26. Mai 201115 J. Hallo, mir ist letzte Woche in Frankreich ein Einradanhänger für die alten Enten zugelaufen, so einer, der mit zwei Aufhängungen unter der Stoßstange befestigt wird, also ohne Anhängerkupplung. Gibt es eine Möglichkeit den legal in Deutschland zuzulassen oder ist der gar zulassungsfrei? Auf jeden Fall ein sehr originelles und auch praktisches Teil. Wenn jemand da Informationen zu hat oder gar selbst einen besitzt würde ich mich über Informationen sehr freuen. Unter Remorque Monoroue 2cv Bilder habe ich ähnliche beim googlen gefunden aber nichts aus Deutschland. Auf bald Volker
26. Mai 201115 J. Ersteller Hallo, ein Museum für Einradanhänger, was es alles gibt. Und er gilt als hochklappbare Gepäckbrücke also zulassungsfrei, wie ein Fahrradträger, bestens. Und die Fahrzeugbefestigungen sind somit auch nicht eintragungspflichtig. Vielen Dank für den interessanten Link, der hilft echt weiter. Schöne Grüße Volker
27. Mai 201115 J. Aber Hallo, hast Du wirklich den ganzen Bericht gelesen und die Pdf gedownload? Es bestehen da scheinbar doch sehr grosse Unterschiede über Zulassungs- und Eintragungspflicht.
30. Mai 201115 J. Ersteller Hallo, wenn ich das richtig verstehe ist ein Anhänger aus den 50er oder 60er Jahren mit der entsprechenden Halterung von der Regelung nicht betroffen da er vor 1974 gefertigt wurde. Somit dürfte das ganz einfach sein. Ob das in der Realität so aussieht und was der Tüv oder die Rennleitung dazu sagt werde ich noch sehen. Etwas schwammig ist die Verordnung schon. Denn wie will mir einer Beweisen, dass mein Anhänger nach 1974 gefertigt wurde, wenn das Zugfahrzeug vor 1974 BJ ist? Das wäre ja fast eine Art Freibrief. Ich werde es testen. Schöne Grüße Volker
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