12. Februar 201115 J. Ich weiss, es ist vielleicht etwas früh, aber das gute Wetter läßt mich über neue Sommerreifen nachdenken. Ein Blick in die Papiere (C5 I, 2,2HDI, 98kw), zeigt den Geschwindigkeitsindex W, was bis 270km/h bedeutet. Etwas üppig meine ich, denn die Höchstgeschwindigkeit ist mit 202km/h angegeben. Ist es legal Reifen der Klase bis 210km/h aufzuziehen oder ist mit Ärger zu rechnen? Gruß Nicolas
12. Februar 201115 J. Wenn der Hersteller "W"-Sommerreifen fordert, wirst du die auch aufziehen müssen, auch wenn die eingetragene V-Max dies gar nicht erfordert. Bei M&S-Reifen kann man mittels Warn-Aufkleber im Cockpit Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex montieren. Die übrigen Werte müssen dann freilich trotzdem passen. T.
12. Februar 201115 J. "W" muss nicht!! Berechnet sich wie folgt: bbH + 9 km/h oder exakt: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
12. Februar 201115 J. Zitat ADAC: ..."Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder aber ggf. ein Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse erforderlich ist"...
13. Februar 201115 J. Hallo Ob das die Polizisten bei einer Führerschein- und Fahrzeugkontrolle, auch so sehen? Die halten sich doch eher an die Angaben in dem KFZ-Schein, aber nicht nur zum Schein. Ist zwischen dem Kfz-Schein und dem wirklichen Reifenformat am Auto, eine Abweichung vorhanden, dann hat man ersteinmal Ärger mit der Polizei. Und anschliessend nix als Laufereien, nur ums richtig zu stellen. liebe Grüsse Bearbeitet (13. Februar 201115 J. von Büestry)
13. Februar 201115 J. Zitat ADAC: Geschwindigkeitssymbol (Speed Index): s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V. Neuerung seit Ende 2004 ¹): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch*staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel: Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit. Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi*mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus. Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f. also darf man durchaus Reifen mit gringerem Speed-Index fahren, egal ob M+S oder nicht. Bearbeitet (13. Februar 201115 J. von kmpkmp)
13. Februar 201115 J. Die Aussagen, ob man eine solche Abweichung vom Tüv absegnen lassen muss oder nicht, gehen im Netz auseinander. Die sollten es wissen und sagen, dass die Berechnung nach der o.a. Formel reicht--> http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2010-06_reifen.pdf Wieder etwas schlauer geworden. T.
13. Februar 201115 J. In den oberen Bereichen kann das schon mal ein paar Taler ausmachen. Vor allem aber, steigt die Gefahr der Sägezahnbildung mit steigendem Speed-Index, wie mir einst ein TÜV-Ingeneur mitteilte. T. Bearbeitet (13. Februar 201115 J. von timmy_g)
13. Februar 201115 J. Da mein C5 bei den Reifen zur Sägezahnbildung neigt, ist das ein interessanter Hinweis. Also nur so hoch wie nötig. Danke für den Tipp.
13. Februar 201115 J. Diese Erfahrung kann ich übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen. Bei meinem Mondeo MK3 habe ich mir immer (unnötigerweise) V-Reifen montieren lassen, weil die kaum mehr gekostet haben und "ja viel cooler als H-Reifen" sind. Die haben immer nach spätestens einer Saison einen Heidenlärm gemacht. Dann hab ich auf H-Reifen umgestellt und die haben, bis sie auf Minimum abgefahren waren, keinerlei Krach verursacht. Kann ein Zufall gewesen sein, war jedoch bei zwei Sätzen so.
13. Februar 201115 J. Hallo Zitat: also darf man durchaus Reifen mit gringerem Speed-Index fahren, egal ob M+S oder nicht. ################################################### Das wird ja auch nicht bezweifelt. Nur bezweifle ich, ob die Polizisten, die die KFZ Kontrolle durchführen, das auch wissen! Man müsste ja dann voraussetzen, dass sie (die Verkehrspolizei) alle Endgeschwindigkeiten aller Auto Typen und die dazugehörenden Reifenmerkmale kennen. Das ADAC Erkenntnis getippsel, ist nicht gleich Polizeierkenntnis, Die Kontroleure (Polizei) halten sich lieber an die Daten im KFZ-Schein. Hat man andere Reifen, als im KFZ-Schein vermerkt, aufgezogen und kommt in eine Kontrolle. Da kann es lustig werden. Da kann man schon Schererreien bekommen und hat dadurch jedemenge Laufereien, bis man klar gelegt hat, dass die Eintragungen im KFZ-Schein nicht Richtig sind. liebe Grüsse Bearbeitet (13. Februar 201115 J. von Büestry)
13. Februar 201115 J. Dann würde ich empfehlen, die von mir im Beitrag 7 verlinkte PDF-Datei auszudrucken. Die ist von der GTÜ und wird wohl von jedem grünen Männchen (oder sind die heute schwarz?) geschluckt werden müssen. Einen Taschenrechner hat heute jedes Handy. T.
