17. Februar 201115 J. PSA gibt die Lebensdauer der Airbag-Zündpatorne wohl mit 15 Jahren an. Kann man das als bloße "Empfehlung" ansehen, um eventuellen Schadensersatzklagen aus dem Weg zu gehen? Oder wird das HU-relevant und man muss bei älteren Fahrzeugen einen Austausch vornehmen, um durch den TÜV zu kommen?
17. Februar 201115 J. Ich will den TÜV-Prüfer sehen, der die Airbags ausbaut, um zu sehen was für ein Produktionsdatum auf der Rückseite steht... Ich denke, bei den 15 Jahren handelt es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem sich PSA absichern will. Bei anderen Herstellern werden 10 Jahre angegeben. Dürfte wohl wie bei WK-II Bomben sein, im Zweifelsfall zünden die Dinger auch nach 60-70 Jahren noch... Gruß Fred Bearbeitet (17. Februar 201115 J. von Kugelblitz)
18. Februar 201115 J. HI Inzwischen hat Citroen die Lebensdauer der Airbags auf das Fahrzeugleben ausgelegt also braucht man diese nicht mehr zu tauschen. g* STEFAN
18. Februar 201115 J. Bei meinem X1 ist ein Aufkleber an der fahrerseitigen B-Saeule mit nem Datum drauf. Is schon lang vorbei...
18. Februar 201115 J. Es sei denn, die amchens wie in der aktuellen Werbung eines bekannten Kleinwagen. Erst laut tönen, lebenslange Garantie, und dann spezifizieren die diese Garantie doch tatsächlich auf 160tkm Naja, man weiß wenigstens genau, wann man ein neues Auto braucht.
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