2. Juli 201115 J. Was jemand was zu tun ist um ein Auto aus Frankreich nach Deutschland zu importieren? Welche Papieren brauche ich, was will der TÜV wissen, ....? Kann ich mit einem Wagen mit CT OK einfach los fahren und in hier anmelden? Oder halten die mich an der Grenz an? Und was ist mit Versicherungschutz bei der Überführungsfahrt? Danke Bearbeitet (2. Juli 201115 J. von unefilleenxm)
2. Juli 201115 J. Kommt auch auf das Baujahr/EZ des Fahrzeugs an. Carte grise auf jeden Fall wünschenswert, Kaufvertrag ist auch nicht schlecht. Ich denke mal CT ok interessiert hier niemanden, schließlich haben wir den strengen TÜV/KÜS/DEKRA etc. Gruß von der Mosel
2. Juli 201115 J. Übergabe Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument. Überführung Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt. • Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist. • Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche Kurzhaftpflichtversicherung! • Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird. • Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden. Zulassung Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der Zulassungsstelle eine Prüfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist. Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Prüfstelle kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen, der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält: TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten Krailenshaldenstr. 30 70469 Stuttgart Tel. 0711 / 8933-255 Fax 0711 / 8933-259 Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen kostet zwischen 25 und 100 €. Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine Nachnahmegebühr von 15 €. Richten Sie Ihre Anforderung formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer an das Kraftfahrtbundesamt 24932 Flensburg. Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können: - Personalausweis oder Pass - Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl - Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag - ausländische Fahrzeugpapiere im Original - Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen. Gefunden auf auto-bild.de
2. Juli 201115 J. Carte Gris ist unbedingt mitzuführen, wie auch der Kaufvertrag in französisch und deutsch (Vordrucke im Internet)! Zur Überführung kannst du die deutschen Überführungskennzeichen nehmen, es gibt seit 2007 eine Anerkennungspflicht der EU! Wichtig ist eine Grüne Karte die du von deiner Versicherung bekommst. Oder gucke hier: http://www.deckungskarte-online.com/ Marco
2. Juli 201115 J. Ersteller Carte Gris ist unbedingt mitzuführen, wie auch der Kaufvertrag in französisch und deutsch (Vordrucke im Internet)! Zur Überführung kannst du die deutschen Überführungskennzeichen nehmen, es gibt seit 2007 eine Anerkennungspflicht der EU! Wichtig ist eine Grüne Karte die du von deiner Versicherung bekommst. Oder gucke hier: http://www.deckungskarte-online.com/Marco Vielen Dank auch für dein hilfreich Beitrag!
3. Juli 201115 J. Moin, was vielleicht noch gut zu wissen ist: -normalerweise muss ein Verkäufer in Frankreich vor dem Verkauf noch die CT erneuern, wenn sie älter als 6 Monate ist. Da das Auto aber nicht in F bleibt, ist das uninteressant. -beim Kauf muss der Verkäufer die carte grise entweder mit zwei Kuli-Strichen und dem Vermerk "vendue" (verkauft) oder durch abschneiden einer Ecke entwerten. Die Versicherung läuft dann allerdings noch 14 Tage weiter. Evtl. sollte man sehen, dass man das Auto in Frankreich kurzzeitig weiterversichern kann, dann kann man auch auf eigener Achse und mit der alten Zulassung fahren. Da sollte man sich aber vor Ort bei Versicherungen oder der Prefecture erkundigen. Eine weitere Möglichkeit: man nimmt zur Abholung 04er-Kennzeichen mit, fährt aber mit der frz. Zulassung bis zur Grenze und schraubt dann die anderen Kennzeichen dran.
3. Juli 201115 J. hui, IRS. wie nett, wo es doch anderswo sonst stelldichstramm-regel-regeln gibt. ?????????????? Oder willst Du nur wieder mal Provozieren?
3. Juli 201115 J. Ersteller hui, IRS. wie nett, wo es doch anderswo sonst stelldichstramm-regel-regeln gibt. sehr Konstruktiv Beitrag oO @GSASpecialViersen: Danke sehr für dein Kommentar. Kannst du mir erklären was ein 04er Kennzeichnen ist?
