20. März 201115 J. Keine Schuldeinsicht hat Gäfgen. Stattdessen noch was raus haben wollen...da bleibt mir die Spucke weg!! Er rechnet tatsächlich Menschenleben gegen berbale Attacken auf. Will der etwa die Psychonummer rein, damit ihn Alle bemitleiden?????????
21. März 201115 J. Blödsinn. Doofes Geschrei, Rene. Leute wie Du wären vor 45 auch "dran" gewesen, schreien aber heute nach "Rübe ab". Unfassbar. Carsten
22. März 201115 J. Zitat Jürgen von der Lippe, Gespräch mit einer Vegetarierin: J: Also, eigentlich bin ich ja für die Todesstrafe, dann ist Ruhe! V: Aber die Todesstrafe hat doch keine abschreckende Wirkung! J: Na, der ist schon mal abgeschreckt, um die anderen kümmern wir uns, wenn wir sie haben. V: Aber das sind doch arme kranke Menschen, die nicht für ihr Tun verantwortlich sind. J: Na und? Wenn der zu blöd ist um zu merken, was er tut, ist er auch zu blöd um zu merken, was wir mit ihm tun.
23. März 201115 J. Folter ist verboten, und das ist gut so. Seit dem Mittelalter und wohl schon länger ist bekannt, dass Folter die Rechtsfindung behindert, weil Unschuldige zu Tätern erklärt werden können und wirkliche Täter deshalb unbehelligt bleiben. Androhen von Folter galt schon vor Jahrhunderten als erste Stufe der Folter. Der Fall Gäfgen liegt etwas anders, als die Fälle, die den jahrhunderte alten wissenschaftlichen Abhandlungen über die Schädlichkeit der Folter zugrunde liegen: es war bereits zweifelsfrei erwiesen, dass er der Täter war, es ging "nur" noch um das Versteck des Kindes. Das Verhalten der Polizisten ist nachvollziehbar, aber trotzdem illegal. Es ist einem Rechtswesen mit den hohen Ansprüchen, die unseres an sich stellt, durchaus angemessen, dass die Schadensersatzforderungen des Kindermörders wegen einer angeblichen Traumatisierung untersucht werden und dass darüber verhandelt wird. Die blinde Justitia DARF nicht auf Person, Stand, Vergangenheit eines Prozessbeteiligten achten und dies bewerten. Ein verurteilter Kindermörder ist vor dem Gesetz ebenso neutral zu beurteilen wie ein unbescholtener Bürger. Das ist so, das ist schwer für die Beteiligten, und es ist vor allem schwer zu verstehen und noch schwerer hinzunehmen. Richtig schwer wird es, wenn hauptberufliche Täterschützer und -versteher mit der behaupteten "Traumatisierung" Erfolg haben sollten... Denken wir an die Stellung in der Knasthierarchie, die Gäfgen einnimmt und daran, wie viel Freude er an jeder Minute Zellenaufschluss hat und noch haben wird.
23. März 201115 J. Denken wir an die Stellung in der Knasthierarchie, die Gäfgen einnimmt und daran, wie viel Freude er an jeder Minute Zellenaufschluss hat und noch haben wird. Ja, das ist wohl wahr. :-)
23. März 201115 J. Was ich einsehe ist, daß man niemals sicher sein kann, wenn man unter Druck Geständnisse erpresst, daß die Leute etwas zugeben was sie nicht getan haben. Das ist anscheinend bei Christian Ranucci passiert und hat ihn den Kopf gekostet: http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Ranucci Und in Folge dessen auch zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich geführt. Auch Timothy Evans in Großbritannien wurde unschuldig verurteilt und hingerichtet, auch wenn die Umstände des Geständnissen sehr bizarr sind. http://de.wikipedia.org/wiki/Timothy_Evans Auch hier führte dieses Fehlurteil nach einigen Jahren zur Abschaffung der Todesstrafe. P.S.: Ich hoffe der Gäfgen hat viele Freunde beim Hofgang und beim Duschen
23. März 201115 J. Wünschenswert wäre, das die Eltern des ermordeten Jungen ihrerseits Klage gegen den Mörder erheben, deren Traumatisierung ist für mich wesentlich leichter nachvollziehbar.
