24. Mai 201115 J. Moin, Moin, hat nichts mit Citroen zu tun, nervt mich aber trotzdem. Ende Januar auf Drängen meiner Frau unseren C5 abgegeben und bei einem Händler einen 99er Ford Focus Turnier erworben. Fährt sich soweit auch ganz ordentlich. Seit letzter Woche flog beim Einschalten des Lichts die Sicherung raus. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, daß die Leiste, in der die Nummernschildbeleuchtung untergebracht ist unterrostet ist und dadurch ein Massefehler auftrat. Die Werkstatt hier vor Ort sagte mir "kein Problem, neue Leiste dran und alles ist gut. Kostet ca 30€". Einen Tag später kommt ein Anruf "Leiste kostet knapp 180€". Daraufhin habe ich die Aktion erstmal gestoppt, denn schließlich habe ich ja 1 Jahr Gewährleistung. Dann die große Überraschung. Der Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe will von Gewährleistung nicht viel wissen. Bei dem Wagenalter und der Laufleistung( z Zt. 197000km) könne ich eine Gewährleistung vergessen. Auf meinen Hinweis, daß innerhalb der ersten 6 Monate der Gesetzgeber davon ausgeht, daß der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, meinte der Händler 50% würde er übernehmen. In der Werkstatt wurde dann die Leiste mit einer Blechschraube fixiert und die Kabelenden neu isoliert. Dafür habe ich dann 1€ Material plus Arbeitslohn und Mehrwertsteuer gezahlt(insgesamt knapp 35€). Die 35€ bringen mich nicht um, aber trotzdem bin ich der Meinung, daß diese Nachbesserung zu Lasten des Händlers gehen müsste. Ist doch sein Risiko, wenn er so ein Auto anbietet. Im übrigen war die Gewährleistung auch die Rechtfertigung des Händlers beim Kauf, daß der Wagen ca 600€ teurer war, als der Kauf von Privat. Vielleicht doch mal mit einem Anwealt reden? Aber bei dem Streitwert? Frust Gruß Alfred
24. Mai 201115 J. vielleicht war das nicht der letzte Mangel... http://www.ford-forum.de/showthread.php?t=1833
24. Mai 201115 J. Formalrechtlich wäre der Händler zu kostenlosen Reparatur verpflichtet falls Du das Auto vor weniger als 6 Monaten gekauft hast.
24. Mai 201115 J. Ersteller Formalrechtlich wäre der Händler zu kostenlosen Reparatur verpflichtet falls Du das Auto vor weniger als 6 Monaten gekauft hast. Soweit sehe ich das genauso, allerdings ist es mir ehrlich gesagt zu blöde für 35€ einen Anwalt einzuschalten. Die Frage ist nur, was passiert, falls wirklich mal was kaputt geht(Motor oder Getriebe z.B.). Ich hoffe, daß ich den Händler eher treffe, wenn auch nur Einer aufgrund meiner Erfahrungen dort kein Auto kauft. Wenn ich überlege, daß dieser Händler in den 90er Jahren noch als Citroen-Händler fungiert hat, bin ich nur froh, das er mittlerweile auf Nissan und Skoda setzt.
25. Mai 201115 J. Formalrechtlich hat der Händler ein Recht auf Nachbesserung. Der muß also nicht deine Werkstattrechnung bezahlen, sondern darf selber den Schaden reparieren. Wie professionale und nachhaltig der das macht, ist sicherlich reine Glücksache...... Torsten
25. Mai 201115 J. Deshalb werden viele dieser "Gurken" nur noch für den Export angeboten. Gewährleistung für ein Auto von 12 Jahren mit 200000 km auf der Uhr ist ja schon ein wenig riskant....
30. Mai 201115 J. So kenne ich das auch: Händler verkaufen in Ö prinzipiell keine Autos an Privatkunden. Also wenn es ein Händler für Neuwagen ist. Eben wegen dem Risiko der Gewährleistung. Das wird umgangen mit: Ist im Privatbesitz des Autohausbesitzers. Wird als Bastlerauto deklariert = Fahruntüchtig, daher keine Gewährleistung nötig oder Vermittlungsverkauf und das Auto gehört ja eh noch dem Vorbesitzer.
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