3. Juli 201115 J. sehr Konstruktiv Beitrag oO@GSASpecialViersen: Danke sehr für dein Kommentar. Kannst du mir erklären was ein 04er Kennzeichnen ist? Gern geschehen. "04er-Kennzeichen" sind die deutschen Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Datumsfeld am rechten Rand. Die gelten immer 5 Tage und sind entweder bei einer Versicherungsagentur oder bei einem Schildermacher zu bekommen. Kostenpunkt ungefähr zwischen 50 und 100 Öre plus Schilderkosten. Je nach Anbieter und Verwaltung.
3. Juli 201115 J. Ersteller Gern geschehen. "04er-Kennzeichen" sind die deutschen Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Datumsfeld am rechten Rand. Die gelten immer 5 Tage und sind entweder bei einer Versicherungsagentur oder bei einem Schildermacher zu bekommen. Kostenpunkt ungefähr zwischen 50 und 100 Öre plus Schilderkosten. Je nach Anbieter und Verwaltung. Ach! So...die kenne ich ja, aber wuste nich das sie sind "04er" genannt. Warum dann?
3. Juli 201115 J. Ersteller Weil die Nummer auf dem Kennzeichen mit 04... anfängt.Gruß Harald Danke. Habe schon 2 Mal benutzt und nie bemerkt. Was gelernt!
3. Juli 201115 J. unefilleenxm, die Reaktionen von AFS427 auf mich musst Du nicht beachten, er fühlt sich schon einige Zeit durch mich auf seine Zehen getreten und stand auch eine Zeit auf meiner Ignorierliste. Die meissten seiner Forumsbeiträge kann man bei der Gruppe "nicht konstruktiv" einteilen. Das Beste wäre eigentlich solche Menschen auf Dauer zu ignorieren.
3. Juli 201115 J. Ersteller Das Beste wäre eigentlich solche Menschen auf Dauer zu ignorieren. Du hast recht. Habe aber immer schwierigkeit zu schweigen ;-)
3. Juli 201115 J. Du hast recht. Habe aber immer schwierigkeit zu schweigen ;-) Da bist Du nicht alleine
3. Juli 201115 J. unefilleenxm, die Reaktionen von AFS427 auf mich musst Du nicht beachten, er fühlt sich schon einige Zeit durch mich auf seine Zehen getreten und stand auch eine Zeit auf meiner Ignorierliste. Die meissten seiner Forumsbeiträge kann man bei der Gruppe "nicht konstruktiv" einteilen.Das Beste wäre eigentlich solche Menschen auf Dauer zu ignorieren. ...hauptsache Deine Beiträge sind immer konstruktiv...
4. Juli 201115 J. ...hauptsache Deine Beiträge sind immer konstruktiv... Immer, habe ich das irgenfwo behauptet? Wenn dem so wäre ich der perfekte Mensch der alles weiss, dem ist aber nicht so, nobody is perfect. Auf der anderen Seite ist wohl ein Grossteil meiner Beiträge konstruktiv und hilfreich, abgesehen von denen wo ich auf Provokateure reagiere (sowas kann nie konstruktiv sein, Provokationen haben immer das Ziel destruktiv sein zu wollen), etwas dass man von manchen Anderen halt nicht sagen kann. Da genügt es ja schon um über den Profielknopf die letzten Beiträge einer Person aufzurufen. Mir stellt sich jetzt die Frage inwieweit die Beiträge von AFS427 und Vulcan etwas mit dem Import eines Fahrzeuges von Frankreich nach Deutschland zu tun haben, oder ist der Sinn nur einen FlameWar provozieren zu wollen? Sorry, aber dann müsst ihr alleine weiterspielen, ich spiel da nicht mit. Ich habe es an anderer Stelle auch schon gesagt, wer sich durch meine Beiträge gestört fühlt hat die Möglichkeit den Ignorierknopf zu benützen und muss dann meine Beiträge nicht mehr lesen.
4. Juli 201115 J. wer sich durch meine Beiträge gestört fühlt hat die Möglichkeit den Ignorierknopf zu benützen und muss dann meine Beiträge nicht mehr lesen. Sodele, mal den Beitrag vom Belgier kopiert, damit die Ignorierer auch was zu lesen haben :D Gruß HD
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