23. März 201115 J. Für die Tat wird er doch bestraft, so ist das ja nicht. Mit der Strafe büßt er auch und gerade für die "Traumatisierung" der Eltern. In der Gäfgen-Klage geht es um die Rechtsverletzung des Polizisten, wäre schon ganz gut, wenn man die beiden Dinge auseinanderhalten würde. Das bringt dem Gäfken keinen Tag weniger im Bau. Die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist ein wichtiges Rechtsgut, aber das Folterverbot genauso.
23. März 201115 J. Hofgang ist Kaffeekränzchen. Zellenaufschluss, eine Neuerung der 1990er Jahre im Strafvollzug, ist richtig schön. Wenn Jeder freien Zugang zu jeder anderen Zelle auf dem Flur und das Wachpersonal überhaupt keinen Durchblick hat...
23. März 201115 J. Die Eltern dürften durch die Tat dieses Schweines traumatisiert sein, also haben sie Anspruch auf Schmerzensgeld usw.
23. März 201115 J. Ersteller entweder die Zellentüre auflassen oder aber absperren und den Schlüssel wegwerfen. Eine Schande, welchen Täterschutz es hier in Deutschland gibt !
23. März 201115 J. Allen die wegen der Forderung nach Todesstrafe mit der Nazikeule kommen: Ja, gut Ranucci war wohl unschuldig und hat als 3.letzter im Heimatland unserer Autos seinen Kopf verloren. Der Vorletzte dessen Kopf gerollt ist im Juni 1977 (Jerôme Carrein), hat eine 7-jährige vergewaltigt und getötet und der letzte im September 1977, ein Algerischer Einwanderer (Hamida Djandoubi) hat seine Geliebte versucht auf den Strich zu schicken und, als sie ihn deswegen angezeigt hat, nach Verbüßung der Haft, aus Rache gefoltert und ermordet. 1981 erst wurde die Todesstrafe in F abgeschafft. Wenn man sie nur vollstrecken würde, wenn man sich der Täterschaft sicher ist, eine gute Sache! Wegen der möglichen Fehlurteile eher weniger. Na, das ist halt wie mit den Atomkraftwerken
23. März 201115 J. Allen die wegen der Forderung nach Todesstrafe mit der Nazikeule kommen: Keule? Nazi? Deiner Vorstellung von vollstreckungskräftiger Gerichtsbarkeit dürfte die Scharia am Nächsten kommen. Muselmann meets Sensenmann mg
23. März 201115 J. Könnte die Forenaufsicht nicht wenigstens das Bild von der widerlichen Visage dieses Dreckskerls hier herausnehmen? Danke!
24. März 201115 J. Im Moment des Verhörs war eben NICHT klar, ob er wirklich den Täter vor sich hat!Da kann man dem Verdächtigen (je nach Leidensfähigkeit) jedes Geständnis abquälen. Deshalb das Folterverbot und das Verbot der Androhung. Hinterher ist man natürlich immer schlauer.. Gruß, DerDodel Falsch - und genau deshalb war die Verurteilung des Polizisten auch ein Fehlurteil. Es gab nicht nur ein Geständnis, sondern der Täter hatte bereits Täterwissen offenbart, an der Täterschaft gab es keinen Zweifel. Es drehte sich nur um die Rettung des Kindes. Hier hat der Täter wie ich vermute wohl zu seinem eigenen Vorteil schachern wollen: So wie in jedem amerikanischen Krimi dürfte Gäfgen eine Gegenleistung erwartet haben. Solange er kein Zückerchen bekam, hielt er halt den Aufenthaltsort geheim. In meinen Augen war die Androhung von Gewalt tolerabel, da der Verstoß des Polizeibeamten im Grunde lächerlich war. Wenn ein Autofahrer im Stadtverkehr mit 52 km/h geblitzt wird, wird ihm ja auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einem Verhalten wie dem des Gäfgen zu dem Zeitpunkt mit akuter Lebensgefahr für ein Kind (es stellte sich erst nachträglich heraus, daß Gäfgen ganze Arbeit geleistet hatte und der Junge bereits tot war), hätte ich echte Gewalt sogar akzeptiert. Natürlich ist Gewalt grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen, z. B. wenn die Gewalt Folge einer massiven Provokation war. Und die lag hier vor. Meiner Meinung nach hat der Polizeibeamte einen schweren Fehler gemacht: Er hat in seiner Menschlichkeit versäumt, seinen Worten mit einer ordentlichen schallenden Ohrfeige Nachdruck zu verleihen! Gruß Michael
24. März 201115 J. Bei den Methoden, die einige hier propagieren, müsstet ihr John Rambo zum Innenminister wählen. Und anschließend dafür beten, niemals in die Mühlen einer solchen Willkür-Justiz zu kommen.
