15. Januar 201115 J. Moin! Spiele nach ein paar Jahren XMfahrens nun mit dem Gedanken mir einen C5 (I) HDI Break zu zulegen! Kann mir jemand von Euch sagen, ob es möglich ist den Hobel in Sachen Anhängelast zu modifizieren, damit ich eine ähnliche Gewichtsfreigabe wie beim XM dafür bekomme? Vorab schonmal, ...besten Dank!!!
15. Januar 201115 J. Mein C5II Break HDI darf 750kg ungebremst und 1800kg gebremst ziehen. Das sollte reichen, oder wieviel darf der XM ziehen?
15. Januar 201115 J. Gerade beim Citroen C5 sollte man das zulässige Gesamtzuggewicht nicht aus dem Auge verlieren... die 1800 kg bedeuten dann dass da am Ende nur der Fahrer drin sitzt und der Rest des Autos leer ist... Wie bei allen anderen ist die Anhängelast von Steigung, Motor und Getriebe abhängig... Frage lässt sich also nicht pauschal beantworten
15. Januar 201115 J. ....und vor allem - schaut mal drauf, für welche Anhänglast die Anhängekupplung zugelassen ist.........
15. Januar 201115 J. 1500kg bis 10% od. 1800kg bis 8% Steigung. Zulässiges Gesamtgewicht 3532kg bei 12% Steigung. So steht's in den Fahrzeugpapieren. Habe keinen Vergleich, wie sind die XM-Daten denn nun? Bearbeitet (15. Januar 201115 J. von 1aLandei)
16. Januar 201115 J. Hallo, mich beschäftigt gerade das gleiche. Ich möchte einen Diesel Break mit Automatikgetriebe. Ich benötige 1500kg gebremst. Der Händler konnte mir keinen geeigneten nennen. Mein XM konnte das ziehen. Kann das sein, dass das nur der C5III mit großem Motor ziehen darf?
16. Januar 201115 J. Ich hab laut Papiere 1700 Kg bis 10% und 2000 Kg bis 8%, Technisches gesamtgewicht liegt bei 3742 Kg, Stützlast sind 85 Kilo. Ist ein C5 I Break V6
19. Januar 201115 J. Hi, einfach mal im C5-Forum nachsehen... Was in den Papieren steht ist genausoviel wert, wie die durchschnittliche Angabe des Spritkonsums - Märchenstunde. Dies sind maximale Werte, insbesondere bei Automatikgetriebe, um die Antriebs- und Rahmenteile nicht zu überfordern. Es gilt der S-Wert der Kupplung. (Aus dem S-Wert lassen sich alle anderen Größen errechnen). Kleiner S-Wert, billige Ausführung, geringe zulässige Zuglast. Die Teilebeschreibung (E-Nummer) mit Angabe des S-Wertes muß im Fahrzeug mitgeführt werden, da eine TÜV-Eintragung dann auch nicht notwendig ist. Bearbeitet (19. Januar 201115 J. von c5_klaus)
26. Januar 201115 J. Ersteller So, hab den Hobel nun auf dem Hof stehen, also GEKAUFT! Lt. Papieren hat er 2000kg bis 8% Steigung! Das reicht!!! Danke für die vielen Feedbacks!!!
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