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André Citroën Club

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HU mehr als vier Monate überzogen

Hervorgehobene Antworten

Ja, leider ja. Was zugelassen ist ist, muss auch eine gültige HU/AU besitzen. Wo es steht, ist dabei egal.

§ 29 Abs. 1 StVZO...

§ 29 Abs. 1 StVZO...

Hey Majo! Ich meinte: wo das Fahrzeug steht - nicht, in welchem Paragraphen die Regel ;)

Zum Glück ist das bei deinem neuen XM kein Thema. Zwar kein TÜV, aber auch keine Zulassung. Puuuuhhh ;)

Hey Majo! Ich meinte: wo das Fahrzeug steht - nicht, in welchem Paragraphen die Regel ;)

Zum Glück ist das bei deinem neuen XM kein Thema. Zwar kein TÜV, aber auch keine Zulassung. Puuuuhhh ;)

War ja nur als Vervollständigung Deiner Angabe gedacht ;-)

P.S.

Da ich gerade feststellen musste dass Dein Posteingang wiedereinmal voll ist... Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön!!! :-)

LG

Mario

Bearbeitet ( von MarioF)

Da ich gerade feststellen musste dass Dein Posteingang wiedereinmal voll ist... Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön!!! :-)

LG

Mario

Jetzt kannste wieder :)

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