24. März 201115 J. Bei aller Rechtsstaatlichkeit: Wer würde denn die Ruhe bewahren, wenn er einen Kindesentführer vor sich sitzen hat, wenn die Zeit davonläuft und der Kerl dann noch pokert? Natürlich gibt es für die Folterandrohung keine Basis, es bleibt aber sehr nachvollziehbar. Zumindest für mich als Vater. Gruß, gasmann
24. März 201115 J. Bei den Methoden, die einige hier propagieren, müsstet ihr John Rambo zum Innenminister wählen. Und anschließend dafür beten, niemals in die Mühlen einer solchen Willkür-Justiz zu kommen. Völlige Übertreibung! Natürlich geht es nicht darum, einer Willkür-Justiz das Wort zu reden. Wenn jedoch die durchaus richtigen rechtsstaatlichen Grundsätze und Tabus im Einzelfall dazu führen, dass das "Recht" des Täters über das Wohl und die Unversehrtheit seines Opfers gestellt wird, dann läßt sich der Rechtsstaat von einem solchen Verbrecher vorführen, liefert sich also praktisch dessen Willkür aus und das geht m.E. gleich gar nicht, denn es verhöhnt die Opfer. Das ist natürlich ein großes Problem und wir Laien werden es hier in einem Auto-Forum ganz gewiß nicht zufriedenstellend lösen. Apropos Auto: Auf dem Gebiet ist alles bis ins Detail geregelt. Da reicht die Phantasie der Politiker immer. Wenn es darum geht, Verbrecher in Schranken zu weisen, tun sie sich aus falschem Mitleid mit den Tätern oft schwer.
24. März 201115 J. Nochmal wegen Todesstrafe in Deutschland und den Verweis auf 33-45 der da so gerne kommt, wenn man für Schwerverbrecher "Rübe ab" fordert. Die Todesstrafe wurde in Westdeutschland erst 1949 abgeschafft. Es sind ´49 noch einige Todesurteile auf den letzten Drücker vollstreckt worden. Der letzte im Westen war am 11. Mai 1949 Bertold Wehmeyer wegen Mordes. Andere hatten knapp Glück, wie diese Mörderin an ihren Kindern: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2000/0708/magazin/0039/index.html Die Alliierten haben Kriegsverbrecher trotzdem bis 1951 noch aufgeknüpft. http://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Landsberg Nebenbei, sollten wir wenn wir 20 Jahre nach der Wiedervereinigung von Todesstrafe in Deutschland sprechen, nicht vergessen, daß das letzte Todesurteil auf deutschem Boden 1981 in der DDR wegen Spionage vollstreckt wurde. Der letzte "zivile" Todeskandidat war 1972 der Kindermörder Hagedorn http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#SBZ.2FDDR Abgeschafft wurde sie in der DDR erst 1987. Bemerkenswert auch: Man regt sich zurecht über die USA auf, wo manche Verurteilte bis zu 20 Jahre in der Todeszelle sitzen, bis das Urteil vollstreckt wird. Da fällt es doch angenehm auf, daß in Frankreich und Großbritannien früher nur wenige Wochen zwischen Urteil und Vollstreckung lagen. Kleine Bosheit am Rande: Der Vorschlag in der BRD die Todesstrafe per Verfassung abzuschaffen, kam ausgerechnet von einem Rechten (Seebohm) der damit seine "kumpels" die NS-Kriegsverbrecher schützen wollte Bearbeitet (24. März 201115 J. von Sensenmann)
24. März 201115 J. Völlige Übertreibung! Ungefähr so überspitzt dargestellt wie die Argumentation unserer Folter-Befürworter hier im Forum. Das ist natürlich ein großes Problem und wir Laien werden es hier in einem Auto-Forum ganz gewiß nicht zufriedenstellend lösen. Genau, für solche Fälle gibts Juristen.
