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Mir reicht es!


Gast Michael Werth

Empfohlene Beiträge

magoo postete

Hallo Thomas

die zwei Dinge sind nicht vermischt, sondern gehören ursächlich zusammen:

Der ACC darf die Domain andre-citroen-club behalten wenn er sich an die Regeln hält, die (wer wohl) aufstellt.

So schlicht ist das wohl.

Oder?

Martin

Nein, so schlicht ist es nicht. Die Regeln stellt letztlich der Gesetzgeber dieses Landes auf und nicht claus oder irgend ein anderes ACCM.

Bisher gibt es noch keine Aussage des ACC, ob der Domainname von der

CDAG legitimiert wurde.

Nochmal: Die Abmahnung bezüglich "citroen" im Domainnamen ist die eine

Sache. Der ACC bildet hier möglicherweise wegen seines schon viele jahre

als nicht-eingetragener Verein bestehenden Namens eine Ausnahme.

Die Sache mit den Inhalten auf einer website hat mit der CDAG letztlich

nichts zu tun, sondern trifft einer webmaster möglicherweise auch, wenn

er auf einer Homepage beiträge zuläßt, die über Tipps zur Umgehung der

Straßenverkehrsordnung handeln (selber mal so ne site besucht, mittlerweile

geschlossen!).

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citronebreak postete

Mal ein Vorschlag zur Güte, auch wenn er schon zig Mal kam. Bisher habe ich keine schlüssige Begründung gehört, warum ihr nicht einfach mal bei Citroen nachfragt, was ihr dürft und was nicht.

Nochmal: Was soll den die CDAG darauf antworten? Die Frage, was auf einer

Homepage stehen darf oder nicht und für was der Betreiber möglicherweise

haftbar gemacht werden kann, beantwortet nicht ein Unternehmen, sondern

im letztlich der deutsche Gesetzgeber.

Und wie ich weiter oben schon mal geschrieben habe, gibt es zu diesem

Thema unterschiedliche Rechtsauffassungen und kein Grundsatzurteil.

Der CDAG geht es offenbar nur um die Verwendung ihres Markennamens

in den webadressen. Jedenfalls lese ich das inhaltlich in dem vorliegenden

Schreiben der Rechtsanwältin.

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Thomas Hirtes postete

Nochmal: Was soll den die CDAG darauf antworten? Die Frage, was auf einer

Homepage stehen darf oder nicht und für was der Betreiber möglicherweise

haftbar gemacht werden kann, beantwortet nicht ein Unternehmen, sondern

im letztlich der deutsche Gesetzgeber.

Sie soll zum Beispiel das antworten, was ich oben geschrieben habe.

Der deutsche Gesetzgeber regelt auch, wie ich meine Hecke pflanzen darf und wie nicht. Wenn ich mich aber darüber mit meinem Nachbarn einige und es anders handhabe, wird kaum ein Anwalt eine Chance haben, mich deswegen zu verklagen, oder?

Dass die CDAG anscheinend nur den Namen in der Webadresse schützen möchte, ist auch mein Eindruck, das hatte ich ja auch schon geschrieben. Könnte man dieses "anscheinend" bestätigen lassen, wäre doch viel gewonnen, oder? Wenn dazu noch geklärt würde, unter welchen Bedingungen welche Logos verwendet werden dürfen, hätte sich das Thema meiner Einschätzung nach zu 98 % erledigt und alle könnten sich wieder um die wirklich interessanten Dinge kümmern.

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Wg. Nutuzng des "Citroen" im Namenszug, Clubzeitung, und weiterer Publikationen des ACC, zu denen auch Web etc. gehört:

Wir sind schriftlich authorisiert durch die CDAG, schon seit langem. Ich kann mich aber selbst noch selbst mit Unbehagen daran erinnern, wie andere Domains mit "Citroen" als Namensbestandteil im Web aufmachten. Ich hatte selbst noch die Möglichkeit, beinahe alles zu registrieren, weil noch keiner sich da auskannte.

