20. Juli 201115 J. Ich wurde geblitzt. Kann ja mal vorkommen. Ein paar Tage später kam ein Brief, ich sei geblitz worden, an einer Stelle, wo ich aber zu dem Zeitpunkt nicht war. Ich habe schon angefangen, an mir selbst zu zweifeln. Daraufhin habe ich den Sachbearbeiter angerufen und mal freundlich nachgefragt. In Zeiten der Großkreise sitzt der Bearbeiter in Döbeln und ich wurde im Raum Freiberg geknipst. Der Typ weiss nicht, wo die Stelle ist, die auf seinem Brief steht - ich weiss aber a) Ich war da nicht und dort gibt es die angegebene Richtung nicht und c) die Hausnummern-Strassennamen-Kombi gibbet schon garnicht Jetzt hat sich folgendes herausgestellt: Die Genossen von der Volkspolzei haben die falschen Daten an die Sachbearbeiter geschickt. Frei nach dem Motto: Ach Gott, der Mann kommt aus Ghana - nicht aus Gera. Dann können wir jetzt auch mit schrubben aufhören. Nun bekomme ich innerhalb von kurzer Zeit noch einen Brief, das gleiche Foto, das gleiche Aktenzeichen, der gleiche Bearbeiter, die gleichen 25 Euro. Und ich sitz gerade so mit meinen 2 Briefen hier und denke so drüber nach, ob das wirklich so geht, oder ob sich Vater Staat dafür nicht eine andere Handlungsabfolge ausgedacht hat. Hat jemand sowas schonmal erlebt ? Bearbeitet (20. Juli 201115 J. von _blossom_)
21. Juli 201115 J. Hm, nun ja... Zum einen ist Tatort und -zeit essentielle Grundlage eines jeden Tatvorwurfs. Andererseits ist so ein Verwarngeldangebot ein "vereinfachtes Verfahren", d.h. der Deal ist: Du zahlst ohne rumzuzicken, dafür schlagen die keine Verfahrenskosten obendrauf. Und solange das Meßprotokoll selbst richtig ausgefüllt ist und das Ganze nur ein Abschreibfehler, haben die bis zu einem möglichen Gerichtsverfahren alle Zeit der Welt, das richtigzustellen. Du kannst also: 1) Mal hinfahren zu dem netten Sachbearbeiter und Dir die Akte ansehen. 2) Für viel Geld einen Anwalt beauftragen, sich die Akte zuschicken zu lassen. Und selbst wenn das Protokoll falsch ist, hast du das Risiko, auf Deinen diversen möglichen Kosten sitzen zu bleiben. Sofern das Ding an Dich als richtigen Fahrer addressiert ist, lohnt sich so ein Aufwand nur bei offensichtlichen Meßfehlern... Grüße, N_W
21. Juli 201115 J. solange nicht in bayern geblitzt, ist es halb so schlimm. wenn dort, kannste es sozusagen vergessen
22. Juli 201115 J. Einspruch wegen offensichtlicher Fehler in der Beweiskette. War das wirklich eine polizeiliche Messung? Für solche Fehlleistungen sind meist die "Mitarbeiter" (Kassiergehilfen) der diversen Ordnungsämter zuständig.
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