24. März 201115 J. Man stelle sich folgendes Szenario vor.... Man weiß, das man den Entführer vor sich hat...und die Zeit läuft davon weil man das Versteck des Kindes nicht kennt. Wie sollte in dieser Situation nun ein Polizeibeamter reagieren...? Mit höflichen Worten den Entführer bitten das Versteck des Kindes preiszugeben ? Und wenn er es nicht macht....was dann ? Tagelang abwarten ?? Da sollte man mal darüber nachdenken...... !!
24. März 201115 J. Letztendlich ist es ja auch dieser verweichlichte Staat der den Polizisten, die schließlich an der Front kämpfen, keine ausreichende Rückendeckung verschafft. Früher hätte der Polizist den Entführer in dem Falle windelweich geprügelt und dessen Anschuldigungen wären einfach im Sande verlaufen. Das ist ja nicht nur in diesem Fall so. Das fängt ja schon bei Gewalttätigkeiten an, denen die Polizisten trotz Bewaffnung nicht ausreichend entgentreten können, weil ihnen Anzeige, Disziplinarverfahren und der Vorwurf des Rassismus drohen (wenn es mal wieder "Kulturbereicherer" waren).
24. März 201115 J. ich wuensche dir so sehr, dass du nur EIN EINZIGES MAL opfer von polizeiwillkuer wirst. einfach nur von ein paar nazibullen wegen deiner langen lohden mitgenommen und "erkennungsdienstlich behandelt". ein einziges mal. und dann versuchst, gegen diesen kluengel vorzugehen. tip: komm hinterher nicht hierher zum rumheulen. ich lache dich dann aus.
24. März 201115 J. Man stelle sich folgendes Szenario vor....Man weiß, das man den Entführer vor sich hat...und die Zeit läuft davon weil man das Versteck des Kindes nicht kennt. Wie sollte in dieser Situation nun ein Polizeibeamter reagieren...? Mit höflichen Worten den Entführer bitten das Versteck des Kindes preiszugeben ? Und wenn er es nicht macht....was dann ? Tagelang abwarten ?? Da sollte man mal darüber nachdenken...... !! Man stelle sich vor: Du nimmst die Tochter deines Nachbarn samt deiner Tochter vom Sportverein mit nach Hause. Die Tochter deines Nachbarn setzt du auf ihren Wunsch an der Einmündung des Feldweges ab, der zum Haus ihrer Oma führt. Aus irgendeinem dummen Grund kommt die Kleine dort aber nie an (Eichhörnchen gesehen, mit Nachbars Katze gespielt oder wirklich von irgendeinem Kranken umgebracht). Man erinnert sich aber, dass das Mädchen in dein Auto gestiegen ist und dass man dich hier und dort gesehen hat. Der freundliche Ermittlungsbeamte sammelt dich erstmal ein und bringt dich aufs Präsidium. Da nimmt man dich erst einmal verbal in die Mangel und hört sich deine Unschuldbeteuerungen an. Irgendwann reichts dem Beamten, er hilft deinem Gedächtnis ein wenig nach, indem er dir die Magengrube ruckartig mit der Faust massiert, vielleicht knallt er dich auch mit dem Kopf auf die Tischplatte oder versucht leichte Schläge auf den Hinterkopf (soll ja schließlich das Denkvermögen erhöhen). Was wäre dann die nächste Stufe? Und du fändest das gut? Du würdest dich nach deiner Freilassung bei dem Beamten für seine engagierten "Ermittlungen" bedanken? Meine Meinung: Nach einer solchen zu unrecht erfolgten "Sonderbehandlung" wärst du der erste, der sich bitter beschweren würde. Dann darf man sich anhören: Unrechtsstaat, Stasi-Methoden, .... Ganz ehrlich: Ich möchte nicht als unbescholtener Bürger in eine solche Situation geraten und dann wissen, dass die "Ordnungorgane" ungeschoren davonkommen. Gruß Fred Bearbeitet (24. März 201115 J. von Kugelblitz)
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