1. Mai 201115 J. Bisher hat den TÜV die Gasanlage in meinem Wohnwagen nicht interessiert. Ich habe jetzt in einem Forum gelesen, dass eine gültige Gasprüfung nach "G607" vorhanden sein muß, damit die HU bestanden werden kann. Stimmt das? Die "Gasanlage" in meinem 85er-DDR-Friedel besteht aus einer Gasflasche und einem Schlauch zum Kochfeld...
1. Mai 201115 J. Wohnmobil muß gültige Gasprüfung zu Erlangung der Tüv-Plakette haben. Wohnwagen braucht keine gültige Abnahme zu haben (der KFZ-Führer wird während der Fahrt nicht von einer defekten Gasanlage im Wowa beeinträchtigt).
1. Mai 201115 J. Ersteller Wohnmobil muß gültige Gasprüfung zu Erlangung der Tüv-Plakette haben. Wohnwagen braucht keine gültige Abnahme zu haben (der KFZ-Führer wird während der Fahrt nicht von einer defekten Gasanlage im Wowa beeinträchtigt). Ja, so hab ich das auch gelesen. Kann das jemand anhand irgendeiner "offiziellen" Quelle bestätigen?
1. Mai 201115 J. Hallo Thomas, wenn in Deinem Friedel noch der originale Gasherd verbaut ist brauchst Du dafür überhaupt keine Gasprüfung! Der originale Gasherd steht einfach nur lose(evtuell gegen verrutschen gesichert) in der Kochmulde und ist mit einem felxibelen! Gasschlauch direkt mit der Gasflasche im Deichselkasten verbunden. Durch diese Bauform gilt der Gasherd als nicht fest eingebaut, und somit als Zubehör und bedarf keiner Prüfung. So ähnlich wie z.B. die herausnehmbaren Kochenheiten für VW Busse, die brauchen auch keine Gasprüfung. Erst wenn ein Gasherd fest eingebaut ist, es eine fest eingebaute Gasleitung aus Metallrohr( Kupfer, Stahl) gibt spricht man von einer fest eingebauten Gasanlage die einer Prüfung bedarf. Prinzipiell hat die HU nichts mit der Gasprüfung zu tun! Aber one Gasprüfung hat der Wohnwagen keine gültige ABE, es sei den die Gasanlage ist nicht betriebsbereit, z.B. Leitung zum Druckregler, Gasflasche entfernen. Auf den Campingplätzen wird nicht immer eine gültige Gasprüfung verlangt...kann aber passieren. Gruß Edgar
1. Mai 201115 J. Ersteller Hallo Thomas,wenn in Deinem Friedel noch der originale Gasherd verbaut ist brauchst Du dafür überhaupt keine Gasprüfung! Der originale Gasherd steht einfach nur lose(evtuell gegen verrutschen gesichert) in der Kochmulde und ist mit einem felxibelen! Gasschlauch direkt mit der Gasflasche im Deichselkasten verbunden. Durch diese Bauform gilt der Gasherd als nicht fest eingebaut, und somit als Zubehör und bedarf keiner Prüfung. So ähnlich wie z.B. die herausnehmbaren Kochenheiten für VW Busse, die brauchen auch keine Gasprüfung. Erst wenn ein Gasherd fest eingebaut ist, es eine fest eingebaute Gasleitung aus Metallrohr( Kupfer, Stahl) gibt spricht man von einer fest eingebauten Gasanlage die einer Prüfung bedarf. Stimmt, das hatte ich nicht bedacht! Es steht tatsächlich noch das Original-Equipement im Friedel. Dann ist das ja sehr entspannt. Danke für den entscheidenden Hinweis, Edgar!
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