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Berlingo " 0 - Leasing ", vertragliche Probleme !

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat vor drei Jahren einen neuen Berlingo erworben. Der Berlingo stand anstatt für 24000 .- € mit Nachlaß für 17000 .- € beim Händler, mit der Bemerkung, daß ein "0 - Leasing" möglich sein. Mein Bekannter erwarb das Fahrzeug. Auf dem Kaufvertrag steht als Kaufpreis 17000 .- €. Er schloß auch den "0 - Leasing" - Vetrag ab. Dort stand ein Kaufpreis von 24000 .- € geschrieben. Jetzt läuft das "0 - Leasing" aus und der Händler kalkuliert den Restkaufpreis nicht nach dem Kaufvertrag, sondern nach dem Leasingvertrag ( 24000 - 17000 ) = 7000 .- € Differenz im Ausgangswert.

Das macht natürlich einen erheblichen Unterschied. Mein Bekannter hatte damals im Überschwang der Freude über das neue Auto - Achtung Fehler - nicht auf die unterschiedlichen Angaben geachtet. Trotzdem ist er der Ansicht, daß die damalige Vorgehensweise des Händlers nicht ganz korrekt war. Eine Täuschung ist aus seiner Sicht vielleicht nicht zu weit hergeholt oder ist das die normale Geschäftspraxis ??

Gruß

Sven ( der sich über schlaue Antworten freut )

  • Ersteller

Hallo zusammen,

ein Blick in Wikipedia reichte aus, um mir die Frage selbst zu beantworten :

Null-Leasing ist mehr ein Marketingbegriff als eine fundierte Vertragsgestaltungsvariante. Die Leasingraten enthalten aus der Sicht des Leasingnehmers keinen Aufschlag für Finanzierung, Verwaltung usw.. Diese Leasingbewerbung wird insbesondere in der Automobilbranche als ein Instrument der Absatzförderung verwendet. Null-Leasing ergibt sich häufig in der Darstellung auch dadurch, dass die Berechnung von Listenpreisen ausgeht. Tatsächlich zahlt kaum ein Käufer z.B. eines PKWs den Listenpreis. Die Käufern gewährte Rabatte dienen gelegentlich zur Subventionierung der Finanzierung. Ausgehend von marktüblichen Verkaufspreisen handelt es sich mithin häufig nicht um Null-Leasing. Die Sicht der Leasinggesellschaft, Beschaffung zum marktüblichen Verkaufspreis abzüglich eventueller Großkundenrabatte und Subventionen des Herstellers, und die Sicht des Leasingnehmers, Objektwert gleich Listenpreis, führen zu unterschiedlichen Bewertungen des Leasinggeschäftes. Manchmal werden Leasinggeschäfte von Herstellern zur Absatzförderung jedoch auch subventioniert. Anders als eine Senkung von Listenpreisen oder hohe Rabatte auf Listenpreise beschädigt das ein Qualitätsimage einer Marke nicht. Vorteile versprechen sich Hersteller durch die Subvention auch für Folgegeschäfte, die sie durch eine dauerhafte Kundenbindung über den Leasingvertrag und die genaue Kenntnis des Datums einer notwendigen Ersatzbeschaffung erleichtert sehen.

Der Begriff "Null-Leasing" wird manchmal auch für Vertragsgestaltungen insbesondere von Fahrzeugleasingverträgen benutzt, bei der eine hohe Mietvorauszahlung, ein hoher kalkulierter Restwert und eine geringe maximale Kilometerleistung die monatlichen Raten auf Null reduzieren. Der Verzehr des Objektes während der Leasingvertragslaufzeit ist praktisch durch die Mietvorauszahlung bezahlt. Falls der Leasingnehmer das Risiko für den meist hohen Restwert trägt, kann diese Variante mit erheblichen Kosten am Vertragsende verbunden sein.

Gruß

Sven

... Mein Bekannter erwarb das Fahrzeug. Auf dem Kaufvertrag steht als Kaufpreis 17000 .- €. Er schloß auch den "0 - Leasing" - Vetrag ab. Dort stand ein Kaufpreis von 24000 .- € geschrieben...

Gruß

Sven ( der sich über schlaue Antworten freut )

Also mir ist das noch nicht klar. Entweder hat er das Fahrzeug gekauft, oder er hat es geleast. Im einen Fall wird er Eigentümer, im anderen nicht. Beides kann doch nicht sein. Also sollte es auch genau EINEN maßgeblichen Vertrag geben.

In der neuen Ausgabe der ADAC Mitgliederzeitschrift gibt es einen interessanten Artikel über Probleme mit Leasing, wenn es um die Rücknahme des Fahrzeugs geht.

  • Ersteller
Also mir ist das noch nicht klar. Entweder hat er das Fahrzeug gekauft, oder er hat es geleast. Im einen Fall wird er Eigentümer, im anderen nicht. Beides kann doch nicht sein. Also sollte es auch genau EINEN maßgeblichen Vertrag geben.

Hatte ich doch Kaufvertrag geschrieben - sorry - war wohl die Fahrzeugbestellung o. ä., also es gibt jedenfalls über den eigentlichen ´Leasingvertrag hinaus noch ein Schriftstück aus dem der reduzierte Betrag hervorgeht......

Gruß

Sven

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