4. März 201115 J. Morsche Gemeinde, morgen will ich den abgemeldeten BMW meiner liebgewonnenen Nachbarin (manche erinnern sich gerne an sie) zur HU trailern. Nun bin ich ja im Dreiländereck RLP/Hessen/BaWü; bisher hörte ich immer, daß ich nach Hessen muß, um volle 2 Jahre zu erhalten (HU ist längst überfällig). Stimmt das immernoch so, oder gibt es inzwischen eine Bundesregelung? Völlig verunsichert nach einiger Internetrecherche grüßt Stone
4. März 201115 J. Über Hessen kann ich nichts sagen, aber im Saarland wird weiterhin nicht zurückdatiert. Also keine bundeseinheitliche Regelung.
4. März 201115 J. hi wenn ein auto abgemeldet ist und dort neu tüv gemacht wird bekommt es den tüv ab da wo er gemacht wurde Gruß Eric
4. März 201115 J. Hessen datiert nicht rück, da bekommste volle zwei Jahre. Rheinland-Pfalz datiert zurück, also zwei Jahre ab Ablaufdatum. Es müssen alle Länder die Rückdatierung abschaffen, nur wann, ist leider deren Sache. Und in D Gesetze ändern... Bearbeitet (4. März 201115 J. von BX_LeMans)
5. März 201115 J. Ersteller Merci bien, habe mir gerade noch die Auskunft vom Tüv-Mann geholt: Eric hat recht: wenn abgemeldet, dann volle 2 Jahre. Bonne route, Stone
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