17. Juni 201115 J. Der EU-Gerichtshof hat wieder einmal zugeschlagen und die "Rechte" der Verbraucher gestärkt. Nach dem Urteil hat der Kunde bei Lieferung defekter Ware und Ersatzlieferung nicht nur Anspruch auf Übernahme der Versandkosten durch den Händler sondern auch auf etwaige Montagekosten. Auf "unsere" Schlachter übertragen könnte das heißen, ich kaufe ein Teil für 3,95, das sich innerhalb der Gewährleistungszeit als fehlerhaft herausstellt und der Verkäufer darf dann die Kosten des Austausches dieses Teiles - natürlich in einer Fachwerkstatt - zahlen - viel Spaß! Der ganze Artikel steht hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-staerkt-Verbraucherrechte-bei-Gewaehrleistungsanspruechen-1262145.html
17. Juni 201115 J. Der angebliche Verbraucherschutz wird sich schnell als faules Ei entpuppen, wenn die Händler / Handwerker entweder pleite sind, oder die Preise derb erhöhen müssen. Denn es werden sich genug Schlaumeier finden, die diese Rechtslage ausnutzen wollen.. Gruß, DerDodel Edith: im Artikel steht nix über die Rechtslage bei Gebrauchtteilen. Bearbeitet (17. Juni 201115 J. von DerDodel)
17. Juni 201115 J. Der EU-Gerichtshof hat wieder einmal zugeschlagen und die "Rechte" der Verbraucher gestärkt. Hast Du nicht verstanden, Heinz. Lies es nochmal, gern auch an anderer Stelle. _R_
17. Juni 201115 J. Wieso ist das "neu"? Bei meinem Xsara wurden die Montage-und Demontagekosten immer durch den Händler der fehlerhaften Teile übernommen. Die Abrechnung erfolgte auf Basis eines Reklamations-Antrag. Die "Fliesen-Klage" finde ich nicht gerechtfertigt, da man die Fliesen vorm Verlegen prüfen kann. Der Geschirrspüler muss aber zum Funktionstest wie die meisten Autoteile erst eingebaut bzw. angeschlossen sein. Ronald
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