27. Oktober 200421 J. @Thomas: Echt? Ich war das letzte mal in Schierstein als ich Madame angemeldet habe. Und da hab ich mir erlaubt doch gleich mal eine der Damen zu fragen. Die wußte es nicht genau und hat mich somit an Ihre Vorgesetzte verwiesen. Diese gab mir dann wiederum zur Antwort das die EZ ja am 23.12.1976 gewesen ist und ich somit erst ab 23.12.2006 ein H-Kennzeichen beantragen kann. Da weiß wohl wieder eine Hand nicht was die Andere macht. Typisch Schierstein! Dir auf jeden Fall viel Erfolg! Halte mich mal auf dem laufenden wie die Sache nun Ausgeht. Gruß Alex
27. Oktober 200421 J. Hallo, das sind ja schauerliche Dinge, die man hier zu lesen bekommt. Vielleicht sollte jeder CX-Selbstschrauber vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs zwangsweise eine technische Beschreibung zu lesen bekommen. Nuja, Scherz muß sein. Hatte neulich auch eÃnen TÜV-Prüfer an meinem CX, den die Muttern der oberen Kugelbolzen (angeblich war der Nylstopring nicht auf dem Bolzengewinde) und der lange Handbrems-Hebelweg störte (10 Zähne, aber zweimal beidseitig 300 Nm auf dem Prüfstand reinknallen, jaja!). Zum Bremsenentlüften: -Vorderachse Wagen in Höchststellung bringen, aufbocken, Druckablaßschraube öffnen. Entlüftungsschrauben der Vorderbremsen mit durchsichtigen Schläuchen versehen, die in ein sauberes Glas hängen. Bremspedal ganz durchdrücken und bei laufendem Motor die Druckablaßschraube schließen. Jeweils so viel LHM ausfließen lassen, bis keine Blasen mehr in den Schläuchen zu sehen sind. - Hinterachse Siehe Vorderachse. Viele Grüße M.
27. Oktober 200421 J. > Diese gab mir dann wiederum zur Antwort das die EZ ja am 23.12.1976 gewesen > ist und ich somit erst ab 23.12.2006 ein H-Kennzeichen beantragen kann. Nach Lesen der entsprechenden Paragraphen der StVZO steht eindeutig fest, daß letztlich der Sachverständige das Gutachten nach §23 StVZO ausstellt. Wenn dieser den Oldtimerstatus feststellt (und das wird er, denn im §23 ist nur vom JAHR der Erstzulassung die Rede), MUSS die Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen ausgeben. Ergo ist die entscheidende Instanz ausnahmsweise mal nicht die Zulassungsstelle sondern der amtlich anerkannte Sachverständige.
27. Oktober 200421 J. Ersteller Hallo DAs Auto hat schon seit über einem Jahr TÜV, und hilfsrahmen hält immernoch gut, obwohl ich schon einen Anderen hier liegen hab. Der kommt dann vielleicht zum Nächsten Tüv drauf, den muß das Auto auch noch schaffen. Das mit dem Bremsen ist auch schon wesendlich besser gewurden als ich vor ca 1500km teure Bremsbeläge vorne reingebaut hab und keine billigen. Ich weiß aber das mein CX wohl nie ein H-Kennzeichen bekommen wird, dafür fahr ich zuviel und wunderschweißen kann ich leider nicht. gruß daniel
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