzteile der Hydractiv-Federung ihrerseits haben nach Einbau 3 Jahre Garantie. Die 5 Jahre und 200000 km beziehen sich tatsächlich auf die Wartungsfreiheit der Federung und nicht auf die Garantie. Schade! Muß meine beiden vorderen Kugeln am C6 somit selbst bezahlen. Damit ist schon mal ein Teil des Weihnachtsgeldes futsch.
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