13. Februar 201115 J. Hallo T Das kann ja sein, es kann aber durchaus auch sein, dass bei der Polizeikontrolle Dir gesagt wird, von den Entscheidern #FAHREN SIE MAL AUF DIE SEITE#, wir kontrollieren erst die anderen Autos. liebe Grüsse
13. Februar 201115 J. Lieber Walter. Ich fahre seit über 20 Jahren Auto und in dieser Zeit bin ich 0,0 mal in der von dir beschriebenen Weise kontrolliert worden. Wenn es mich mal trifft, freue ich mich aufgrund des Wissensvorsprung auf eine Auseinandersetzung. T.
13. Februar 201115 J. HalloNur bezweifle ich, ob die Polizisten, die die KFZ Kontrolle durchführen, das auch wissen! Man müsste ja dann voraussetzen, dass sie (die Verkehrspolizei) alle Endgeschwindigkeiten aller Auto Typen und die dazugehörenden Reifenmerkmale kennen. Das ADAC Erkenntnis getippsel, ist nicht gleich Polizeierkenntnis, Die Kontroleure (Polizei) halten sich lieber an die Daten im KFZ-Schein. Hat man andere Reifen, als im KFZ-Schein vermerkt, aufgezogen und kommt in eine Kontrolle. Da kann es lustig werden. Da kann man schon Schererreien bekommen und hat dadurch jedemenge Laufereien, bis man klar gelegt hat, dass die Eintragungen im KFZ-Schein nicht Richtig sind. liebe Grüsse nun wenn sie in dem Fahrzeugschein auf die Reifenziffern gucken können, dann werden sie ja auch wohl die eingetragene Höchstgeschwindigkeit dort ablesen können. Ich vertraue da auch mal soweit darauf, dass Verkehrspolizisten sich schon mehr mit den Fahrzeugen und Reifen auskennen als man denkt. so schwer ist das ja auch nicht. T H V W Y 190 210 240 270 300 ich glaub das schaffen die grad noch so...
14. Februar 201115 J. Hallo zusammen, da ich vor wenigen Tagen dasselbe Problem beim Reifenkauf mit dem "W"-Index hatte, habe ich mich ebenfalls schlau gemacht und kann die Aussagen, die sich auf TÜV, ADAC etc. berufen, nur bestätigen. Ich fahre einen C5 II 2.0 HDI Break; Höchstgeschwindigkeit laut Brief/Schein 200km/h. Nach der genannten Formel ergibt es den Wert 208. Also sind Reifen mit "H"-Index erlaubt, wird so auch vom Reifenfachhändler bestätigt. Das Ganze ist auch ein Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG. Wer trotzdem Angst vor einer Polizeikontrolle hat, dem kann nur dadurch geholfen werden, dass er die "W"-Reifen eben montiert. Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen. Grüße Klaus
14. Februar 201115 J. Anscheinend kommt es nur auf den aktuellen (Motorisierungs)-Zustand, denn im C5-II-Fahrzeugschein steht auch: Zugelassen für die Beförderung von 8 (acht) Personen ! Laut TÜV muß der Geschwindigkeitsindex der maximal erreichbaren Geschwindigkeit entsprechen; werden andere X-beliebige aufgezogen, muß ein Aufkleberchen im Tachobereich die maximal zulässige Geschwindigkeit benennen (z.B. bei Winterreifen einer tiefen Klassen bis 140 km/H). Bearbeitet (14. Februar 201115 J. von c5_klaus)
14. Februar 201115 J. denn im C5-II-Fahrzeugschein steht auch: Zugelassen für die Beförderung von 8 (acht) Personen !L Sicher nicht. Es handelt sich hier nur um eine Fahrzeugklasse. Die Anzahl der Personen steht separat in den Papieren, sollten beim C5 II auch 5 sein.
14. Februar 201115 J. Die Formel ist interessant. Mein C5 ist mit 224 km/h eingetragen, +9 km/h ergibt dann 233 km/h. Demnach wäre "V" ausreichend und der Load-Index 94. Das wären also 245/45R18 94V Diese Größe ist allerdings nicht zu bekommen. Also bleibt wieder nur der Griff zu den teuren "W".
14. Februar 201115 J. So ist es, Thomas. Für den 2.7er C6 würden nach dieser Formel auch V-Reifen gerade noch reichen. Als Sommerreifen 245/45 R18 sind die aber nur mit mindestens "W" zu haben. Somit erübrigt sich auch die Sorge von Büestry von selbst. T.
15. Februar 201115 J. Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex steht es anscheinend genau: V(max) + 5% --> Geschwindigkeitsindex Und anders gesagt, die FORMEL in einem früheren Beitrag ist demnach veraltet ! Zur VOLLVERWIRRUNG - sehr wichtig scheint zu sein: "Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder aber ggf. ein Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse erforderlich ist." -> Thomas & Personenanzahl - hast schon recht, zunächst stehen 8 Personen unter Fahrzeugtyp und dann unter 5.2 sind es plötzlich nur 5 Personen. Bearbeitet (15. Februar 201115 J. von c5_klaus)
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