Darüberhinaus sind wir selbst im eigenen Unternehmen (beruflich) einem Domaingrabber damals in die Hände gefallen. Und haben in einem Prozess eine kostenfreie Übertragung derselben an uns erwirkt. Der Domaingrabber musste damals übrigens für die Kosten (auch unseres Anwalts) aufkommen.

Citroen in D stand dem kurze Zeit später selbst gegenüber, und ich kann mich noch daran erinnern, "unser Urteil" der CDAG zur Verfügung gestellt zu haben, um selbst nicht durch den Domaingrabber abkassiert zu werden...

Die ersten erinnern sich noch an die Citroen-Tonga-Domain, wo einer aus dem deutschsprachigen Rasum über seine Probleme mit seinem CX glaubich berichtete...

Aber das war 1995-98 oder so. Die Rechtsprechung hat sich geändert. Heise ist voll damit. Und die Ordner der Amts- und Landgerichte ebenso.

///Stephan.

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Hallo Michael Werth,

vielleicht solltest Du mal mit anderen reden (zum Beispiel mit Uli Brenken), wenn Dir etwas nicht passt, als nur sich über sie aufzuregen.

Viel Grüße

Andreas

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Hallo zusammen!

So ganz spontan fällt mir ein, was sollen denn eigentlich die Leute des Citroen SM-Club sagen, wenn sie das Wort Citroen nicht mehr verwenden dürfen?

Gruß

ACCM Freddy

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Nachtrag zu Citronebreak:

Zitat "...Bisher habe ich keine schlüssige Begründung gehört, warum ihr nicht einfach mal bei Citroen nachfragt, was ihr dürft und was nicht...."

Wir tun das gerade. Das Schreiben ist raus. Aber dennoch: Das Markenrecht gilt!

Beispiele:

* "www.citroen.xyz": kein Problem (wenn es eine Firmen-Domain ist).

Problematisch, wenn die Domain nicht in Besitz der Firma ist, da Verstoß gegen das Markenrecht. Solche gab es (Tonga) und gibt es u.U. immer noch.

* "www.citroen-blabla.xyz": Ebenfalls Markenrechts-Problem, wenn z.B. kein authorisierter Vertragshändler hintersteckt, sondern irgendein anderer, der den Anschein erweckt, er wäre authorisiert. Inwiefern privat betriebene Domains geduldet sind oder nicht -jetzt spekulier ich mal, so würde ich es tun, wenn ich zu entscheiden hätte- hängt vom Einzelfall ab. Hier sollte sich jeder eine Genehmigung einholen.

Aus meiner Berufserfahrung: In unserem Unternehmen haben wir rechtlich sichere Passi formuliert, wie man ein spezielles, von uns entworfenes Logo verwenden kann, wo Einschränkungen sind, was geht, was nicht. Daß alles jederzeit widerrufen werden kann. Und und und. Ich selber sende solche Passi von Verträgen tagtäglich raus. Und verfolge das auch nach. Das ist aber der Blick von der anderen Seite.

Warten wir die Rückmeldung der CDAG einfach ab. Wir werden hier dann umgehend berichten.

Aber die sind nicht die Einzigen, die sich melden können. Sie bilden zwar hochaktuell den Zentrum des Interesses ab, weil sich auch inhaltlich sehr viel um sie dreht, aber im Prinzip kann hier jede x-beliebige Firma an uns rantreten, wenn sie (ob zu Recht oder Unrecht, kann der Forenbetreiber nicht immer beurteilen) verunglimpft wird oder sich auf Interpretation des Paragraphen X unter Vorlage von neuestem Urteil Y bezieht. Ob Marken- oder Domain- oder sonstiges Online-Recht: Es gilt. Auch bei Unwissenheit.

* "www.autohaus-maiermuellerschulze.de" kann also genauso relevant sein, wie der Fall, der neulich kam, wo sich jemand bei uns beschwert hat, daß er hier als "überteuert in ebay" dargestellt wurde - und wir das rausnehmen mussten. Kein Anwalt, keine Gebühren - Glück gehabt...

///Stephan.

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